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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2016

Wilhelmsburg Ulm – die Stadt in der Festung | Innere Erschließung - Neugestaltung des gesamten Innenhofs

1. Preis

Preisgeld: 8.000 EUR

TDB LANDSCHAFT

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

Mitarbeiter: Anna Coppolecchia, Florian Feiertag, Luka Gilic

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf besticht durch seine zurückhaltende Verwendung von dezenten, gut proportioniert gesetzten Gestaltungsmitteln - Rahmen, Intarsien, Bogenbank und Solitär-Bäumen. Dies trägt durch den Verzicht auf kleinräumige Zonierungen zum Erhalt der großzügigen Raumwirkung bei.
Die Bogenbank übernimmt ebenso wie die durch Wege gestaltete Unterteilung der Intarsien den Knick des Nordflügels, und stellt eine wohltuende Gliederung und Akzentuierung in der Fläche dar, ohne eine Multifunktionalität zu verbauen oder sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Die Situierung der Nord-Süd-Achsen durch den Hof hält sich ebenso an die bestehende innere Gliederung des Nordflügels, was kontrovers diskutiert wird, zumal manche Achsen nicht glücklich enden und gleichzeitig wichtige Wegebezüge sich darin nicht wiederfinden.
Die vorgeschlagene Auswahl der offenen Intarsien-Beläge mit der Abstufung zu immer grüneren Flächen nach Osten wird in gestalterischer und funktionaler Hinsicht positiv gewertet. Die großflächigen Ortbetonplatten an der Fassade werden ebenfalls als passendes Material für den archaischen Ort beurteilt, die zukünftige Verlegung der Sparten ist dadurch jedoch etwas benachteiligt darstellbar.
Die Ausformung der Zugangsrampen zu den geplanten Vertikalerschließungen erscheint in Proportion und Abrückung von der Fassade gelungen und entzieht sich durch die Belegung mit einem Aufenthaltsmöbel der Monofunktionalität.
Der positiv gewertete Baumerhalt scheint nicht mit der Absenkung der Topografie zu korrelieren.
Eine Weiterentwicklung und Programmierung für zukünftige Nutzungen, die heute noch nicht absehbar sind erscheint gut flexibel möglich. Die Verfasser bleiben die Antwort nach der Frage eines Baufelds für den Veranstaltungsraum schuldig, bzw. fordern dessen Unterbringung in der Bausubstanz der Burg, ansonsten sind die geforderten Funktionen schlüssig nachgewiesen.