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Mehrfachbeauftragung | 11/2016

Fassadengestaltung zur Errichtung eines Hotels mit Parkhaus

2. Preis

BAYER & STROBEL ARCHITEKTEN

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit nimmt die Höhe des Gebäudes der RZVK für das eigentliche Hotelgebäude auf. Das Parkhaus ist um eine Geschoßhöhe abgesetzt.
Hotel und Parkhaus werden durch eine geometrische Großfigur in kraftvoller Weise gleichzeitig gegliedert und zusammengefasst. Die Öffnungen für Fenster im Hotel werden durch asymmetrische Leibungsausbildungen plastisch überhöht und durch Fensterelement gefüllt. Für das Parkhaus wird die gleiche Formensprache verwendet; die Füllungen werden durch geschlossene Bauteile gefüllt. Als Fassadenmaterial wird ein Travertin Stein eingesetzt.
Diese Gliederung wird um die Ecke zur Ostfassade geführt und geht dort in eine vereinfachte Gliederung aus senkrecht stehenden Öffnungen (Schlitzen) über. Auf der Hofseite wechselt das Fassadenmaterial zu Streckmetall, farbig beschichtet.
Die Sockelzone ist großflächig verglast und öffnet sich auch um die Ecke zum Haus der Ärzte. Fast die gesamte Sockelzone des Hotels ist mit einem kräftigen Vordach geschützt. Dadurch wird der Zugang zum Hoteleingang deutlich betont.

Beurteilung der Jury
Die Fassadengestaltung wird als sehr kraftvoll und zeichenhaft gesehen. Die Sockelzone ist sehr klar strukturiert.
Die Verwendung des Natursteins in großen Flächen sowohl für das Hotel als auch für das Parkhaus wird aus wirtschaftlichen Gründen sehr kritisch gesehen. Die großen, geschlossenen Tafeln an der Parkhausfassade erscheinen zu hochwertig für die dahinter liegende Nutzung. Für die Konstruktion der Fassade ist ein höherer Aufwand zu erwarten als in den Regelschnitten angedeutet. Eine Veränderung des Materials (Kunststein, Faserbeton o.ä.) aus Kostengründen lässt eine erhebliche Veränderung des angestrebten Erscheinungsbildes (Haptik, Oberflächenwirkung, Lichtbrechung) erwarten. Die völlig anders ausgeformte Fassade zum Hof hat eine andere Anmutung der Zimmer zur Konsequenz was vom Betreiber nicht gewünscht ist.
Die ausreichende Belüftung des Parkhauses gemäß Garagenverordnung ist nachzuweisen.