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Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb | 03/2017

Quartiershäuser 2016 - Leben am Helmut-Zilk-Park

Das WoGen +haus

Sieger / Grundst. C.14.B

feld72 Architekten ZT GmbH

Architektur

Carla Lo Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

raum & kommunikation GmbH

sonstige Fachplanung

Die WoGen Wohnprojekte-Genossenschaft

Bauherren / Investoren

Beurteilung durch das Preisgericht

Die U-förmigen Bauplätze C.14.B und C.14.C eröffnen eine stärkere, belebende Differenzierung in Architektur und Stadtraum entlang der Promenade als ursprünglich städtebaulich vorgesehen. Plastisch mehrfach gebrochene Volumina sowie ein ein- bis zweigeschoßiger Stadtsockel (C. 14.C) charakterisieren Bauwerksidentitäten wie Zusammenhalt. Die Weiterentwicklung des Projekts wird begrüßt, allerdings wird das mangelhafte städtebauliche Eingehen auf die Empfehlungen des QEG kritisch gesehen. Die Qualitäten liegen in allen erforderlichen Kriterien und deren Wechselbezügen vor. Die herausragenden Qualitäten liegen in den Kriterien des Nutzungskonzeptes, NutzerInnenvielfalt, Erdgeschoß-/Souterrainnutzung und beispielhafter Prozessqualität. Entgegen den Anregungen der ersten Stufe des Verfahrens wurden die beiden Baukörper wieder als weit auseinandergezogene Solitäre mit nur eingeschoßigem Verbindungsbau ausgeformt, statt einen straßenraumbildenden Baukörper in entsprechender Höhe oder Strukturierung vorzuschlagen. Sosehr die Intentionen der Antragsteller hinsichtlich der Freiraumqualitäten des bislang gefangenen Hofes verstanden werden, ist die modernistische Zerschlagung eines kontinuierlichen Stadtraumes im Weiteren zugunsten einer Allgemeinheit noch zu relativieren, also eine integrative Wirkung mit Mehrwert zugunsten aller sicherzustellen.
Empfehlung des QEG für die Weiterbearbeitung: Eine bauliche Strukturierung und ein In-
Beziehung-Setzen der Baukörper kann eine Bereicherung für eine alltägliche (offene aber auch intime) Nutzung des Zwischenraums/Freiraums eines „Stadtbalkons“ der zukünftigen Nutzerinnen darstellen. Das Argument der Sequenz von blocköffnenden Leerstellen im räumlichen Umfeld (C.12.D, C.14.B/C, C.16.B) wird als Begründung für diese städtebauliche Entscheidung kritisch diskutiert, unter anderem deshalb, weil andere Ausnahmen zum städtebaulichen Konzept zumindest zweigeschoßig sind. Die finale gestalterische Ausformung ist jedenfalls hinsichtlich der Bedingungen des § 69 Abs 1 der Wiener Bauordnung schlüssig zu argumentieren. Die räumliche Begleitung für die Fußgängerperspektive sollte durch ein oder mehrere Bauelemente am Stadtbalkon gewährleistet werden, die allerdings notwendigerweise funktionell begründet sein müssen, etwa hinsichtlich Schutz vor natürlichen Elementen (Wind-, Sonnen und Regenschutz), genügend Raum für Pflanzsubstrat etc. Sowohl ein durchgehendes Element als auch eine Serie von gleichen oder verschiedenen Elementen sind diesbezüglich vorstellbar.
Aus Sicht des QEG ist die Ausformung der Baukörper derzeit noch nicht genehmigungsfähig. Auch bezüglich der weiteren Abweichungen (Abweichung von den Fluchtlinien, gärtnerische Gestaltung des Hofs, Gebäudehöhe, Dachgauben) ist die Empfehlung des QEG jedenfalls nicht als Präjudiz für anstehende politische Beschlüsse und baurechtliche Genehmigungen zu sehen. Die dargestellte intensive Begrünung des Stadtbalkons ist jedenfalls in der bereits gezeigten Form auszuführen.