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Stegreifentwurf | 06/2017

Freiraumkonzept zur Gestaltung des Innenhofes und flankierender Straßen im Kunstquartier

Teilnahme

schöne aussichten landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf hebt sich durch die organischen Formen und die Geländemodellierung deutlich von den anderen Arbeiten ab und spricht damit eine ganz eigene Sprache.
Durch den einheitlichen Belag, die miteinander kommunizierende Modellierung, sowie das Vorhandensein von viel Grün entsteht trotz verspielter Formen ein ruhiger Raum. Der Höhensprung im Innenhof wird von der modellierten Fläche aufgenommen. Die Bestandsbäume werden in die Modellierung integriert und durch weitere Bäume ergänzt, wodurch ein kleiner Hain entsteht.
Die Dimensionen des Hofes und der Modellierung täuschen jedoch stark über den kleinen Innenhof hinweg, v.a. die Perspektive ist nicht größengetreu dargestellt. Die Freiflächen wirken in Bezug auf den kleinen Raum überladen, die Hügellandschaft füllt den Raum vollkommen aus, neben dem Spielangebot bleibt kein Freiraum für weitere Nutzungen wie zum Beispiel Abendveranstaltungen.
Für das Kinderspiel macht der Entwurf von schöne aussichten ein vielfältiges und umfangreiches Angebot, es entsteht eine abwechslungsreiche Spiellandschaft, die an anderer Stelle sicherlich großen Anklang finden kann, in diesem begrenzten Innenhof jedoch ein ‚Zu viel‘ darstellt. Da die Modellierung in sich bereits viele Spielmöglichkeiten anbietet, wäre eine Reduzierung der Anzahl der Spielgeräte wünschenswert.
Der zweite Hof (2. Bauabschnitt) bildet mit seinen ausschließlich befestigten Flächen einen starken Kontrast zum ‚grünen‘ Hof und bietet keinerlei Grün, was für das Kleinklima (v. a. sommerliche Erhitzung) durchaus kritisch zu beurteilen ist. Die zu erwartende hohe Beanspruchung des Innenhofs wird zu einer hohen Abnutzung der Belagsmaterialien der modellierten Flächen führen, was sich aus Sicht der Pflege und Unterhaltungskosten nachteilig auswirkt.

Aufgrund des einseitigen Nutzungsangebots ist der Entwurf in der dargestellten Form für die multifunktionalen Anforderungen nicht geeignet.