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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2017

Raiffeisenlagerhausgelände

Anerkennung / 5. Rang

Preisgeld: 1.000 EUR

netzwerkarchitekten GmbH

Architektur

foundation 5+ architekten landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Gebäude liegt mittig auf dem Grundstück. Es fügt sich nicht in die Umgebung ein und nimmt keinen Bezug zur baulichen Umgebung auf. Das Gebäude misst 65m im Durchmesser und hat einen Innenhof von 34 m Durchmesser und weist damit einen erheblich größeren Maßstab als die umliegende Bebauung auf. Die Proportionen des Innenhofs werden als problematisch gesehen, insbesondere wegen der Einsehbarkeit und der Konzentration aller Nutzungen auf diesen.

Aus Sicht des Schallschutzes ist diese bauliche Form in Kombination mit dem Wechsel der Orientierung der Wohnungen jeweils zur schallabgewandten Seite positiv zu bewerten. Konstruktiv ist aufgrund der Holzbauweise und der zum Teil großen Fensterflächen hier ist punktuell erhöhtes Augenmerk auf ausreichende Schalldämmung der Außenbauteile zu achten, insbesondere im obersten Geschoss.

Die Lage der Räumlichkeiten Mittagsbetreuung/Multifunktionsraum ist beliebig gewählt. Die Mittagsbetreuung liegt in voller Länge an einem öffentlichen Platz. Der Zugang aus der Richthofenstraße wäre hier sinnvoller (und aufgrund der Baukörperform auch einfach umzusetzen) und näher für die zu betreuenden Kinder.
Die südlichen Wohnungen verfügen über Individualräume, die zum Laubengang im Innenhof orientiert sind. Die Möblierbarkeit der Wohnungen mit Standardmöbeln ist durch die konzentrisch angeordneten Schotten, die der baulichen Konstruktion zu Grunde liegen, sowie durch die vermutlich aufgeglaste Fassade, deutlich erschwert. Die Barrierefreiheit ist insbesondere in den Wohnungen noch nachzuweisen. Die Wohnqualität weist damit deutliche Mängel auf.

Eine nachträgliche Änderung der Wohnungsgrundrisse wird grundsätzlich wegen der Schottenbauweise ermöglicht. In der Tiefgarage sind weniger Stellplätze untergebracht als notwendig sind, die restlichen Stellplätze sind auf dem öffentlichen Platz nachgewiesen, was sich gestalterisch nachteilig auswirkt. Stellplätze für Kinderwägen finden sich in den öffentlichen Durchgängen und sind damit ungeeignet.

Auch die Freiräume weisen deutliche Mängel auf:
Die vorgeschlagene Platzfläche im Norden erscheint aufgrund ihrer offenen Gestaltung und der Vielzahl an Stellplätzen als wenig einladende Geste. Auch die strahlenförmig organisierten Wohnungsfreiflächen nach Westen und Süden können in ihrer Ausprägung nicht überzeugen. Gleiches gilt für den Mistweg und die Feuerwehrumfahrt im Osten und Süden des Grundstücks. Der zentrale Innenhof kann als gemeinschaftliche Freifläche mit unterschiedlichem Nutzungsangebot gut funktionieren, wenn das Problem der Einsehbarkeit ausreichend berücksichtigt wird.

Der runde Baukörper nutzt das Grundstück nicht wirtschaftlich aus. Es entstehen Restflächen im Freiraum, die baulich nicht genutzt werden können. Der Entwurf stellt deutlich weniger Wohnraum dar als gefordert. Gestalterisch hält sich der Wettbewerbsbeitrag mit einer Aussage zu den Fassaden relativ bedeckt und zeigt nur Andeutungen, der Verfasser lässt die sehr prägnante Form für sich sprechen.

Dieser extravagante Entwurf ist aufgrund seiner Originalität durchaus zu würdigen, die Funktionen und der Städtebau sprechen jedoch an dieser Stelle dagegen.