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Einladungswettbewerb | 07/2017

Marienschule - Bischöfliches Mädchengymnasium

Teil a

Teil a

1. Preis

Peter Bastian Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf basiert auf einem Raster, das aus dem Bestand hergeleitet ist. Es beschreibt in orthogonaler Ausrichtung zum Bestand eine flächenmäßig kompakte Baufläche für zwei zueinander versetzte, dreigeschossige Baukörper. Durch das Versetzen der Baukörper wird die straßenbegleitende Fassade städtebaulich und architektonisch wohltuend unterbrochen und akzentuiert. Einzig die symmetrische Fassadengestaltung an den Ecken wirkt ein wenig angestrengt. Im Nordwesten wird durch den Versatz auf selbstverständliche Art eine Vorzone auf Straßenniveau erreicht, die folgerichtig dem Haupteingang dient. Dieser mündet in ein angemessen dimensioniertes Foyer, das zur Straße eine großzügige Verglasung zeigt und so Innen und Außen an richtiger Position in Beziehung setzt. Von hier werden alle Bereiche erschlossen, die so angelegt sind, dass sie auch autark funktionieren.

Erdgeschossig wird von hier aus die Aula erschlossen, auch im geteilten Zustand; Zahl und Lage der Türen wären ggfs. noch zu prüfen. Die mobilen Trennwände sind teilweise den Fenstern vorgelagert, was bestenfalls als Sichtund Sonnenschutz und der Raumakustik dient, aber auch die Belichtungsfläche minimiert. Außerdem werden die Elemente raumhoch konzipiert, was einen manuellen Betrieb im täglichen Betrieb vermutlich unmöglich macht.

Die beiden Sporthallen sind im Norden gestapelt angeordnet, wobei eine Teileingrabung dazu genutzt wird, alle Baukörper auf eine Gebäudehöhe zu bringen. Die Nebenräume sind funktional richtig organisiert, teilweise jedoch zu klein, insbesondere die Geräteräume. Die aus der Stapelung resultierenden konstruktiven und akustischen Belange wären zu beachten.

Die Unterrichtsräume und Bibliothek sind im 2. Obergeschoß um einen Lichthof herum angeordnet und bilden eine attraktive und übersichtliche Funktionseinheit. Die Belichtung zweier kleiner Räume im Süden wäre zu prüfen, was ggfs. eine andere Raumanordnung notwendig machen könnte. Das Unterrichtsgebäude folgt ebenfalls dem orthogonalen Raster.
Dadurch entsteht ein Zwischenraum zum Bunker, der in den Obergeschossen als Flurerweiterung sinnvoll genutzt wird. Das Unterrichtsgebäude bindet funktional und baulich direkt an den Bestand an, wodurch denkmalschutzrechtliche Belange berührt werden. Auch die Notwendigkeit der großen Öffnung in der denkmalgeschützten Mauer wäre zu prüfen.

Die Fassaden sind für alle Baukörper sehr fein und präzise gestaltet und haben ein hohes Identifikationsmerkmal bei gleichzeitiger harmonischer Anpassung an den Bestand.

Städtebau und Architektur, Maßstäblichkeit und Organisation des Entwurfes werden der geforderten Aufgabe einer Schulerweiterung sehr gut gerecht, auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Kenndaten.
Teil b

Teil b

Teil c

Teil c

Teil d

Teil d