modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Nichtoffener Wettbewerb | 08/2017

Neubau eines Dienstgebäudes für die Verbandsgemeindeverwaltung

1. Preis

Preisgeld: 20.000 EUR

wittfoht architekten bda, Prof. Jens Wittfoht

Architektur

Bobran Ingenieure

Bauphysik

Erläuterungstext

Durch die Gliederung des Bauvolumens in zwei klar ablesbare Baukörper fügt sich der Neubau der Verbandsgemeindeverwaltung Zell harmonisch in den historischen, kleinteiligen Altstadtbereich und das bestehende Stadtbild ein. Die Staffelung der Baukörper unterstützt die Blickachse vom markanten Bau des Finanzamtes zum Moselufer. Die Baukörper generieren einen Hof, der sich zum Platz hin öffnet und mit dieser einladenden Geste ein „offenes“ Haus signalisiert.
Von der Schlossstraße und der Parkgarage aus stellt ein gemeinsamer Aufzug den barrierefreien Zugang des Neubaus sicher. Alternativ ist die Erschließung mittels Rampen über den Rathausplatz möglich. Beide Zugänge erschließen das zentrale Foyer. Sowohl das Gebäude als auch der Platz erfahren durch die alternativen Zugangsmöglichkeiten eine Aufwertung. Die Fassaden reagieren auf die jeweiligen stadträumlichen Gegebenheiten: traufständige Ausrichtung zur Schlossstraße und zum Moselufer, giebelständige zum Rathausplatz. Fassaden und Dacheindeckungen werden mit regionalen Materialien gestaltet.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf fügt sich in das städtebauliche Umfeld ein und greift durch die Gliederung in zwei miteinander verbundene Baukörper den Maßstab und die »Körnung« der umgebenden Bebauung auf. Das Gebäude bildet sowohl zum Moselufer als auch zur Schlossstraße attraktive Schauseiten mit klaren Raumkanten. Eine ebenso klare räumliche Kante zum nördlichen Platzbereich wird vermisst. Die zurückhaltende Einordnung des Neubaus bedingt zudem, dass den Fassaden in ihrer Materialität und Ausführungsqualität eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Die Lage des Platzbereichs 1,5 m über dem Straßenniveau der Schlossstraße wird als noch zu hoch eingeschätzt.
Eine weitere Absenkung würde die Blickbeziehungen von der Straße zum Moselufer verbessern und zugleich die erforderlichen Rampenlängen für die barrierefreie Erschließung reduzieren.
Die aus dem städtebaulichen Wettbewerb abgeleiteten Blickachsen zum historischen Gebäude des heutigen Finanzamts werden durch den Versatz der beiden Gebäudeteile zueinander gewahrt. Begrüßt wird auch, dass dem Platz beidseitig Rampen zugeordnet sind, die eine barrierefreie Querung von der Schlossstraße über den Platz zum Moselufer ermöglichen. Der Gebäudeeingang an der Schlossstraße stellt die barrierefreie Erschließung des Gebäudes auch unabhängig von der Realisierung von Platz und Rampen sicher.
Die in den Plänen dargestellte Garage funktioniert wie dargestellt jedoch nicht: Eine in Querrichtung schräge Fahrspur wie dargestellt wäre nicht zulässig, die südliche Reihe der Stellplätze liegt in einem Bauteil, das aufgrund der Vorgaben zu Abstandsflächen so nicht möglich wäre.
Die erforderliche Notausfahrt zur Schlossstraße ist in den Ansichten nicht dargestellt, obwohl ihr gestalterisch an dieser Stelle eine hohe Bedeutung zukommt. Insgesamt müssten bei diesem Entwurf die Garagenbereiche im Ideen- und Realisierungsteil im Sinne einer besseren Nutzbarkeit überarbeitet werden.
Die Funktionsbereiche der Rathaus-Geschosse sind gut gelöst. Innerhalb einer klaren Gebäudetypologie und -erschließung entstehen angenehme und gut nutzbare innenräumliche Situationen, welche auch die informelle Kommunikation unter den Mitarbeitern unterstützen. Die Position des Ratssaals in Bezug auf das Foyer und das Trauzimmer ist schlüssig gewählt. Eine vom Rathausbetrieb unabhängige Nutzung des Ratssaals wäre damit gut möglich. Das Raumprogramm muss in Teilen in Bezug auf die Raumgrößen angepasst werden. Im Rahmen einer weiteren Bearbeitung ist der Nachweis über die Erfüllung des Raumprogramms erforderlich. In den Bürobereichen finden sich asymmetrische Flure, die zu unterschiedlichen Bürotiefen auf beiden Flurseiten führen. Eine flexible Umnutzung würde dadurch eingeschränkt. Die Giebelseiten könnten stärker in Bezug auf die dahinter liegenden Nutzungen gegliedert und zum Platz hin geöffnet werden, zum Beispiel durch eine stärkere Hervorhebung des Ratssaals in der Fassade.
In Bezug auf die Flächen- und Volumenkennwerte liegt die Arbeit in einem mittleren bis guten Bereich. Die Einhaltung der von Seiten des Fördergebers geforderten Flächen- und Volumenvorgaben erscheint möglich, jedoch wäre der Nachweis nach der notwendigen Überarbeitung der Planung erneut zu führen. Insgesamt überzeugt der Entwurf als besonders gelungener Beitrag im Sinne der Wettbewerbsaufgabe, der jedoch in Teilbereichen noch Überarbeitungsbedarf aufweist.