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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2017

Quartiersplatz und Schulerweiterungsbau Heinitz-Gymnasium

1. Preis

Preisgeld: 21.450 EUR

a|sh sander.hofrichter architekten GmbH

Architektur

freianlage.de

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau:
Die Arbeit stellt einen sehr eigenständigen, letztendlich aber nicht vollständig überzeugenden Beitrag zur städtebaulichen Gesamtkonzeption dar.

Überzeugend ist die städtebauliche Konfiguration des Schulerweiterungsgebäudes. Die große Geste der geschwungenen ‚Erschließungslinie‘, die auch die Rampe des barrierefreien Übergangs von der Brückenstraße (Haltestelle ÖPNV) zum Quartiersplatz einbindet, setzt sich inklusive des polygonalen Pavillons zu vordergründig in Kontrast zum orthogonalen Gefüge der Siedlungsstruktur. Der am nordwestlichen Rand des Platzes positionierte Gebäuderiegel wirkt wie ein Relikt aus der Entstehungszeit der Siedlung und sprengt den Entwurfsmaßstab.

Die angebotenen Nutzungen, Quartiersbüro, Betreutes Wohnen, Platzfläche Markt und insbesondere der Pausenhof des Gymnasiums werden positiv beurteilt. Auch der Gedanke der eingebunden Rampe zur barrierefreien Überwindung des Höhensprungs zwischen Brückenstraße und Quartiersplatz ist überzeugend. Die Entwurfsansätze zum Verkehr und zur Erschließung können als gelöst angesehen werden.

Die Positionierung und Ausformung des Schulerweiterungsgebäudes stellt einen sehr qualitätvollen Lösungsansatz dar. Es wird erwartet, dass dieser auf das Gesamtkonzept adäquat übersetzt wird.

Objektplanung:
Der Schulbaukörper hat in der ausformulierten Winkellösung ein Alleinstellungsmerkmal und stellt insofern einen bemerkenswerten Beitrag zum städtebaulichen Gesamtkonzept dar. Damit wird eine in den Freiraum integrierte Pausenhoflösung möglich, die weitestgehend ohne einen Zaun auskommt und dennoch die gewünschte Differenzierung zwischen Schul- und Öffentlichkeitsbereich bildet.

Die Zuordnung des Schulerweiterungsbaukörpers zu den benachbarten Wohngebäuden ebenso wie zum Schulbestandsgebäude ist angemessen definiert. Einerseits erfährt der Wohnhof seinen Abschluss nach Osten und andererseits wird die Sicht- und Wegeachse zwischen Bestand und Erweiterung in angemessener Weise betont. Besonders hervorzuheben ist auch die ‚bewohnte Brücke‘ zwischen Bestand und Erweiterung. Die dort geplanten Funktionen liegen richtig im Mittelpunkt der Schule.

Das Raumprogramm wird erfüllt. Die Arbeit stellt eine der wenigen Lösungen dar, die das Prinzip der Clusterbildung (Nutzungseinheit) anbietet. Das Raumangebot des informellen Lernens erlaubt damit differenzierte pädagogische Arbeit.

Die Eingangssituation in Verbindung mit der Cafeteria / Aula wird als besonders gelungen wahrgenommen. Sie erlaubt die Trennung der Aula für externe Nutzungen, ohne sie vom täglichen Schulbetrieb zu separieren.

Die Erschließung ist folgerichtig aus dem städtebaulichen Gesamtkonzept abgeleitet. Das gilt in gleicher Weise für den Pausenhof.

Das Gebäude verhält sich mit seiner Dreigeschossigkeit, von der sich der ‚Aulawinkel‘ mit anderthalbfacher Geschosshöhe absetzt, angemessen im Kontext der umgebenden Bebauung. Die Verbindungsbrücke liegt richtig im ersten Obergeschoss.

Die Ziegelarchitektur ist sehr unaufgeregt, aber zeitgemäß. Die spezifische Oberflächentextur wird wie ein Zitat der historischen Tabakscheunen wahrgenommen, die in der Region zur Zeit der Hugenotten entstanden.

Gerade mit der angebotenen Clusterstruktur verbindet sich die Chance zukünftiger Nutzungsanpassung. Die Entwurfsverfasser erklären im Erläuterungsbericht überzeugend die Ansätze der Nachhaltigkeit.

Die Kosten liegen unterhalb des Durchschnittswertes aller Wettbewerbsarbeiten, der Verhältniswert NF / BGF liegt leicht darüber. Die entsprechende Recherche der Vorprüfung hat ergeben, dass die Realisierung nach geltendem Planungs- und Baurecht möglich ist.