Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf gliedert das Wettbewerbsgebiet entlang der Carl-Schurz-Straße in drei Plätze:
- Altstadtplatz
- Stadtplatz
- Bürgergarten
Der Entwurf betrachtet den städtebaulichen Zusammenhang über das eigentliche Wettbewerbsgebiet hinaus bis zum Schlosspark Gracht über den Hahnenacker bis zur Seeachse und stellt damit den Bezug zum städtebaulichen Umfeld her.
Für die Carl-Schurz-Straße wird ein Profil vorgeschlagen, das mehr Raum für Fußgänger schafft, den Ansprüchen des motorisierten Verkehrs jedoch eher nicht gerecht wird. Für die Straßenraumgestaltung werden nur wenig differenzierte Vorschläge vorgelegt.
Durch die Ausbildung der Fahrbahn in Asphalt und großformatige Plattenbeläge wird eine durchgehende Gliederung erzielt und gleichzeitig eine klare Funktionstrennung erzeugt. Inwieweit zusätzlich relativ große Natursteinpflasterflächen erforderlich und nachhaltig sind, bleibt zu hinterfragen.
Die relativ gleichmäßige Pflanzung von Straßenbäumen kann unter Umständen wegen der Raumverhältnisse nicht realisiert werden und berücksichtigt zu wenig die örtlichen Unterschiede der Randbebauung.
Der Carl-Schurz-Platz (im Entwurf Altstadtplatz)
Der Entwurf stellt die Blickverbindung zu Schloss Gracht her. Er schafft an der städtebaulich „richtigen“ Stelle im Zentrum des Ortes einen vielfältig nutzbaren Stadtplatz und dadurch die Hervorhebung der stadträumlich wichtigen Lage.
Viry-Chatillon-Platz (im Entwurf Stadtplatz)
Der Platz wird durch Baumreihen gefasst. Die Aufwertung wird zudem durch Materialien und eine klare Struktur erreicht. Als Nutzung sind vor den Gebäuden Gastronomie und auf der Platzfläche Marktbetrieb vorgesehen. Der Platz erhält eine für seine Funktion passende Form und Gestaltung.
Marienplatz (im Entwurf Bürgergarten)
Hier ist die Benennung Programm. Mit drei Beeten werden die Höhenunterschiede überwunden und die große Fläche strukturiert. Der Platz erlangt dadurch einen besonderen Wiedererkennungswert und eine Hervorhebung in der Stadtstruktur. Flächen für konkrete Nutzung werden nicht angewiesen.