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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2017

Zwei Schulstandorte Bayernkaserne

1. Preis / Los 2

Preisgeld: 88.000 EUR

SPREEN ARCHITEKTEN

Architektur

köhler architekten + beratende ingenieure gmbh

Architektur

fischer heumann landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf füllt konzeptionell den vorgegebenen Bauraum zur städtebaulichen Blockausbildung vollständig aus. Er setzt in der Höhenentwicklung auf eine für das gesamte Gebäude eine einheitliche Gebäudehöhe mit vier pavillionartigen Obergeschoßen auf einem ruhigen massiven Sockelgeschoß. Damit passt er sich gleichmäßig in die Blockquartiersstruktur ein. Im Gebäudeblock bildet er drei Hauptbaukörper aus, die um EG die Sporthallen am Kopf nach Norden und in den OGs die einzelnen Lernhäuser aufnehmen und klar ablesbar machen. Im Erdgeschoß öffnet sich mittig von Süden aus zurückgesetzt das Gebäude mit einem gemeinsamen Eingang und erschließt über zwei Süd-Nord ausgerichtete Flure klar die Gebäudeteile. Dazwischen liegt die Mensa und öffnet sich zu dem großzügig hereingeholten Außenbereich. Die darüberliegenden Lernhäuser werden mit vier Treppenhäusern eindeutig erschlossen. Die Vernetzung der Lernhäuser mit dem transparenten Flursystem wird positiv bewertet.

Insgesamt sind die Nutzflächen zu groß. Der Verkehrsflächenanteil ist insbesondere durch die einbündige Erschließung der MINT- und Verwaltungsbereiche zu hoch. Dazu erhöhen den Erschließungsanteil noch die Verbindungsbrücken an den Gebäudekanten vor den Höfen West und Ost, mit denen allerdings die Lärmschutzabschirmung der Höfe geschafft werden kann. Die Positionierung der westlichen TG-Ausfahrt liegt zu nah am Kreuzungsbereich. Die östliche Tiefgarageneinfahrt liegt außerhalb des Gebäudes und muss eingehaust werden. Funktional löst der Entwurf klar und transparent die geforderten Nutzungseinheiten. Die beiden Schultypen verschmelzen dadurch harmonisch zu einem großen Ganzen. Die Fassaden der Obergeschoße bilden nicht die dahinterliegenden Funktionen ab und sind recht schematisch gegliedert. Eine differenzierte Aussage zu Materialisierung und Fassadengestaltung wäre wünschenswert. Durch die umlaufenden Balkone und auch im Inneren wird die Fluchtwegsituation gut gelöst. Es muss festgestellt werden, dass durch die Blockrandausbildung und die Vernetzung der Lernhäuser, der damit gegeben großen Hüllfläche und höheren BGF, insbesondere der vielen Erschließungsfläche, der Entwurf noch einer effizienten Wirtschaftlichkeit zugeführt werden muss.
Die großzügige gemeinsame Zugangssituation bietet ein einladendes Entree. Die Hauptzugangstreppen zu den Lernhäusern sind jedoch leider rückläufig angeordnet. Die Lernhäuser im Norden sind funktional richtig angeordnet, im südlichen Lernhaus ist der Teamraum über einen sehr kleinen Lichthof nicht ausreichend belichtet. Die Lage der Sing- und Musikschule ist im EG gut erreichbar und entspricht den Anforderungen. Die Fachlehrsäle sind funktional situiert. Die Mensa erschließt sich als zentraler und funktionaler Bereich und ist zudem gut zonierbar. Positiv wird die Zuordnung zum Pausenbereich bewertet, eine außerschulische Nutzung ist ohne Einschränkungen möglich. Die Sporthallen sind sowohl für die schulische als auch für die außerschulische Nutzung richtig situiert. Die Nebenraumbereiche entsprechen einschließlich der Anordnung nicht den Anforderungen.

Der langgestreckte Pausenhof entwickelt sich konsequent aus der inneren Gebäudestruktur und nimmt alle geforderten Funktionen auf. Zusätzlich ergänzen die beiden kleineren Innenhöfe das Freiraumangebot. Die Anordnung der Sportfunktionsflächen am östlichen und westlichen Grundstücksrand ist funktionsgerecht und eröffnet große Spielräume für die zentrale, vielfältig nutzbare Pausenhoffläche- Das Rasensportfeld ist allerdings in seinen Abmessungen unterdimensioniert, kann aber erweitert werden. Durch den Rücksprung der LSW an der Magistrale kann der Quartierseingang angemessen räumlich und gestalterisch ausgebildet werden.

Trotz teilweiser Berücksichtigung der Grundrissorientierung wird auf Grund der hohen Verkehrslärmbelastung eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erforderlich. Ein Lärmschutz-Wandelgang bzw. eine –Glaswand zum Schutz der Freiflächen ist dargestellt, aber nicht ausreichend ausformuliert.