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Einladungswettbewerb | 12/2017

Gemeindezentrum Kirche Erndtebrück

2. Preis

Preisgeld: 3.000 EUR

Sonntag + Partner Architekten u. Ingenieure

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das deutliche Abrücken des Erweiterungsbaus von der Kirche und Zwischenschalten eines Glasganges mit neuem Eingang wird anerkannt, da dadurch ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Kirchengebäude erzielt wird und der gläserne Zwischenraum Durchblicke entlang der Südfassade zulässt. Der Kirchplatz wird nach Süden neu gefasst; es wird jedoch kontrovers diskutiert, ob der Erweiterungsbau mit seinen funktional angeordneten Nebenräumen an dieser Stelle nicht zu dominant gegenüber der Kirche in Erscheinung tritt und den neuen Eingang zu stark verdeckt.

Die Fassade des Lagerraums zum Kirchplatz wird kritisch gesehen, das Lager selbst ist in seiner Größe gut, aber vom Kirchraum eher umwegig erreichbar.

Durch Umwandlung des Seitenschiffes in einen multifunktional nutzbaren, dem Kirchraum zuschaltbaren Foyerbereich mit eingestellter, offener Küchenbar wird die innere Erschließung des Gruppenraumes im früheren Konfirmandenraum gut gelöst. Die Idee der offenen Küche in der Kirche kann durchaus positiv gesehen werden, lässt aber in der Praxis akustische und optische Beeinträchtigungen bei parallelen Nutzungen von Kirche und Küche erwarten.

Die Materialität (Putzfassade) des Erweiterungsbaus wirkt im Zusammenhang mit der Kirche eher banal und wird dem hohen städtebaulichen Anspruch an dieser Stelle so nicht gerecht.

Die Vorschläge für das Gemeindebüro im Pfarrhaus werden positiv gesehen.

Denkmalschutz
Der Ergänzungsbau ist deutlich vom Bestand abgerückt und ordnet sich diesem gut unter. Seine Höhenentwicklung sowie die ausgewählten Materialien werden der Bauaufgabe im Umgebungsschutzbereich des Baudenkmals gerecht.

Die Wertigkeit des Erscheinungsbildes jedoch nicht. Besonders seine Anmutung von Süden (die Nutzung als Lager und WC-Anlage ist deutlich ablesbar) stellt eine Beeinträchtigung des Baudenkmals dar. Hier bedürfte es weitreichender Veränderungen um eine denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit zu erreichen.

Darüber hinaus ist der Wanddurchbruch der Erschließungsachse im Bereich der Außenwand der Kirche zu breit und müsste auf das vorhandene Fenstermaß reduziert werden.