Nichtoffener Wettbewerb | 12/2017
Ehemaliges Krankenhausareal Hochwiesstraße
Anerkennung
Preisgeld: 2.500 EUR
Architektur, Stadtplanung / Städtebau
grünfabrik PartGmbB Landschaftsarchitekten Bücking Reingruber
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Das städtebauliche Konzept sieht entlang der Hochwiesstraße einen mehrfach gewinkelten länglichen Baukörper als gut funktionierende Lärmabschirmung vor. Dahinter entstehen unter Beibehaltung der Topographie und Vegetation voluminöse Punkthäuser, deren weitgehend freie Anordnung eine klare Haltung zur erkennen gibt: Man wohnt im Park. Auch die Ansichtsflächen erscheinen durch die Abwinklungen im Vergleich zur Baumasse relativ gering.
Eine kurze Anbindung des Kindergartens ist durch die Lage der Vorfahrt an der Saliterstraße gewährleistet. Die Spielfläche ist geschützt nach Westen zum innen liegenden Quartierspark orientiert. Ein zusätzliches Freiraumangebot – der Gemeinschaftsgarten auf dem Dach der Wohnschlage – ist zur lärmabgewandten Seite Richtung Park und Buchel orientiert.
Die Anordnung der Punkthäuser entlang der geschwungenen Wohnstraße mit Ihren kleinen Plätzen in den Eingangsbereichen sorgt für eine eindeutige Adressbildung. Wie die notwendige Privatheit für die Erdgeschosswohnungen der im allgemein zugänglichen Freibereich stehenden Punkthäuser gewährleistet werden kann, wird im Preisgericht intensiv diskutiert.
Dies gilt auch für den langen Lärmschutzriegel, der in Kontrast zum Wohnen im Park gegensätzliche Wohnqualitäten erzeugt.
Der Baumbestand an den Rändern wird weitgehend erhalten und mit dem neu entstehenden zentralen Grünbereich vernetzt.
Der Entwurf ermöglicht eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten, da die Erschließung unabhängig voneinander funktioniert.
Die gezeigten Typologien lassen unterschiedlichste Wohnungsgrößen zu. Die gewünschte soziale Mischung ist nur bei einer hochwertigen Ausbildung der Wohnschlange zu erreichen. Die sehr tiefen Punkthäuser bieten eine eingeschränkte Variabilität bei der Entwicklung hochwertiger Wohngrundrisse.
Das Preisgericht begrüßt eine mutige Entwurfshaltung, die aber bezüglich der erreichbaren Wohnqualitäten polarisiert.
Eine kurze Anbindung des Kindergartens ist durch die Lage der Vorfahrt an der Saliterstraße gewährleistet. Die Spielfläche ist geschützt nach Westen zum innen liegenden Quartierspark orientiert. Ein zusätzliches Freiraumangebot – der Gemeinschaftsgarten auf dem Dach der Wohnschlage – ist zur lärmabgewandten Seite Richtung Park und Buchel orientiert.
Die Anordnung der Punkthäuser entlang der geschwungenen Wohnstraße mit Ihren kleinen Plätzen in den Eingangsbereichen sorgt für eine eindeutige Adressbildung. Wie die notwendige Privatheit für die Erdgeschosswohnungen der im allgemein zugänglichen Freibereich stehenden Punkthäuser gewährleistet werden kann, wird im Preisgericht intensiv diskutiert.
Dies gilt auch für den langen Lärmschutzriegel, der in Kontrast zum Wohnen im Park gegensätzliche Wohnqualitäten erzeugt.
Der Baumbestand an den Rändern wird weitgehend erhalten und mit dem neu entstehenden zentralen Grünbereich vernetzt.
Der Entwurf ermöglicht eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten, da die Erschließung unabhängig voneinander funktioniert.
Die gezeigten Typologien lassen unterschiedlichste Wohnungsgrößen zu. Die gewünschte soziale Mischung ist nur bei einer hochwertigen Ausbildung der Wohnschlange zu erreichen. Die sehr tiefen Punkthäuser bieten eine eingeschränkte Variabilität bei der Entwicklung hochwertiger Wohngrundrisse.
Das Preisgericht begrüßt eine mutige Entwurfshaltung, die aber bezüglich der erreichbaren Wohnqualitäten polarisiert.