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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2018

Altengerechte Wohnanlage im Stadtzentrum von Dingolfing

5. Preis

Preisgeld: 12.300 EUR

Reinhard Bauer Architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Bauform geschuldet der Konstruktion wird der Entwurf als städtebauliches Solitär beurteilt. Die Gestaltung wird konsequent entwickelt, die allerdings der Erdgeschosszone in den Ladeneinheiten als abwehrend der optischen Präsenz beurteilt wird. Die Gestaltung entspricht nicht dem innerstädtischen Kontext.
Es sind 2 konsequente Eingänge vorgeschlagen die sehr positiv beurteilt werden. Die Erschließung der Wohnung über den gemeinsamen Salon wir als guter Beitrag gesehen.
Zur Freiflächengestaltung ist im Innenhof eine Grünfläche mit Hofbaum angeboten.

Die Baumasse wird konsequent in 3 Baukörper gegliedert, die dann zu überschaubaren Wohnungsgemeinschaften führen. Die konsequente Massivholzkonstruktion wurde im
innerstädtischen Kontext uneinheitlich diskutiert. Die Fassaden sind nur sehr schematisch
Dargestellt, wurden allerdings durch Klappläden wesentlich aufgelockert.
Der „gemeinsame Salon„ ist sehr reduziert und abstrakt dargestellt.
Die Fragmente einer Arkade an der Dr.-Josef-Hastreiter-Straße sowie Bräuhausgasse die auch noch den Müllraum an prominenter Stelle situiert wird negativ beurteilt und weist Unstimmigkeiten zwischen Plan und Modell auf.

Die äußere Erschließung ist klar und ablesbar. Die Anordnung der Erdgeschosseinheiten ist funktional bis auf den Müllraum an prominenter Stelle, ebenso der Fahrradraum an der Dr.-Josef-Hastreiter-Straße.
Die Gebäudeorganisation in überschaubaren Wohnungsgemeinschaften wird positiv gesehen, allerdings ist der Wohnungsmix in den Wohnungsgemeinschaften nach Wohnungstypen sortiert. Die angebotene Grundrisstypologie ist teilweise in der vorgelegten Form nicht förderfähig. Bedenklich werden die ca. 17m tiefen Grundrisse, die über einem geschlossenen “gemeinsamen Salon“ Quergelüftet werden, gesehen.
Lückenhaft wurden die Wohnungen für Rohlstuhlfahrer nachgewiesen. Die räumliche Qualität und Raumzuschnitte werden durch die mangelhafte innere Erschließung negativ gesehen. Es fehlen Abstellräume innerhalb der Wohnung, die Abstellräume im Keller sind nachgewiesen. Die Kfz Stellplätze in der Tiefgarage sind unzureichend.
Durch die Gebäudetiefe und den ca. 3,7 Meter tiefen Salon ist die natürliche Belichtung unzureichend.

Die Arbeit beinhaltet mit 90 WE die höchste Zahl an, allerdings mit 2.782 m ² auch eine unverhältnismäßig hohe Verkehrsfläche, die allerdings durch den Balkonersatz etwas relativiert wird. Die Stellplätze sind mit 74 zu gering und in den Maßen nicht machbar.
Die Rollstuhltauglichkeit in den R-Wohnungen ist unzureichend. Die Genehmigungsfähigkeit ist bis auf die Abstandsfläche am nordöstlichen Treppenhauseses gegeben. Die konsequente, serielle Struktur läßt eine wirtschaftlichlkeit erwarten.