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2. Rang 3 / 3

Gutachterverfahren | 07/2017

Neue Wohnbebauung Freudenberger Weg

3. Rang

Arnold und Gladisch

Architektur

bbz landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

IBJ Ingenieurbüro Jesorlowitz

TGA-Fachplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf passt sich städtebaulich durch seine drei mäandernden Zeilenbaukörper und den achtgeschossigen trapezartigen Turm trotz seiner eigenständigen Geste gut in die vorhandene Bebauung ein und schafft zugleich eine eigene, adressbildende Struktur. Die privaten und öffentlichen Freiräume sind dargestellt, wobei sich der öffentliche Raum entlang der geforderten öffentlichen Durchwegung aufspannt. Die im Erdgeschoss den Zeilenbaukörpern vorgelagerten Privatgärten sind räumlich jedoch nicht ausreichend zum öffentlichen Raum abgegrenzt. Die Erschließung der Zeilenbaukörper erfolgt im Norden über je zwei Erschließungskerne eines zusammengesetzten Baukörpers. Die Chance der möglichen Adressbildung vom öffentlichen Bereich aus wird somit nicht genutzt. Der trapezartige Baukörper korrespondiert dagegen sehr gut mit den Außenanlagen und bildet eine funktional stimmige, öffentliche Erdgeschosszone aus, die gut auffindbar ist. Kita und Sportraum sind sinnvoll angeordnet und ergänzen sich funktional.

Die Gebäudekörper sind kompakt und wirtschaftlich geplant. Allerdings entsteht durch insgesamt sieben Erschließungskerne ein hoher Aufwand in Erstellung und Betrieb. Die horizontale Gliederung und der monolithische Fassadenaufbau werden positiv gesehen, wobei insbesondere beim achtgeschossigen Baukörper eine statische Überprüfung dazu notwendig wäre. Die Grundrisse erfüllen alle geforderten, ambitionierten Kriterien der Ausschreibung. Im Bereich der Gebäudeknickkanten ergeben sich funktionale Schwächen. Der Erschließungskern des Achtgeschossers ist funktional stimmig, erzeugt allerdings unbelichtete Erschließungsflure zu den Wohnungen, die das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen können. Die Tiefe der Grundrisse in Verbindung mit der vorgeschlagenen Sonnenschutzverglasung wird bezüglich des Tageslichteinfalls kritisch gesehen. Das Volumen und die Zufahrt zur Tiefgarage wären zu überarbeiten. Auch überschreitet der Entwurf die vorgegebene GFZ von 1,2 geringfügig um 0,09 und müsste diesbezüglich reduziert werden.

Insgesamt ist die Arbeit ein interessanter Entwurf, der trotz der vorgenannten Kritikpunkte durch seine städtebauliche Figur und Einfügung sowie seine klare Fassadensprache einen gelungenen Beitrag zum Verfahren darstellt.
Lageplan

Lageplan

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