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konkurrierende Planungsverfahren | 10/2016

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme An der Krimm

Perspektive 1

Perspektive 1

1. Rang

FAERBER ARCHITEKTEN

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf reagiert in angemessener Maßstäblichkeit auf das heterogene städtische Umfeld. Durch Rhythmisierung und Gliederung der Baumassen entsteht ein städtebauliches Ensemble, das sich einfügt und gleichermaßen identitätsstiftend in dem Kontext behaupten kann. Dabei wird die Gewerbefunktion schlüssig aus dem gesamten Entwurfsgedanken herausgearbeitet, als Ensembleteil assoziiert und als eigene städtebauliche Akzentsetzung konzipiert.

Der Rhythmus in den Bauvolumen durch seine dreigeschossige Bauweise mit viergeschossigen Bereichen, lässt die einzelnen Wohngebäude ablesbar werden, schafft Differenzierungen und Orientierungen in dem Quartier und klare Adressbildungen. Insgesamt handelt es sich um eine robuste Grundstruktur, mit einem „Durchwohnen“ als Grundkonzept, das mit seinen Zwei- bis Dreispännern hohe Erschließungsqualitäten schafft und mit vorgelagerten Wintergärten als flexible Reaktionsmöglichkeit auf die Lärmschutzproblematik dienen.

Im Osten entstehen durch die Kammstruktur, die sich aus einem Riegel An der Krimm entwickelt, nach Westen Wohnhöfe, mit großen Wohnraumqualitäten sowohl in der Orientierung der Wohnbereiche, als auch im Freiraumangebot.

Die differenzierte und bis ins Detail gut entwickelte Freiraumkonzeption übersetzt Inhalte und Themen des „Mainzer Sand“ in eine eigene Sprache. Durch topographische Bewegung der Freiflächen entstehen neben den für die Kiefernstandorte benötigten Erdschichten Differenzierungsmöglichkeiten zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiraumangeboten. Die Durchwegung des Areals dient als Rückgrat des Quartiers

Die Gliederung der Fassaden mit Sockelgeschoss ist nachvollziehbar, im Zusammenspiel mit den Vor- und Rücksprüngen der weiteren Fassaden entsteht jedoch ein heterogenes Gesamterscheinungsbild, das als überarbeitungswürdig angesehen wird. Die wirtschaftlichen Verhältniszahlen müssten hinsichtlich der Gesamtausnutzung des Grundstückes überarbeitet werden, wobei die angedachten Staffelgeschosserweiterungen als nicht tragfähiger Lösungsansatz in der Gesamtkonzeption angesehen werden, weil dadurch die angestrebte, positive Maßstäblichkeit verloren gehen würde.

Bei dem Entwurf handelt es sich um eine gelungene Arbeit, insbesondere in der Gestaltung der Innenhöfe, in die auch private (Mieter-)Gärten integrierbar sind.
Die Erschließungskerne erlauben unterschiedliche Wohnungsgrößen, die auch in den Plänen dargestellt werden und eine punktgenaue Abbildung des Wohnungsmix erlauben. Die Anzahl der Erschließungskerne (Treppenhäuser) in Bezug auf die angebundenen Wohnungen ist von allen Entwürfen am besten gelöst.

Durch die reduzierte Bauweise im nördlichen Riegel (III + Staffelgeschoss), der in Teilbereichen nur zweigeschossig ausgebildet ist, stellen sich im Vergleich zu den anderen Arbeiten ungünstigere, wirtschaftliche Kennzahlen dar. Aus schallschutztechnischen Gründen sind jedoch die Einschnürungen im 2. Obergeschoss zu schließen. Die Gestaltungsqualität leidet aus unserem Blickwinkel dadurch nicht, wie die Südfassade zeigt.

Die Tiefgarage ist so dimensioniert, dass sie den Bedarf des dargestellten Wohnungsmix abdecken kann. Die Integration einer weiteren Zu- und Abfahrt, auch unter der gleichzeitigen Anbindung der Tiefgarage Gewerbe, ist möglich.

Schallschutz
Der Entwurf sieht eine geschlossene L-Form der Gebäude vor, bei der die durchgestreckten Grundrisse zur ruhigen Seite hin orientiert sind. Die notwendigen Fenster wurden dort angeordnet.

Jedoch sind viele Fenster der Aufenthaltsräume an der Fassade zum Gewerbe hin ausgerichtet. Diese müssten fest verglast ausgeführt werden, wodurch sich die Problematik ergibt, dass die Fenster nicht von innen geputzt werden können. Darüber hinaus entsteht durch die Abstufung der Gebäude ein Eintrag von Gewerbelärm. Gleichzeitig befinden sich dort jedoch notwendige Fenster an den entstehenden seitlichen Fassaden. Die Lücken im Gebäude müssten soweit geschlossen werden, dass die Immissionsschutzrichtwerte eingehalten werden. Abschließend ist festzustellen, dass die Lösung des Schallschutzes einer Überarbeitung bedürfte.
Perspektive 2

Perspektive 2

Perspektive 3

Perspektive 3

Perspektive 4

Perspektive 4

Grundriss EG

Grundriss EG

Lageplan

Lageplan