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konkurrierende Planungsverfahren | 10/2016

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme An der Krimm

2. Rang

Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser schlagen eine Komposition aus zwei winkelförmigen, formal ähnlich entwickelten Anlagen vor, die das städtebaulich heterogene Umfeld ordnen sollen. Der Gewerbebau orientiert seinen Außenraum zum Verkehrsknotenpunkt. Aufgrund des hohen Lärmeintrags und des starken Verkehrs wird dies kritisch bewertet. Ein Treffpunkt, wie in der Präsentation kommuniziert, bildet sich zwischen Gewerbebau und Wohnanlage nicht aus. Entlang der Straße An der Krimm ist das Wohnprogramm in zwei Zeilen entwickelt. Die Zeilen, im Eckbereich nicht miteinander verbunden, sind hinsichtlich der Schallbelastung zu hinterfragen. Der im Westen anschließende Außenraum bietet privat genutzte Gärten und öffentliche Treffpunkte, die nur teilweise Qualität versprechen. So überzeugt der Spielplatz im Norden, unmittelbar neben der Tiefgarage gelegen, nicht. Die Ost-West Durchwegung ist entlang der südlich gelegenen Zeile gegeben.

Die Wohnzeilen sind klar strukturiert; die Klarheit vermittelt sich auch im architektonischen Ausdruck. Die den Wohnungen zugewiesenen Außenräume in den Obergeschossen rhythmisieren die Anlage in ablesbaren Einheiten. Die so hergestellte Maßstäblichkeit wird positiv wahrgenommen. Die Gärten im Erdgeschoss bereichern die Wohnungen, jedoch sollte die nicht zwanghaft notwendige Feuerwehrdurchfahrt zugunsten der nutzbaren Außenflächen überdacht werden. Die Wohntypen, prinzipiell im Zweispänner geordnet, ermöglichen alle ein Durchwohnen. Konsequent sind Küchen, Bäder und Nebenräume zu den lärmintensiven und die Aufenthaltsräume zu den lärmabgewandten Seiten angeordnet.

Die viergeschossigen Baukörper folgen in der Zonierung der Fassade dem gängigen Thema eines robusten Sockels aus Ziegel und Obergeschossen mit verputzten Oberflächen. An den Ecken findet das Sockelthema keine Fortsetzung und wirkt sehr tapetenhaft. Die stehenden Fenster bestimmen den architektonischen Ausdruck und können nicht wie präsentiert durch liegende Formate, falls funktional erforderlich, ausgetauscht werden. Der architektonische Ausdruck würde erheblich beeinträchtigt.

Die Gebäudehöhe wird im Wohnbau eingehalten, im Gewerbebau geringfügig überschritten. Das Verhältnis zwischen GFZ und Wohnfläche stellt sich aufgrund der privaten Freiräume sehr ungünstig dar. Insgesamt wirkt der Entwurf sehr fundiert, jedoch überzeugt er städtebaulich nicht in Gänze. Die Gelegenheit, einen spezifischen, identitätsstiftenden Ort zu gestalten, findet nicht in vollem Maße Umsetzung.

Der Ansatz der Reihung gleicher Haustypologien ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten gelungen. Allerdings resultiert daraus die vergleichsweise hohe Zahl von acht Erschließungskernen. Allerdings ist so eine flexible und qualitätsvolle Anordnung des geforderten Wohnungsmix möglich.

Für die Einschnürung der Baukörper im Nordöstlichen Bereich gilt gleiches wie bei Arbeit C. Die wohnungswirtschaftliche Qualität, gerade im 2. Oberschoss ist gering und müsste durch eine Schließung der Baukörper an dieser Stelle kompensiert werden. Das Zurückspringen der Baukörper gegenüber den Straßengrenzen ist nicht notwendig und führt zu einem Verlust von qualitätsvoller Gartenfläche im Innenbereich. Insgesamt ist dies unwirtschaftlich. Die Einschnürung der Straßenfassaden ab dem 2. Obergeschoss führt, gerade im Vergleich zu dem damit verbundenen Aufwand, nicht zu erkennbaren Qualitätsverbesserungen und sollte entfallen. Die Tiefgarage ist in ihrer inneren Struktur optimierungsbedürftig.

Schallschutz
Bei der L-förmigen Anordnung des Gebäudes wird im Süd-Osten eine Lücke gelassen. Die Grundrisse sehen überwiegend eine Anordnung von Nebenräumen zur Gewerbeseite vor. Der Wohn- und Kochbereich ist durchgestreckt, sodass Küchenfenster fest verglast auszuführen wären. Die Ostfassade des Gebäudes ist aufgebrochen, dies führt jedoch nicht zu einem Lärmkonflikt, da im 2. Obergeschoss jeweils eine Schutzscheibe angeordnet wurde. Im 3. Obergeschoss sind die Zugänge zum Außenbereich im Schallschatten eines Gebäuderücksprunges. Sonst sind an den betroffenen Fassaden keine Fenster angeordnet. Der Schallschutz wurde gelöst.