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Verhandlungsverfahren | 04/2018

Erweiterung und Sanierung Amtsgericht Kaufbeuren

Lageplan

Lageplan

4. Rang

f64 Architekten

Architektur

Erläuterungstext

Erweiterung und Sanierung Amtsgericht Kaufbeuren
Lösungsvorschlag Neubau

Bestand
Die beiden bestehenden Dienstgebäude Ganghoferstraße 9 und 11 des Amtsgerichts Kaufbeuren befinden sich am Westrand des denkmalgeschützten Jordanparks zwischen dem rund 300 m entfernten historischen Stadtzentrum und dem Bahnhof.
Das Gelände fällt von der westlich vorbeiführenden Ganghoferstraße nach Osten hin um rund drei Meter ab. Der auf der Südostseite unmittelbar angrenzende Jordanbach liegt nochmals um rund drei Meter tiefer. Auf der Ostseite der Gebäude ist der von den
Bediensteten und den Besuchern des Gerichts genutzte und über die Johannes-Haag-Straße erschlossene Parkplatz gelegen. Auf der gegenüberliegenden Seite des Jordanbachs befindet sich derzeit noch das alte Eisstadion, das jedoch in Kürze abgerissen wird.
Die beiden, jeweils unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude werden derzeit über einen zeitgenössischen Zwischenbau (UG + EG, Baujahr ca. 1980) miteinander verbunden und gemeinsam von der Ganghoferstraße im Westen und vom Parkplatz im Osten aus erschlossen. Nördlich von Gebäude 9 schließt sich ein zweigeschossiger, flach gedeckter Anbau (UG + EG) aus den 1960er Jahren an. Beide neueren Gebäudeteile werden im Zuge der Neuplanung entfernt.

Ziel
Ziel der Baumaßnahme ist die Beseitigung der wesentlichen baulichen Mängel an den Bestandsgebäuden sowie die funktionale Neuordnung aller Nutzungen. Alle öffentlich zugänglichen Räume sollen dabei künftig in einem neuen, von den bestehenden Gebäuden aus Sicherheitsgründen abtrennbaren und barrierefrei erschlossenen Neubau ausgelagert werden. Die „Empfehlungen für den Bau von Justizgebäuden“ von der Obersten Bayerischen Baubehörde sind bei der Neuplanung zu berücksichtigen.

Konzept
Das vorgeschlagene Konzept rückt den Neubau aus städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen gänzlich vom Bestand ab. Der Neubau soll sich gegenüber den bestehenden Bauteilen gestalterisch unterordnen, gleichzeitig aber auch einen großzügigen, einladenden und hellen Eingangsbereich zum Gerichtsgebäude mit
repräsentativem Charakter aufnehmen. Der Neubau bildet einen städtebaulich wünschenswerten eigenständigen dritten Kopfbau aus, der nur punktuell erdgeschossig an das Gebäude Ganghoferstraße 9 angedockt ist. Die beiden Bestandsgebäude an der Ganghoferstraße werden mit einem gläsernen Verbindungsgang erdgeschossig verbunden, der mit einer Hubbühne barrierefrei ausgebaut wird. Der besondere Denkmalcharakter der beiden Gebäude bleibt durch die maximale Freistellung der Denkmäler von Zubauten gewahrt.

Funktionalität
Der neue Zugang in alle drei Gebäudeteile erfolgt künftig nicht mehr versteckt in der Gebäudefuge zwischen den beiden Altbauten, sondern über einen großzügigen leicht auffindbaren und gut sichtbaren Vorplatz an der Ecke Ganghofer Straße /
Johannes-Haag-Straße. Über den Eingangsbereich mit Eingang und Windfang, den Kontroll- und Informationsbereich wird der öffentlich zugängliche und der nicht-öffentliche Bereich des Amtsgerichtes erschlossen. Sämtliche öffentlich zugänglichen Räume, insbesondere alle Gerichtssäle sowie die notwendigen Zugangs-, Warte- und Kontrollbereiche, werden künftig in einem barrierefrei erschlossenen Neubau ausgelagert. Die nicht öffentlichen Bereiche in den bestehenden Gebäuden werden aus Sicherheitsgründen abgetrennt. Alle Personen müssen sich nach Betreten des Gebäudes einer Personenkontrolle unterziehen. Die
inzwischen sehr umfangreichen technischen Vorkehrungen befinden sich direkt am gemeinsamen Eingang. Die Mehrzahl der externen Besucher wird künftig zwar nicht mehr die Bestandsgebäude betreten müssen bzw. erst nach Überprüfung der betroffenen Personen am gemeinsamen Eingang. Die Herstellung der Barrierefreiheit in allen öffentlich
zugänglichen Bereichen ist durch das Konzept gewährleistet.
Nach Bedarf kann das Grundbuchamt beim Umbau von Gebäude 11 nach Gebäude 9 umziehen, damit diese näher am Foyer angeschlossen sind. Die beiden Gebäude werden
nicht durch einen öffentlich zugänglichen Zwischenbau voneinander getrennt. Öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche können durch das Konzept noch strikter getrennt werden.
Die Frei- und die Stellplatzflächen östlich des Bestandes können baulich nahezu unverändert bleiben. Die bestehenden Zufahrten und Aufstellbereiche für die Feuerwehrfahrzeuge
bleiben ebenso erhalten.
Grundriss EG

Grundriss EG

Grundriss OG

Grundriss OG

Grundriss UG

Grundriss UG

Ansichten und Schnitte

Ansichten und Schnitte

Ansichten und Schnitte

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