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Nichtoffener Wettbewerb | 05/2018

Gymnasium Lutherschule in Hannover

3. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

HerbstKunkler Architekten

Architektur

relais Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurfsverfasser schlägt einen länglichen Baukörper am Engelbosteler Damm mit einer rückseitigen Erweiterung zum Innenhof vor, der aufgrund der Verteilung seiner Baumasse – im Vergleich zu den anderen beiden Arbeiten der engeren Wahl – eher einer Lückenschließung gleichkommt. Aus Sicht des Preisgerichts fügt sich der Baukörper damit gut in das Straßenbild ein. Die rückwärtige Erweiterung sieht im Erdgeschoss eine Überbauung vor – hier sind die (überdachten) Fahrradabstellplätze angeordnet.

Das Erdgeschoss nimmt Flächen für den Ganztagsbetrieb auf, die zentral vom Engelbosteler Damm aus erschlossen werden und eine flexible Nutzbarkeit versprechen. Dies wird vom Preisgericht positiv bewertet. Die beiden notwendigen Treppenhäuser sind an den hofseitigen Gebäudeecken platziert und führen in die Obergeschosse. In den Obergeschossen weisen die Grundrisse eine eher konventionelle Zweihüftigkeit auf; die Unterrichtsräume sind zum Straßenraum ausgerichtet. Während im 1. bis 3. Obergeschoss Nebenfunktionen in einer Mittelzone angeordnet sind und im südwestlichen Flurbereich Aufenthaltszonen für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden, gibt es im 4. Obergeschoss nur eine Mittelflurerschließung.

Der Baukörper wirkt insgesamt etwas wuchtig, insbesondere die Gebäudehöhe wird vom Preisgericht kritisch beurteilt. Die Erschließungswege, die Belichtung des Erdgeschosses (insbesondere von der westlichen, überbauten Seite aus), die Setzung von Nebenfunktionen im Erdgeschoss und die Platzierung der Fahrradstellplätze werden ebenfalls kontrovers diskutiert und können das Preisgericht nicht vollständig überzeugen. Die Fassadengestaltung des Neubaus ist grundsätzlich vorstellbar.

In den Entwurfsplänen werden keine Aussagen zur Gestaltung und zu Nutzungsmöglichkeiten der Vorplatzzone getroffen. Die bepflanzte Kante als Abgrenzung zum öffentlichen Raum wird aber positiv bewertet. Die in den Freibereichen dargestellt teppichartige Struktur überformt unnötigerweise den bestehenden, funktionierenden Innenhofbereich. Der Nachweis der Barrierefreiheit des Außengeländes ist noch zu erbringen.

Die Zufahrt zum Nachbargrundstück wurde seitens der Entwurfsverfasser dem Schulgrundstück zugeschlagen – dies müsste im Rahmen einer weiteren Bearbeitung korrigiert werden; die Zufahrt muss erhalten bleiben.