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Studienauftrag | 02/2018

Wohnüberbauung „Ahorni“ in Spiez

Teilnahme

HMS Architekten und Planer AG

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Ortsbau
Das Team hat sich ausführlich mit der bestehenden und der angestrebten Siedlungsstruktur im Spiezwiler auseinandergesetzt und diese mit ihrer Grundidee einer horizontalen Dreiteilung des Areals in ihr Konzept aufgenommen. Entlang der Hangkante werden in einer oberen Zeile fünf Einfamilienhäuser und zwei Doppeleinfamilienhäuser angeordnet, die über eine neue Quartierstrasse, den «Oberen Ahorniweg» erschlossen werden. Die Mittelzone umfasst eine weitere Zeile mit drei Mehrfamilienhäusern.
Die unterste Zeile wird von acht sehr dichten Maisonette-Wohnungen gebildet. Diese Dreiteilung schafft einen hohen Mix an unterschiedlichen Wohntypologien, mit denen verschiedene Anspruchsgruppen angesprochen werden können. Die Studie ist sehr interessant, der Ansatz vielversprechend. Allerdings hat sich in allen drei Phasen der Projektbearbeitung kein Konzept für eine überzeugende Nachbarschaft der mittleren mit der untersten Zeile ergeben; die beiden Zeilen gerieten in allen drei Ansätzen in Konflikt miteinander; gerade weil die Verfassenden eine sehr sorgfältige Studie geleistet haben, kommt das Begleitgremium zur Überzeugung, dass die unterschiedlichen Gebäudetypen in den unteren zwei Zeilen nicht in einen stimmigen Dialog miteinander zu bringen sind.

Wohnungsqualität
Die Ein- und Doppeleinfamilienhäuser werden mit einer intelligenten Gliederung und 3-seitigen Belichtung sehr attraktiv gestaltet. Das häufig auftretende Problem der Einsehbarkeit bei Einfamilienhäusern in dicht überbauten Arealen wird mit einer cleveren Grundrissgestaltung gelöst. Die Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser zeichnen sich in ihrer Ausgestaltung insbesondere durch eine hohe Flexibilität aus. Mithilfe einzelner Möbel oder Schiebetüren können Zimmer abgetrennt und umgestaltet werden. Die Maisonettewohnungen gliedern sich über zwei Geschosse und bieten einen kleinen Vorgarten in Richtung Ahorniweg. Die ausreichende Belichtung wird mittels Dachbefensterung sichergestellt. Das Konzept ist bei diesem Typus eher ungewöhnlich, was indes eine ganz spezielle Anspruchsgruppe ansprechen könnte. Die qualitativen Unterschiede der Wohnungen führen zu einer Segregation von oben nach unten absteigend; ob dies für das Quartier zu einer guten Nachbarschaft führt, verbleibt etwas offen.

Frei- und Aussenraum
Die Siedlung wird durch eine lose Bepflanzung zwischen den Bauten durchgrünt. Durch die Dreiteilung der Überbauung wird auch der Aussenraum segmentiert, wodurch wenig gemeinschaftlich nutzbare Aussenräume entstehen. Für Ballspiele, Boccia oder Federball ist auf den Maisonettewohnungen – etwas peripher – eine grössere zusammenhängende Spielfläche vorgesehen. Die angrenzende Pergola mit Grillstelle schliesst den gemeinschaftlichen Aussenraum ab. Die Ideenstudie erfordert die vollständige Umlegung der Hecke vom östlichen Parzellenrand in den nordwestlichen steilen Arealeingangsbereich.

Erschliessung und Parkierung
Die Erschliessung der Ein- und Doppeleinfamilienhäuser erfolgt über den neuen «Oberen Ahorniweg», der auch als Spielstrasse funktionieren kann. Für die Einfamilienhäuser sind separate Parkplätze eingeplant. Die Mehrfamilienhäuser und die Maisonettewohnungen werden über eine Einstellhalle direkt ab dem Ahorniweg erschlossen. Die Einfahrt befindet sich im Sockel des ersten Mehrfamilienhauses. Während die Fussgängererschliessung der Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser über den neuen «Oberen Ahorniweg» erfolgt, ist der Zugang zu den Maisonettewohnungen nur über den Ahorniweg möglich.

Fazit
Speziell gewürdigt wird die interessante Grundidee der drei Zeilen im Areal. Ebenfalls ist die Weiterentwicklung des Sockelgeschosses in den drei Zwischenbesprechungen hervorzuheben. Die Verfassenden haben die Jury mit ihrer sorgfältigen Arbeit überzeugt, dass die verschiedenen Gebäudetypologien nicht stimmig miteinander in einen Dialog zu bringen sind. Diese Problematik verstärkt sich, weil kein Raum auf dem Areal für ein Auseinanderziehen der Zeilen besteht; die Grenzabstände zu den Nachbarparzellen, insbesondere jenen oberhalb der Hangkante, werden schon so nicht eingehalten. Aus Sicht des Beurteilungsgremiums bleibt daher kaum Spielraum, das Konzept weiterzuentwickeln, ohne dabei die erreichte Dichte wesentlich herunterzusetzen, weshalb es nicht zur Weiterbearbeitung empfohlen wurde.