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Einladungswettbewerb | 05/2018

Außenanlagen des Nahversorgungszentrums Utfort in Moers

1. Preis

Preisgeld: 11.000 EUR

hermanns landschaftsarchitektur umweltplanung

Landschaftsarchitektur

Mueller + Partner Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf zeichnet sich aus durch eine harmonisch aufeinander und auf die Architektur wie die Landschaft abgestimmte Gestaltung der Grünanlage aus. Im Osten vis à vis des Parkhau-ses ist die Gestaltung landschaftsbetont und eine freie Formensprache dominiert. Im südli-chen Bereich korrespondiert die Gestaltungsidee in der Orthogonalität und Parallelität mit dem langgezogenen Gebäudekörper des Gebäudekomplexes. Die gelungene Interaktion von Gebäudekörper und Außenraum im südlichen Planungsbereich wird hervorgehoben.

Weiterhin wird die konsequente gestalterische Betonung der Eingangssituationen in die Grün-anlage und der Knotenpunkte der inneren fußläufigen Erschließung positiv gewürdigt; aller-dings wird eine erkennbare Differenzierung der drei aufmündenden Wege vermisst. Positiv zu vermerken ist der Umstand, dass der Entwurfsverfasser die Sichtbeziehungen von der Rhein-berger Straße auf die Gebäudearchitektur konsequent herausgearbeitet hat.

Durch die lockeren Bepflanzungsstrukturen im Süden des Plangebietes entlang des Siedlungs-randes wird die Privatheit der angrenzenden Gärten respektiert.
Die Funktionen im Inneren der Gebäude und die Eingangssituationen in die Gebäude wer-den im Entwurf konsequent aufgegriffen und korrespondieren mit den Funktionen und der entsprechenden Gestaltung im Außenbereich. Die Lärmschutzwand ist als hinterfüllte Gabio-nenwand geschickt in den Grünraum integriert. Auch die Anbindungen an die Umgebung sind gut ausgearbeitet, die Konzeption der fußläufigen Wegestruktur dient nicht nur dem Ziel von A nach B zu kommen, sondern unterstützt durch die Möglichkeit verschiedener Rundläufe die Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Ob es der großen Zahl an Aufenthaltsbereichen be-darf, wird kontrovers diskutiert. Die Beibehaltung des alten „Röhrenweges“ als schnelle Ver-bindung von Nord nach Süd wird als guter Planungsansatz anerkannt.

Positiv angemerkt wird noch der Umstand, dass der Terrassenbereich bzw. der Hauptaufent-haltsbereich an der südlich gelegenen dauerbespannten Wasserfläche seine gestalterische Eigenständigkeit und Funktionalität auch dann behält, wenn der 2. Bauabschnitt der Hoch-baumaßnahmen realisiert werden sollte. Die geplante Steganlage über die dauerbespannte Wasserfläche im Süden ist ein interessantes und sicherlich stark frequentiertes Gestaltungs-element zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich. Der Standort, die Ausprägung und die grundsätzliche Notwendigkeit sollte aber hinsichtlich des Kostenaufwandes und der Verkehrssicherheit noch einmal differenzierter und detaillierter betrachtet werden.

Der Kinderspielplatz wird von der Jury in Frage gestellt und ist zudem kein explizit geforderter Bestandteil der Auslobung zum Wettbewerb. Weiterhin erscheint darüber hinaus der gewählte Standort als nicht geeignet für einen Kinderspielplatz, da dieser Bereich eher versteckt hinter einem Gebäuderiegel liegt (Einsehbarkeit, soziale Kontrolle).

Der vorgeschlagene asphaltierte Haupterschließungsweg ist sicherlich kostenintensiver in der Herstellung als ein wassergebundener Wegebelag, aber konsequent in der Wahl unter Berücksichtigung der erwarteten Nutzungsintensität. Einfachere Beläge könnten Kostenvorteile in der Herstellung bringen und auch dem Charakter einer Parklandschaft eher entsprechen.

Nach Angaben der Verfasser bewegt sich die Arbeit im gesteckten Kostenrahmen.

Insgesamt liefert der Entwurf ein einprägsames, angemessenes und ansprechendes Konzept.