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Architektonisches Konkurrenzverfahren | 09/2017

Zollhafen: Hafeninsel IV und V

3. Preis / Baufeld IV, 3. Preis Baufeld V

Preisgeld: 10.000 EUR

Axthelm Rolvien

Architektur

HOLZWARTH Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Unterscheidung der beiden Hafeninseln durch verschiedenartige Gestaltungselemente wird durch die Jury positiv bewertet. Die Gewerbegebäude heben sich klar von den Wohnungen ab. Dies wird grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen. Die Ausformulierung der Gewerbefassaden erscheint jedoch als eher abweisend und in Bezug auf die Nutzung nur eingeschränkt geeignet. Die Erschließung des Gewerbebaus durch eine separate Brücke wird prinzipiell als interessanter und eigenständiger Vorschlag gewürdigt. Allerdings ist dieser nach dem derzeitigen Stand der Abstimmungen nicht mit dem bestehenden Baurecht vereinbar.

Der »Priel« als Gestaltungsmotiv für die Innenhöfe wird als interessanter und prägender Ansatz angesehen, der allerdings in Bezug auf einen Teil der Wohnungen die barrierefreie Erschließung einschränkt und aus Sicht der Jury eine zu starke Öffentlichkeit der Innenhöfe suggeriert. Die innere Gliederung der Wohnungsbauten wird positiv bewertet und führt zu einer relativ hohen Wirtschaftlichkeit. Allerdings geht des teilweise zu Lasten der Qualität der inneren Erschließung durch eine große Anzahl von angeschlossenen Wohnungen je Treppenraum und teilweise langen Fluren in den Wohnungen.

Anmutung und Materialität der Fassaden werden in ihrer Differenzierung gewürdigt, allerdings wirken die Fassaden insbesondere der Hafeninseln IV zu zerklüftet. Dies wird durch teilweise sehr weit hervortretende Balkone verstärkt. Auch in Bezug auf die Kosten wird die Gestaltung und Materialität der Fassaden eher kritisch bewertet.
Die Kennwerte der Wohnflächen liegen in einem günstigen Bereich, allerdings mit den erwähnten Einschränkungen in Bezug auf die Qualitäten der inneren Erschließung sowie die weit hervorstehenden Balkone, die auch in Bezug auf die Problematik des Vogelschlags überprüft werden müssen. Die Vorgaben des baulichen Brandschutzes wurden weitgehend erfüllt. Der Umgang mit dem Thema Schallschutz wird als eher pauschal eingeschätzt, konstruktive oder gestalterische Aussagen zu den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden vermisst.

Die Entwürfe für die beiden Inseln erscheinen als in vielerlei Hinsicht wertvolle Beiträge zum Verfahren, die jedoch insgesamt nicht vollständig überzeugen.