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Architektonisches Konkurrenzverfahren | 09/2017

Zollhafen: Hafeninsel IV und V

1. Preis / Baufeld V, 2. Preis Baufeld IV

Preisgeld: 23.000 EUR

meck architekten gmbh

Architektur, Landschafts- / Umweltplanung

Haushofer Ingenieure GmbH

Tragwerksplanung

Müller-BBM Building Solutions GmbH

Bauphysik

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Gebäude auf den Hafeninseln sind durch ruhige Klinkerfassaden geprägt, die durch vertikale Rücksprünge in ablesbare Einheiten gegliedert werden. So entsteht das Bild einer »Einheit im Ganzen«, in der dennoch einzelnen »Häuser« ablesbar bleiben. Im Rahmen der komplexen baurechtlichen Vorgaben entsteht eine Mischung aus 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit einem leichten Überhang im Bereich der großen Wohnungen. Die Qualität der einzelnen Wohnungsgrundrisse wird intensiv und teilweise kontrovers diskutiert.

Insgesamt überzeugt die Jury jedoch die innere Ordnung der Wohngebäude und das ihnen zugrundeliegende, klare und einheitliche Prinzip. Die barrierefreie Erschließung der Wohnungserschließungen sollte in einer weiteren Bearbeitung geprüft und ggf. verbessert werden. Eingezogene Loggien unterstützen das ruhige, geordnete Erscheinungsbild. In den dafür erforderlichen Bereichen treten Kastenfenster als Schallschutzmaßnahmen vor die Fassaden und wirken damit zugleich als zusätzliches Gestaltungselement. Die Fassadengestaltung führt zu keiner eindeutigen Ablesbarkeit der Wohnnutzung, was bei der gemischten Nutzung der Hafeninseln V als angemessen, für die reine Wohnnutzung der Hafeninseln IV jedoch eher kritisch angesehen wird.

Die Höhe der Durchfahrten zu den Innenhöfen sollen in Bezug auf die gemäß Bebauungsplan erforderlichen Durchfahrtshöhen überprüft werden. Die Breite der Zufahrten über die Grachten sollte möglichst reduziert werden.

In den Gewerbebereichen sorgt eine geschickt angeordnete Schachteltreppe für eine sehr wirtschaftliche Erschließung bei gleichzeitiger Erfüllung der Brandschutzvorgaben. Die Fassadengestaltung des Gewerbeteils muss noch überarbeitet werden, um eine flexible Anordnung von Trennwänden in den Büroachsen zu ermöglichen.

Die freie Gestaltung des Innenhofs schafft einen Kontrast zur geometrischen Ordnung der Gebäude. Die Anlage der privaten Gärten nehmen Bezug auf die Besonderheit der Grachten und ihrer Bepflanzung. Ein halböffentlicher kleiner Platzbereich gibt zudem allen Bewohnern der »Insel« die Möglichkeit, an den Qualitäten der Grachten zu partizipieren. Insgesamt erscheinen die Architektur und die Freianlagen sehr gut auf die Konzeption der Grachten abgestimmt. Die Anlage der Tiefgarage greift teilweise in die Retentionsbereiche der Grachten ein. Hier muss eine vertiefte Abstimmung zwischen der Planung des Hochbaus und dem der Grachten erfolgen. Die Kennwerte der Wohn- und Gewerbeflächen liegen in einem mittleren Bereich, stehen aber in einem guten Verhältnis zu den erreichten räumlichen Qualitäten. Die Kostenangaben der Verfasser sind nachvollziehbar und lassen eine Realisierung innerhalb des Kostenrahmens möglich erscheinen. Die Vorgaben des baulichen Brandschutzes wurden weitgehend erfüllt.
Auch Vorgaben des Schallschutzes wurden weitgehend erfüllt, in einzelnen Wohnungen muss die innere Gliederung der Aufenthaltsräume noch überarbeitet werden.

Insgesamt überzeugen die Jury die Entwürfe für beide Hafeninseln, allerdings wird insbesondere bei der Hafeninsel IV eine eindeutige Ablesbarkeit der Wohnnutzung vermisst.