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Nichtoffener Wettbewerb | 08/2018

Stadtquartier ehemalige GFZ-Kaserne in Mainz

Anerkennung

Preisgeld: 6.000 EUR

Gerber Architekten GmbH

Architektur, Landschaftsarchitektur

SBI Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr - Vermessung GmbH

Verkehrsplanung

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit orientiert sich in ihren wesentlichen Setzungen am bestehenden Rahmenplan für die GFZ-Kaserne. Die Auftaktsituation mit der langgestreckten Aufweitung parallel zur Straße »An der Goldgrube« wird ebenfalls positiv gesehen. Der eigentliche Quartiersplatz liegt, von den Emissionen der Straßen geschützt – innerhalb des Quartiers, wird aber durch eine angemessen breite Öffnung mit dem Straßenraum verbunden. Vom westlichen Quartiersrand ausgehend entwickelt sich zunächst eine Struktur aus großen, gemischt genutzten Blöcken an der Freiligrathstraße, auf die aufgelockerte Wohnblöcke und dann – zu den Kleingärten im Osten hin – sich öffnende, kleineiligere Strukturen folgen. Kritisch gesehen wird das pauschale, undifferenzierte Verkehrskonzept mit den bis zu den Quartiersrändern durchgehenden, wenig differenzierten Straßenräumen.
Der Anteil an Grün- und Freiflächen ist durchschnittlich, der Anteil an Verkehrsflächen liegt leicht über dem Durchschnitt. Dadurch entsteht ein ebenfalls durchschnittlicher Anteil an Nettobauland.
Die rechnerische Anzahl der erreichbaren Wohneinheiten ist deutlich erhöht, ebenso die Geschossflächen für Forschungs- und Büronutzungen sind überdurchschnittlich. Dies liegt auch an den im Vergleich der Arbeiten relativ groß gewählten Gebäudetiefen.
Die Anordnung der Forschungs- und Büronutzungen größtenteils in den Gebäuderiegeln entlang des östlichen Randes schränkt die Flexibilität der Nutzbarkeit ein; hier wäre eine Erweiterung dieser Bereiche auch in die Tiefe der Blöcke hinein sinnvoll. Die nachgewiesenen Freiflächen für die Kindertagesstätten sind zu gering. Aus Gründen des Schallschutzes sollte der Wohnungsbau am südwestlichen Quartiersrand eher als Büro- oder Forschungsnutzung vorgesehen werden. Zur Sicherung von Bestandsbäumen sollten die Baugrenzen teilweise zurückgenommen werden. Dies gilt auch im Bereich der Jägerstraße.
Der Anteil an Versickerungsflächen ist zu knapp bemessen, was jedoch korrigierbar wäre. Eine abschnittsweise Realisierung ließe sich – unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten mit dem Lärmschutz – gut umsetzten.
Insgesamt wird der Entwurf als durchdachter, stringenter Beitrag gewürdigt, der in seiner Grunddisposition jedoch auch etwas pauschal und schematisch erscheint.