modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Nichtoffener Wettbewerb | 08/2018

Sanierung des Mehrfamilienhauses in Lübeck

Eingangsfassade zum neuen Stadtplatz

Eingangsfassade zum neuen Stadtplatz

3. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

heine | reichold architekten

Architektur

Erläuterungstext

Das Gebäude Sterntalerweg 1 – 3 im Lübecker Stadteile Moisling wird mit dem gegenüberliegenden Ärztehaus innerhalb des Projektes „Neue Mitte Moisling“ ein neues Stadtteilzentrum bilden.
Dementsprechend ist der Anspruch an die Sanierung des Wohnhauses, seiner architektonischen Anmutung einerseits, andererseits aber auch der Behebung seiner funktionalen und bauphysikalischen Mängel. Schließlich soll auch die Lösung der Hochhausthematik sowie der Umgang mit den Balkonen und Laubengängen immer unter dem Duktus der Neuen Mitte und dem Anspruch des Projektes stehen.
Vor diesem Hintergrund wurde ein einfach lesbares, aber sehr in die Tiefe gehendes Konzept entwickelt, das auf all die aufgeworfenen Problemstellungen eine Antwort findet.


(I) Hochhausproblematik/Brandschutz
Das Hochhaus bleibt erhalten und erhält zudem anstelle des Dachbodens zwei Penthousewohnungen sowie eine Gemeinschaftsterrasse. Die Hochhausproblematik wird gelöst durch den Einbau zweier Treppenhäuser an den Giebeln und einer Maisonette-Sonderlösung für die beiden Mittelsegmente D/D‘. Damit erhalten alle Wohnungen zwei separate bauliche Rettungswege und die beiden besagten Mittelwohnungen können jeweils in den oberen Etagen zweiseitig orientiert werden.

(II) Laubengänge
Die offenen Laubengänge als Wohnungszugänge haben sowohl funktionale Mängel (Vogeldreck, lichte Breite 1,35 m und damit potentiell nicht der DIN 18040-2 entsprechend) als auch bauphysikalische aufgrund durchgängiger Betonplatten.
Gelöst wird die Situation durch den Rückbau der Brüstungsplatten und der damit verbundenen Vergrößerung der lichten Flurbreite auf 1,50 m.
Ferner werden die Laubengänge in die thermische Hülle eingebunden und zu notwendigen Fluren durch eine vorgesetzte 3-schalige tragende Baukonstruktion.

(III) Balkone
Die vorhandenen Balkone sind zum einen zu eng und zum anderen haben sie analog der Laubengänge bauphysikalische Mängel.
Daher werden diese ebenfalls in die thermische Hülle eingebunden. Der Wohnflächenverlust durch die neuen Treppenhäuser wird durch eine neue vorgebaute Balkonzone ausgeglichen.
Diese überformt nicht nur den vorhandenen Gebäudeknick und begradigt die Südfassade, sondern erzeugt gleichzeitig ein völlig neues Fassadenbild mit großzügigen, individuell ausgerichteten, tiefen Loggien, zu denen die Wohnräume voll verglast werden, die aber aufgrund ihrer Tiefe gleichzeitig hinreichenden sommerlichen Wärmeschutz bieten.

(IV) Funktionalität/Nutzungsmix
Gleichwohl eine grundhafte Änderung der inneren Struktur der Wohnungsgrundrisse nicht Gegenstand des Wettbewerbes ist, ergeben sich zwangsläufig Anpassungen aufgrund vor beschriebenen Umgangs mit den Themen Hochhaus, Loggien, Balkone.
Diese Anpassungen erfolgen jedoch unter der grundsätzlichen Achtung der inneren Systematik, bestehend aus jeweils 4 annähernd spiegelbildlichen Segmenten, im Folgenden als A bis D bzw. A‘ bis D‘ bezeichnet.
Im Sinne der Funktionalität allgemeiner Wohnqualität und Privatsphäre werden nach Schließung der Laubengänge gleichzeitig die dazu orientierten Fenster geschlossen bzw. zu opaken Oberlichtern umgebaut und Kochen und Bad so getauscht, dass die Küche dem Wohnbereich offen zugeordnet wird. Im Sinne von Inklusion und Nutzungsvielfalt wird dieser Ansatz zum Anlass genommen, sämtliche 2-Raum-Wohnungen, die sich in den Segmenten B/C bzw. B‘/C‘ befinden, barrierefrei zu gestalten. Zusammen mit den Familienwohnungen in den übrigen Segmenten besteht die Möglichkeit, das Gebäude als Mehrgenerationenhaus zu vermarkten.
In den beiden Giebelsegmenten entstehen nach dem Treppenhauseinbau 3-Raum-Wohnungen.
Die beiden Mittelsegmente werden zu Duplex-Familienwohnungen entwickelt, deren obere Ebene jeweils 2-seitig orientiert wird. Die ursprünglich problematische Mittellage bedingt durch die Außengangerschließung und Mittellage wird somit zu einer neuen Qualität umgedeutet.
Den oberen Gebäudeabschluss bilden zwei 3-Raum-Penthousewohnungen mit großzügiger Dachterrasse sowie eine Gemeinschaftsterrasse.
Im Erdgeschoss werden die Anbauten zurückgebaut, stattdessen werden die Balkone Teil der Nutzfläche. Es entstehen zwei Büroeinheiten, ein Laden, eine Anwaltskanzlei und eine Zahnarztpraxis, wobei grundsätzlich eine Nutzungsflexibilität gegeben ist.

(V) Fassadenkonzept/Materialität
Sandfarbener Klinker wird akzentuiert durch Sichtbetonflächen und anthrazitgraue Geländer, Fenster- und Fassadenprofile.
Zum neuen Stadtplatz wird als Gegenüber des Ärztehauses eine klassische Lochfassade ausgebildet, die sich dynamisch von innen nach außen sowie durch die plastische Verwendung des Materials in den Lisenen von unten nach oben gliedert. Aus der Logik der Fassadenstruktur entwickelt sich das Penthouse.
Die Hauseingänge werden durch eine skulpturale Betonfigur markiert, die sich potential in den Freiraum entwickeln kann.
Die Südfassade mit ihrer Balkonzone ist linear gezeichnet, wenige Elemente – Stütze und Riegel – bilden ein klassisch-modernes Fassadenbild, das Offenheit und Transparenz kommuniziert, gleichzeitig in seiner Ausbildung größtmögliche Privatsphäre wahrt. In Gebäudemitte ist die innere Maisonettestruktur mit doppelgeschossigen Betonelementen ablesbar.
Das Penthouse tritt leicht zurück und erhält im Bereich der Dachterrassen jeweils eine Pergola.

(VI) Nachhaltigkeit
Das Fassadenkonzept zeichnet sich durch robuste und dauerhafte Materialien wie Sichtbeton und Klinker aus. Es wird großer Wert auf eine durchgängige Dämmebene gelegt und ein Energiestandard angestrebt, der über die geltende ENEV hinausgeht.
Bzgl. der Wärmeübergabe werden Niedertemperatursysteme vorgeschlagen – demnach ist der Einbau eines dünnschichtigen Heizestrichsystems angedacht.

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebau: Die Neubaumaßnahmen am bestehenden Gebäude führen zu einer geringfügigen, aber akzeptablen Überschreitung des Baufeldes. Die Gebäudehöhe mit 9 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss liegt auch im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben. Fassade: Das Gebäude erhält zwei sehr unterschiedliche Fassaden nach Norden und Süden, die aber durch die einheitliche Materialität und Farbgebung zusammen geführt wird. Positiv wird bewertet, dass die Platzfassade nach Norden durch ein 2-schaliges, gegründetes Mauerwerk als Ziegelfassade ausgebildet wird. Durch die konsequent ausgeführte Lochfassade bekommt das Gebäude an dieser Seite ein neues Gesicht, das auf die Wohnnutzung hinweist. Die Lochfassade lässt aber eine gewerblich geprägte Gestaltung der Erdgeschoss- Zone vermissen, die sich stärker dem Stadtteilzentrum öffnet.
Große Glasflächen befinden sich stattdessen auf der Südseite. Die Südfassade ist stark formal geprägt und geöffnet. Nachvollziehbar ist die Differenzierung der Öffnungsgrößen der Regalfelder, wobei sich nicht hinter jeder großen Öffnung eine 2-geschossige Wohnung (Maisonette) befindet.

Wirtschaftlichkeit: Die Südfassade erzeugt einen hohen finanziellen Aufwand, der auch in Zusammenhang steht mit der formal gewollten Begradigung der gewölbten Südseite. Die positiv zu bewertende Vergrößerung der Balkonflächen könnte wirtschaftlicher gelöst werden. Insgesamt ist die Fassadenkonstruktion mit Verblendziegel positiv zu bewerten. Der 24 cm tiefe Schalenabstandkönnte-auch mit zeitgemäßer Dämmung- deutlich reduziert werden. Das Einstanzen zweier neuer Treppenhäuser ist ein zusätzlicher Kostenaufwand. Die Führung der Rettungswege zu den Treppenhäusern ist teilweise kompliziert. Der ggf. erforderliche Einbau eines Feuerwehraufzuges erscheint problematisch.
Grundrisse: Im Erdgeschoss sind die Vorgaben der Auslobung eingehalten. Die Flächen werden nach Süden durch die Begradigung des Baukörpers erweitert und der Anbau entfernt, was positiv bewertet wird. Im Regelgeschoss werden die Grundrisse besonders im Bereich Küche und Bad verändert zugunsten einer zeitgemäßen Wohnqualität. Die Marktfähigkeit der beiden großen Penthouse-Wohnungen und der 8 Maisonette- Wohnungen wird in Frage gestellt. Die Flächenbilanz würde durch die Maßnahmen kaum verändert. Insgesamt stellt der Entwurf eine machbare Lösung hinsichtlich der Ausführung der Fassade dar.
Fassade zum Garten

Fassade zum Garten