Nichtoffener Wettbewerb | 09/2018
Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts in Bad Reichenhall
Modell
Anerkennung
Preisgeld: 5.250 EUR
Breining • Buchmaier Architekten I Stadtplaner I Energieberater
Architektur, Stadtplanung / Städtebau
Kilian Gerle Landschaftsarchitekten
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Das städtebauliche Gesamtkonzept ĂĽberzeugt durch eine klare, robuste Grundstruktur, welche sowohl im Bereich des Wohnens wie auch beim Landratsamt unterschiedliche Gebäude- und Grundrisstypologien zulässt. Durch die gewählte MaĂźstäblichkeit der Gebäude fĂĽgt sich die Bebauung bezogen auf die Grundfläche und Geschossigkeit angemessen in das Ortsbild ein. Kontrovers diskutiert wurden im Hinblick auf eine adäquate EinfĂĽgung jedoch die gewählten Dachformen sowie die sehr stringente Ausrichtung der Gebäude. Die vorgeschlagene Gliederung der Wohnbebauung in vier Wohnhöfe bietet in Verbindung mit dem zentralen GrĂĽnanger hohe Aufenthaltsqualität. Kontrovers diskutiert wurde allerdings die Lösung des Schallschutzes fĂĽr die Wohnhöfe nach Nordwesten ĂĽber gläserne Schallschutzwände, sowie die Situierung der Kita. Das ErschlieĂźungskonzept trennt klar die ErschlieĂźung der Wohnhöfe von der ErschlieĂźung des Landratsamtes. Im Inneren sind die Wohnhöfe von motorisiertem Individualverkehr freigehalten, was auch unter dem Aspekt der Lärmbelästigung hohe Aufenthaltsqualität erwarten lässt. Kontrovers diskutiert wurde die ErschlieĂźung des sĂĽdwestlichen Wohnhofs vom Froschhamer Weg aus aufgrund der daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastung fĂĽr die angrenzenden Nachbarbebauung. Das Stellplatzkonzept fĂĽr das Landratsamt wird sowohl aus wirtschaftlichen GrĂĽnden wie auch in Bezug auf die Zweckmäßigkeit fĂĽr den Besucherverkehr kritisch gesehen. Ebenso wurde vom Preisgericht die Anbindung an den Ă–PNV mittels einer HochbrĂĽcke kritisiert. DarĂĽber hinaus wurde die Zweckmäßigkeit des vorgeschlagenen Aussichtsturms am Schnittpunkt der Sichtachsen kontrovers diskutiert. Der Entwurf ĂĽberzeugt in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit durch die vorgeschlagenen klar gegliederten Baufelder und Gebäude, welche gut real teilbar und entwickelbar sind. Kritisch gesehen wird jedoch – bezogen auf die zu erwartenden Herstellungs- und Wartungskosten – die hohe Anzahl an Stellplätzen in einer Tiefgarage. Einige Grundprinzipien der freiräumlichen Konzeption klingen einleuchtend: So ist die Idee eines ost- west-Âorientierten GrĂĽnangers im Wohnumfeld sehr gut vorstellbar. Dieser Freibereich erfĂĽllt jedoch nicht die Erwartungen, da er sich räumlich kaum als zentrales Freiraummotiv ablesen lässt aufgrund der viel zu knappen Dimensionierung. Eine deutliche freiräumliche „Atempause“ zwischen Wohnen und Landratsamt ist generell richtig, wirkt in der vorgeschlagenen Weise als Skulpturenwiese jedoch ĂĽberinstrumentiert, insbesondere im Zusammenhang mit einer unnötig weit nach SĂĽden gelegten Buswendemöglichkeit, die den nord-ÂsĂĽd- orientierten Freiraum als Verkehrsraum definiert. Angenehm proportioniert sind die privaten Freiräume in den Wohnhöfen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden in den Aufenthaltsbereichen im AuĂźenbereich des LRA und in den AuĂźenwohnbereichen der Wohngebäude ĂĽberwiegend eingehalten. Der Entwurf sieht hierfĂĽr eine Schallschutzwand zwischen zwei Wohngebäuderiegeln entlang der B 20 vor. Kritisch gesehen wird jedoch, dass sich die gewĂĽnschte AuĂźenwohnbereichsqualität nur mit einer ĂĽber mehrere Geschosse reichenden sicherstellen lässt. Hohen Verkehrslärmbelastungen, welche an den der B 20 zugewandten Fassaden auftreten, wird mit einer konsequenten Grundrissorientierung (Ausrichtung der zum LĂĽften notwendigen Fenster von Schlafräumen zur lärmabgewandten Seite) und/oder schallgedämmten LĂĽftungseinrichtungen begegnet. Besonderes Augenmerk ist auf die Wohnnutzungen der nördlich gelegenen Riegelbebauung zu legen, soweit diese zwei lärmzugewandte AuĂźenfassaden aufweisen. An der nach Nordwesten zeigenden Fassade des nördlichen Baukörpers des LRA wird erhöhter baulicher Schallschutz erforderlich.
Lageplan
Erläuterungen
Schwarzplan
Ansichten + Schnitte