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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2018

Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts in Bad Reichenhall

Modell

Modell

Anerkennung

Preisgeld: 5.250 EUR

Breining • Buchmaier Architekten I Stadtplaner I Energieberater

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Kilian Gerle Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das städtebauliche Gesamtkonzept überzeugt durch eine klare, robuste Grundstruktur, welche sowohl im Bereich des Wohnens wie auch beim Landratsamt unterschiedliche Gebäude-­ und Grundrisstypologien zulässt. Durch die gewählte Maßstäblichkeit der Gebäude fügt sich die Bebauung bezogen auf die Grundfläche und Geschossigkeit angemessen in das Ortsbild ein. Kontrovers diskutiert wurden im Hinblick auf eine adäquate Einfügung jedoch die gewählten Dachformen sowie die sehr stringente Ausrichtung der Gebäude. Die vorgeschlagene Gliederung der Wohnbebauung in vier Wohnhöfe bietet in Verbindung mit dem zentralen Grünanger hohe Aufenthaltsqualität. Kontrovers diskutiert wurde allerdings die Lösung des Schallschutzes für die Wohnhöfe nach Nordwesten über gläserne Schallschutzwände, sowie die Situierung der Kita. Das Erschließungskonzept trennt klar die Erschließung der Wohnhöfe von der Erschließung des Landratsamtes. Im Inneren sind die Wohnhöfe von motorisiertem Individualverkehr freigehalten, was auch unter dem Aspekt der Lärmbelästigung hohe Aufenthaltsqualität erwarten lässt. Kontrovers diskutiert wurde die Erschließung des südwestlichen Wohnhofs vom Froschhamer Weg aus aufgrund der daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastung für die angrenzenden Nachbarbebauung. Das Stellplatzkonzept für das Landratsamt wird sowohl aus wirtschaftlichen Gründen wie auch in Bezug auf die Zweckmäßigkeit für den Besucherverkehr kritisch gesehen. Ebenso wurde vom Preisgericht die Anbindung an den ÖPNV mittels einer Hochbrücke kritisiert. Darüber hinaus wurde die Zweckmäßigkeit des vorgeschlagenen Aussichtsturms am Schnittpunkt der Sichtachsen kontrovers diskutiert. Der Entwurf überzeugt in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit durch die vorgeschlagenen klar gegliederten Baufelder und Gebäude, welche gut real teilbar und entwickelbar sind. Kritisch gesehen wird jedoch – bezogen auf die zu erwartenden Herstellungs-­ und Wartungskosten – die hohe Anzahl an Stellplätzen in einer Tiefgarage. Einige Grundprinzipien der freiräumlichen Konzeption klingen einleuchtend: So ist die Idee eines ost-­ west-­orientierten Grünangers im Wohnumfeld sehr gut vorstellbar. Dieser Freibereich erfüllt jedoch nicht die Erwartungen, da er sich räumlich kaum als zentrales Freiraummotiv ablesen lässt aufgrund der viel zu knappen Dimensionierung. Eine deutliche freiräumliche „Atempause“ zwischen Wohnen und Landratsamt ist generell richtig, wirkt in der vorgeschlagenen Weise als Skulpturenwiese jedoch überinstrumentiert, insbesondere im Zusammenhang mit einer unnötig weit nach Süden gelegten Buswendemöglichkeit, die den nord-­süd-­ orientierten Freiraum als Verkehrsraum definiert. Angenehm proportioniert sind die privaten Freiräume in den Wohnhöfen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden in den Aufenthaltsbereichen im Außenbereich des LRA und in den Außenwohnbereichen der Wohngebäude überwiegend eingehalten. Der Entwurf sieht hierfür eine Schallschutzwand zwischen zwei Wohngebäuderiegeln entlang der B 20 vor. Kritisch gesehen wird jedoch, dass sich die gewünschte Außenwohnbereichsqualität nur mit einer über mehrere Geschosse reichenden sicherstellen lässt. Hohen Verkehrslärmbelastungen, welche an den der B 20 zugewandten Fassaden auftreten, wird mit einer konsequenten Grundrissorientierung (Ausrichtung der zum Lüften notwendigen Fenster von Schlafräumen zur lärmabgewandten Seite) und/oder schallgedämmten Lüftungseinrichtungen begegnet. Besonderes Augenmerk ist auf die Wohnnutzungen der nördlich gelegenen Riegelbebauung zu legen, soweit diese zwei lärmzugewandte Außenfassaden aufweisen. An der nach Nordwesten zeigenden Fassade des nördlichen Baukörpers des LRA wird erhöhter baulicher Schallschutz erforderlich.
Lageplan

Lageplan

Erläuterungen

Erläuterungen

Schwarzplan

Schwarzplan

Ansichten + Schnitte

Ansichten + Schnitte