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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2018

Neubau Landratsamt Dachau

Anerkennung

Preisgeld: 11.000 EUR

Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB

Architektur

WGF Nürnberg

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebaulich nimmt der Entwurf im Norden die dort anschließende Bebauung mit vier Geschossen auf. Durch das nähere Heranrücken an die Straße entsteht im östlichen rückwärtigen Bereich ein angenehm rücksichtsvoller Abstand zur vorhandenen Bebauung am Weiherweg. Durch die geschlossene Straßenrandbebauung ergibt sich ein geschützter Freibereich. Die sich vorschiebende Fassade erzeugt eine angenehme Spannung im Straßenraum. Die in waagrechten Reihen, senkrecht freistehend vor den Fenstern angeordneten Aluminium-Lamellen mit ihren goldfarbenen Oberflächen werden für ein Landratsamt jedoch als nicht angemessen beurteilt.

Nach Süden setzt sich der Baukörper S-förmig fort. Durch den dreiecksförmigen Vorplatz ergibt sich die Lage des Haupteingangs ganz von selbst im kurzen, verschränkten Mittelstück zum südlichen Bauteil, welches den nördlichen S-förmig spiegelt. Das mittlere Verschränkungsglied ist mit einem fünften Geschoss überhöht und übernimmt die Erschließungsfunktion. Im 3. und 4.Obergeschoss springen Büroräume im Grundriss vor. Im nordöstlichen Bereich sind die Sonderfunktionen Kinderkrippe im Erdgeschoss und Sitzungssäle im 1. Obergeschoss gut ablesbar im baulichen Annex situiert.

Durch die vier Baukörper sind die unterschiedlichen Nutzungen, Bürobereiche, Sondernutzungen Kinderkrippe und Sitzungssäle sowie die Erschließung im zentralen Gelenk bzw. Scharnier von außen gut erkennbar und bilden klar gefasste und richtig zugeordnete Freibereiche. Trotz teilweise großer Bautiefen ermöglichen die konischen Bürotrakte neben den dargestellten Einzelbüros auch ohne Probleme andere flexible Bürogrundrisse.

Die Verfasser führen die Ankommenden sehr selbstverständlich über den dreieckigen Platz zur gläsernen Empfangshalle unter dem zentralen Gebäudeknoten. Auch von Osten leitet die Ausformung der Gebäudestellung sehr gut zur Halle. Die gewünschte Durchwegung wird durch das Durchziehen des Platzbelages unterstützt, ist allerdings hier dann aber nur zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes durch die Halle möglich.

Die nur rudimentär ausformulierten Freiflächen lassen die zentrale Platzzone als befestigte Flächen und die Grundstücksflächen im Norden und Süden eher als Grünflächen erkennen.

Im Bereich des lärmzugewandten, sparsamen straßenseitigen Vorbereichs ist die Tiefgaragenzufahrt im mittleren Bereich richtig situiert, die Gestaltung des Vorfeldes lässt offen, ob die Tiefgarage von und in jeder Richtung erreichbar ist und ob ausreichende Sichtverhältnisse auf den Fuß- und Radeverkehr gegeben sind. Die Besucherstellplätze an der Ostseite des nördlichen Baukörpers werden kritisch gesehen; insbesondere auch vor dem Hintergrund, weil die Zufahrt unmittelbar neben der bestehenden Tiefgargenzufahrt liegt. Die im Norden auf der ruhigeren Hofseite direkt am Nachbargrundstück angeordneten Stellplätze mit ihren großen Erschließungsflächen sind problematisch; die Lage der Zufahrt direkt neben der bestehenden Tiefgaragenzufahrt ist verkehrstechnisch kritisch.

Die Fahrradstellplätze in der Tiefgarage würden kaum angenommen werden, bei den Gebäudeeingängen werden sie vermisst.

Die Gruppenräume und Freispielflächen der Krippe liegen im lärmabgeschirmten Bereich an der Ostseite des Geländes. Ab dem Erdgeschoß sind zahlreiche Büroräume zum Bürgermeister-Zauner-Ring orientiert. Das Öffnen der zur Raumbelüftung vorgeschlagenen Lüftungsflügel ohne erkennbare Schallschutzfunktion führt in Abhängigkeit von der Verkehrssituation zu einer nennenswerten Lärmbelastung und Störung an den Arbeitsplätzen. Daraus würde die Notwendigkeit für ein möglichst effektives Konzept zur schallgedämmten natürlichen Lüftung folgen, um den Aufwand für eine mechanische Raumlüftung und -kühlung einzugrenzen. Der hohe Anteil an transparenten Außenbauteilen ist hinsichtlich der Wärmeeinträge im Sommer fragwürdig.

Die Nutzung des 1. Bauabschnittes als separaten Gebäudeteil bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes dürfte schwer zu realisieren sein. Eine Nutzung der Tiefgargen-Stellplätze ist im 1. Bauabschnitt nicht möglich. Die Realisierung der Baumaßnahme insgesamt ist gut möglich, es sind ausreichend Flächen für Baustelleneinrichtungen vorhanden.

Die beheizte Hüllfläche im Verhältnis zum Bruttorauminhalt liegt bei 0,26 und damit unter dem Durchschnitt. Obwohl es sich nicht um einen Spitzenwert handelt, dürfte die Energieeffizienz positiv ausfallen. Die Fassadenkonstruktion als Holz-Alu-Pfostenkonstruktion ist zwar relativ kostenintensiv, wird aber wenig Pflegeaufwand nach sich ziehen. Die Dreifachverglasung mit Beschichtung wird sowohl bei Hitze als auch Kälte für eine gute Energiebilanz sorgen.

Insgesamt wird dem Beitrag eine an sich tragfähige konzeptionelle Qualität zugesprochen. Die nonchalant geringe Durcharbeitungstiefe und einige Defizite, darunter die etwas aufdringliche architektonische Erscheinung stehen diesem positiven Befund entgegen.
Lageplan

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