Nichtoffener Wettbewerb | 01/2019
Neubau für die Sekundarstufe II und einer Zweifachsporthalle für die Inklusive Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld
©MGF Architekten
Lageplan
Anerkennung
Preisgeld: 10.000 EUR
Architektur
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Verfasser:
Josef Hämmerl, Jochen Schmelz, Prof. Armin Günster, Prof. Jan Kliebe
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Mitarbeitende:
Johannes Peter, Laura Klose, Patrick Seehuber, Markus Brunner
Landschaftsarchitektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Das Preisgericht würdigt den städtebaulichen Ansatz, das Raumprogramm in zwei Baukörper zu gliedern, die in Orientierung und Platzierung Bezug auf das Bestandsgebäude der Schule und das angrenzende Berufskolleg nehmen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die gewünschte Adressbildung an der Straße „An der Rosenhöhe“ sich durch diese Disposition wirklich einstellt oder ob das Schulgebäude nicht doch eher in der zweiten Reihe liegt. Die Lage des Haupteingangs ist für den Ankommenden nicht klar erkennbar. Ein eingeschossiges, in die Topografie eingeschobenes Bauteil mit dem Zugang zur Sporthalle verbindet die beiden Volumina. Auf der Nordseite läuft der Landschaftsraum auf den Verbinder, so dass das 1. OG an zwei Seiten unmittelbaren Außenraumbezug hat, was eine Qualität darstellt. Der Zugang zur Sporthalle bildet den Zielpunkt der von den Verfassern vorgeschlagenen, großzügigen Zuwegung von der Straße „An der Rosenhöhe“, die allerdings von der Zufahrt zum Parkdeck gequert wird, was im Preisgericht teilweise kritisch bewertet wird. Ein rechtwinklig dazu angeordneter, langgestreckter Freiraum, der von den Verfassern als Campusplatz bezeichnet wird, verbindet Sporthalle und das Schulhaus für Sekundarstufe I. Diese Idee wird begrüßt, allerdings ist unklar, wie der Höhenunterschied in diesem Bereich in Verbindung mit den zugehörigen Gebäudeanschlüssen bewältigt werden kann. Der großzügige Eingangsbereich wird positiv gesehen. Dies gilt auch für die Anordnung der Cluster in den Obergeschossen mit jeweils unmittelbarem Außenbezug. Das Deckenloch sollte zumindest im 2. OG zur Verbesserung der Belichtungsverhältnisse auf der offenen Fläche, die zu dunkel zu werden drohen, vergrößert werden. Die durch die Öffnung gegebene Verbindung aller Ebenen wird begrüßt, in akustischer und brandschutztechnischer Hinsicht jedoch kritisch gesehen. Hier werden schalldämpfende und in brandschutztechnischer Hinsicht kompensatorische Maßnahmen erforderlich werden. Der Lichthof zur Belichtung des Bereichs für die Lehrenden erscheint unterdimensioniert. Die Belichtungssituation mindestens dreier Räume im nördlichen Bereich des EGs ist nicht akzeptabel. Dies ist – notfalls durch einen weiteren Lichthof - lösbar. Die Belichtung der Sporthalle ist unklar. Das in städtebaulicher Hinsicht sehr zu begrüßende Fenster an der Südseite der Sporthalle erscheint im Hinblick auf die Nutzung fraglich. Ein zusätzlicher Rettungsweg aus der Halle ist erforderlich. Die gute Gebäudesetzung wird durch ein klares Freiflächenkonzept unterstützt. Der großzügige Hauptzugang von der Straße an der Rosenhöhe überzeugt durch eine geschickte Umlenkung zum Haupteingang des SEK II Gebäudes. Mit der gläsernen Fassade und entfaltet der lineare Außenraum eine hohe Qualität innen wie außen. Mit konkreten Nutzungsaussagen oder Funktionszuweisungen insbesondere auf der großen Dachterrasse halten sich die Verfasser zurück. Sie bieten Raum für erst künftig definierte Außenraumansprüche. Die Qualität der sehr zurückhaltend gestalteten Fassaden hängt entscheidend von der Detailierung insbesondere der Betonfertigteile ab. Die entsprechenden textlichen Beschreibungen lassen erkennen, dass die Verfasser sich dessen bewusst sind. Das Preisgericht erkennt in dem Entwurf einen wertvollen Beitrag zum Wettbewerb, dessen räumliche Qualitäten weitgehend überzeugen.
©MGF Architekten
Grundriss EG
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Ansicht
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