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Offener Wettbewerb | 02/2019

Umgestaltung „Zentraler Einkaufsbereich / Grubenstraße“ in Mölln

3. Preis

Preisgeld: 9.600 EUR

Clasen Werning Partner Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH

Landschaftsarchitektur

Esling Ingenieurbüro

Verkehrsplanung

Erläuterungstext

KONZEPT

Der Charme und die Atmosphäre der Möllner Innenstadt findet einen besonderen Konzentrationspunkt im Bereich des Ensembles am „Alten Markt“ mit Kirche, Eulenspiegelbrunnen, einer weitestgehend intakten historischen Randbebauung und nicht zuletzt der dazu passenden Materialität der Straßen, Wege sowie des Platzes.

Entlang der Hauptstraße, die auch im Zusammenspiel mit der Markstraße als Verbindungslinie zwischen dem Alten Markt und Bauhof in Beziehung verstanden wird, mischen sich Historisches und Neuzeitliches, wobei insbesondere letzteres unterschiedliche Qualitäten aufweist.

Die Idee ist nun, bei der Neugestaltung der Straßen- und Platzräume mit einer hochwertigen, aus der Historie abgeleiteten Materialität einen stimmigen und prägenden Grundton zu entwickeln, der Qualitäten unterstreicht und Schwächen ausgleicht.

Dabei geht es in Mölln, anders wie bei Fußgängerzonen, nicht um eine Gestaltung im Sinne einer Erinnerung an eine Straße, sondern um den konzeptionellen Umgang mit der Straße als Verkehrsraum und den zum Teil gegenläufigen Nutzungsinteressen.

Im Hinblick auf die derzeitige Einschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 20 km/h soll und kann der Straßenverlauf einen informelleren Charakter als heute erhalten.

Dazu soll die Fahrbahn im Bereich der Kreuzungsbereiche im Verlauf der Hauptstraße höhengleich mit den Fußwegen geführt werden. Der Bauhof verliert seine optische Prägung als Verkehrsknotenpunkt durch die Miteinbeziehung der Fahrspuren in den Platzraum.

MATERIAL

Die Hauptstraße wird mit einem Fahrbelag aus neuen, allseitig geschnittenen Granitgroßpflastersteinen mit gestockter Oberfläche und rötlich-braunen Farbnuancen befestigt. Durch die glatte Oberfläche und den Fugenschluss werden die Rollgeräusche erheblich reduziert.

Die Gehwege erhalten einen Klinkerbelag, welcher sich im Bereich des nördlichen Abschnitts der Hauptstraße großzügig aufweitet und damit ein konfliktfreies Nebeneinander von Fußgängern und privilegiertem, ruhenden Verkehr (Behindertenstellplätze und Taxen) ermöglicht. Nur diesen Verkehrsteilnehmern ist ein zeitlich beschränktes Parken auf dem „Verfügungs-streifen“ im Bereich der Ortsdurchfahrt erlaubt.

Die in der Regel nur 3 cm hohen Bordsteine am Fahrbahnrand werden im Bereich der engen Durchfahrt der mittleren Hauptstraße auf 6 cm und im Bereich der Bushaltestellen auf 18 cm Ansichtshöhe angezogen.

Ein wesentliches Gestaltungselement zur Minderung des Charakters einer Durchfahrtsstraße ist das Zusammenführen des Klinkerbelages im Bereich der Kreuzungszonen. Sie stellen niveaugleiche Brückenschläge zwischen den Straßenseiten her, segmentieren das Straßenband und fordern eine höhere Aufmerksamkeit des Straßenverkehrs ein. Entgegen des Hinweises aus der ersten Stufe des Verfahrens plädieren wir weiterhin für den Einsatz des Klinkerbelages innerhalb des Straßenraumes. Der Belag wird allseitig durch Borde eingespannt und wird hochkant (10 cm) im Fischgrätverband verlegt. Die Steine verfügen über spezielle, angeformte Abstandshalter, welche eine Mindestfugenbreite von 5 mm garantieren. Die obere Seite der Steine ist vor dem Brennen geschnitten worden und weist eine entsprechende Rauigkeit auf. In Eckernförde ist beispielsweise die Verwendung des Belages auf einer Kreu-zung
mit einem Verkehrsaufkommen von 6.000 Kfz – 8.000 Kfz und zwei auf der Kreuzung abbiegenden Buslinien geplant.

Zwischen Gehweg und Fassade verläuft als ein typisches Element der Altstadt und als gestalterische Fuge ein Band aus Feldsteinen, welches im Bereich der Haus- und Geschäftszugänge eine geschnittene, glatte Oberfläche aufweist.

Als taktil wahrnehmbare Leitstruktur dient ein Feldsteinband auch als Trenn- und Orientierungslinie zwischen dem sogenannten Verfügungsstreifen und der Gehwegzone. Im Bereich des engen Straßenraumes im Verlauf der Hauptstraße wirkt er als distanzschaffender Aufmerksamkeitsstreifen an der Fahrbahnkante.

Der Bauhof bekommt in Analogie zum historischen Marktplatz einen neuen Belag aus geschnittenen, farblich angepassten Granitpflastersteinen, die im römischen Verband verlegt werden und damit an die unregelmäßige Struktur des Pflasters auf dem Marktplatz anknüpfen.

Die Grubenstraße als Verbindung zwischen Ziegelsee und Kurpark erhält einen höhengleichen und glatten Belag aus geschnittenen Granitsteinen und geklinkerten Gehwegen.

RADVERKEHR

Durch die Verwendung eines glatten Pflasterbelages wird der Fahrkomfort für Radfahrer deutlich erhöht. Auf die Ausweisung einer gesonderten Radfahrspur wird aufgrund der limitierenden Engstelle der Hauptstraße und der Beschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verzichtet.

LICHTSIGNALANLAGEN

Im Verlauf der Hauptstraße erlauben Lichtsignalanlagen das Diagonalqueren für Fußgänger. Der Einmündungsverkehr in und aus den Nebenstraßen muss stets die Vorfahrt bzw. das Vorrecht des Durchgangsverkehrs sowie der Fußgänger achten. Für die Situation des Verkehrsknotens am Bauhof bezieht sich das vorliegende Gestaltungskonzept auf die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens, wonach die dargestellte Verkehrsführung durch eine Optimierung der Signalisierung möglich ist.

MÖBLIERUNG

Innerhalb des Straßenraumes werden quer zur Lauf- und Fahrtrichtung Sitzbänke jeweils den Baumstandorten unregelmäßig zugeordnet.

Fahrradbügel aus Flachstahl werden vorzugsweise begleitend zur Fahrbahnkante aufgestellt und erfüllen damit gleichzeitig eine begrenzende und verkehrslenkende Funktion.

Die vorhandene Brunnenanlage auf dem Bauhof wird durch ein bodenbündiges Fontainenfeld besetzt und erhöht damit die Nutzbarkeit der Fläche. Die vorhandene Skulptur wird wieder aufgestellt.

Als Hinweis auf den Wasserbezug ist die Installation einer kleinen Brunnenstele am Kreuzungspunkt Hauptstraße / Grubenstraße zu verstehen.

BEGRÜNUNG

In dem südlichen, verkehrsberuhigten Teil der Hauptstraße ist die Pflanzung von dachförmig geschnittenen Linden geplant, welche das bestehende Thema fortsetzen.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Leitidee den historischen „Alten Markt“ in Beziehung zu setzen zu dem Bauhof als „Neuen Markt“ ist, auch aus historischer Sicht, nicht überzeugend. Der Bauhof ist geprägt durch den Kreuzungsbereich und als Einmündungspunkt von 4-5 Straßen. Die Idee den Bauhof als einen ganzen Stadträumlichen Platz erlebbar zu machen wird anerkannt. Es verbessert sich leider weder die Straßenführung für PKW noch die Verkehrsführung für Radfahrer und für Fußgänger. Die neu entstehende Verbreiterung des Fußgängerbereiches „Wasserkrüger Weg“ Richtung ZOB wird begrüßt. Leider steht die neugeplante Baumpflanzung dem entgegen. Dahingehend wird der Erhalt des „Lindenkarrees“ und der kleinen Bäume in der Hauptstraße begrüßt. Der Materialmix von Pflaster, Klinker, Feldstein etc. schafft eine Inhomogenität, die zu unruhig für das Stadtbild erscheint und für die einzelnen Nutzer eher verwirrend ist. Bei der gestalterischen Ausbildung des Verfügungsstreifens sieht das Preisgericht eine Gefahr der Fremdnutzung (Kurzparker). Die Zonierung des Straßenraumes wird aus denkmalpflegerischer Sicht als nicht gerechtfertigt betrachtet. Die Homogenität der Kreuzungspunkte auf der Hauptstraße als Unterbrechung der linearen Pflasterstruktur wird jedoch als wohltuend empfunden. Insgesamt handelt es sich um eine Arbeit mit guten planerischen Ansätzen, die in der Ausformulierung aber keine selbstverständliche Lösung hervorbringt.