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Offener Wettbewerb | 02/2019

Stadtentwicklung „Blumenrod V. und VI. Bauabschnitt“ in Limburg an der Lahn

Anerkennung

Erich W. Baier Architektur und Städtebau

Architektur

hermanns landschaftsarchitektur umweltplanung

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Beitrag hat den Anspruch eine „Grüne Mitte“ zu gestalten. Dabei wird diese Mitte nicht als grünes Zentrum, sondern als öffentlich nutzbare Freiraumbänder zwischen einzelnen Baufeldern verstanden. In Nord-Süd-Richtung wird damit die bestehende Grüne Spange als Stadtpark fortgeführt. Durch die Grünspange ist die Frischluftschneise berücksichtigt. Parallel dazu erstreckt sich östlich ein städtebauliches Rückgrat aus Geschosswohnungsbau. In der Mitte an der Grünen Spange konzentrieren sich öffentliche Angebote z.B. Kita und weitere Wohnfolgeeinrichtungen sowie ein Quartiersplatz. Das städtebauliche Konzept setzt sich darüber hinaus aus fünf Inselartigen Baufeldern zusammen, die gleichzeitig die möglichen Realisierungsabschnitte darstellen. Es wird positiv bewertet, dass das Konzept pro Baufeld einen Mix verschiedener Wohntypologien von Einfamilien-, über Reihenhäusern bis zu Mehrfamilienhäusern beinhaltet. Private und quartiersinterne, platzartige Freiräume charakterisieren die einzelnen Wohnfelder. Auch eine mögliche Nachverdichtung ist schlüssig nachgewiesen. Die Ausbildung der grünen Räume erscheint undifferenziert.
Die Lage der Wege im Abstand zu den privaten Gärten führt zu undefinierten, schwer nutzbaren öffentlichen Teilräumen. Während die großen öffentlichen Grünräume auch als Rückhalteflächen für Regenwasser definiert sind, kann man nicht erkennen wie die Zuleitung des Niederschlagswassers aus den Baufeldern dorthin gelangt. Mit der dargestellten Anzahl der Wohneinheiten liegen die Verfasser im mittleren Bereich. Der Anteil an Geschosswohnungsbau liegt jedoch eher im unteren Bereich. Die planungsrechtliche Umsetzbarkeit scheint unproblematisch. Sehr kritisch wird allerdings die, um die Wohnfelder außen geführte, aufwendige Verkehrserschließung gesehen. Zusammen mit der linearen südlichen Straßenführung und einem undifferenzierten Siedlungsrand als Übergang zum Vogelschutzgebiet erscheint der Übergang in die offene Landschaft abrupt, zu hart und dem Ort nicht angemessen. Der städtebauliche Ansatz wird – abgesehen vom Erschließungskonzept und o.g. Aspekten – anerkannt.
Lageplan - Gesamtsituation

Lageplan - Gesamtsituation