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Einladungswettbewerb | 12/2018

Städtebauliche Entwicklung für das Gebiet „Hinter der Hopfenburg“ in Reutlingen

1. Preis

Preisgeld: 5.000 EUR

WICK + PARTNER ARCHITEKTEN STADTPLANER PARTNERSCHAFT mbB

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Den Verfassern gelingt es in überzeugender Weise, mit der Setzung von überwiegend winkelförmigen Baukörpern ein kompaktes Wohnquartier zu schaffen, das sich sowohl in seiner sensibel modulierten Höhenentwicklung als auch im Umgang mit der Topografie maßstäblich in die umgebende Bebauung einfügt. Sowohl das wohltuende Abrücken mit der Bebauung von der Grundstücksgrenze im Westen unter Erhalt des Gehölzes als auch die daraus folgende starke Konzentration auf eine innere Mitte lassen ein Wohnquartier mit hohem Identifikationsgrad erwarten, das zwischen der kleinteiligen Wohnbebauung im Norden und der Hopfenburg im Westen zu vermitteln mag und einen Mehrwert für die gesamte Umgebung schaffen kann.

Es wird sehr begrüßt, die beiden attraktiven, geschützten Wohnhöfe durch die konsequente Erschließung von Westen vom individuellen Fahrverkehr frei zu halten. Das im Schnittpunkt der südlichen und nördlichen Wohnbebauung stehende Punkthaus bietet sowohl im Inneren als auch freiräumlich mit dem sinnvoll platzierten Quartiersplatz angemessene Flächen für die Gemeinschaft an.

Der vorgeschlagene Wohnungsmix mit drei- bis fünfspänniger Erschließung überzeugt mit dem Thema des Durchwohnens sowohl in puncto guter Grundrissorganisation und Orientierung als auch bezüglich einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Das gewünschte Reutlinger Wohnungsmodell ist gut dargestellt und lässt in der weiteren Umsetzung sowohl eine abschnittsweise Realisierung als auch eine Umsetzung mit unterschiedlichen Investoren- und Bauherrengruppen zu.

Die südliche Bebauung zur Bahnlinie wirkt schalltechnisch abschirmend für die dahinterliegende Bebauung. Die nach Süden zur Bahnlinie vorgeschlagenen durchgesteckten Grundrisstypen in Verbindung mit verglasten Loggien tragen dem Lärmschutz für diese Wohnungen angemessen Rechnung. Gegebenenfalls könnten die verglasten Loggien auch nach Westen hin in Bereichen sinnvoll sein.

In der weiteren Umsetzung wäre zu prüfen, ob der nördlichste 3-geschossige Gebäudeteil durch die Ausbildung eines kleinen Rücksprunges in der Höhe noch sensibler den Übergang zur Bestandsbebauung ermöglichen würde. Auch sollten die Abmessungen der Lichthöfe in den Gebäudeinnenecken auf ihre Lichtausbeute hin überprüft werden.

Insgesamt stellt die Arbeit einen sehr guten Beitrag zur gestellten Aufgabe dar, die sowohl in ihrer städtebaulichen Setzung als auch in der Qualität der Freiräume und Wohnungsgrundrisse zu überzeugen weiß.


Klima
Die gesamtstädtische Klimaanalyse für die Stadt Reutlingen stuft das Plangebiet, eine seitherige Freifläche, als Ausgleichsraum mit hoher klimatisch-lufthygienischen Bedeutung ein. Unter den eingereichten Entwürfen nimmt der vorliegende Entwurf am besten auf die bestehende stadtklimatisch wertvolle Kaltluftabflussbahn von der Achalm und dem Scheibengipfel entlang des Braiklinbaches in den Reutlinger Norden Rücksicht, indem er die Bebauung von der Straße Hinter der Hopfenburg und damit auch der Kaltluftabflussbahn abrückt und zudem zwischen der neuen Bebauung und dem bestehenden Hochhaus eine Strömungsbahn frei hält. Die Bebauung bleibt im Wesentlichen bis zu 4-geschossig, mit wenigen bis zu 7-geschossigen Hochpunkten, und damit großenteils noch überströmbar.

Der Entwurf findet somit einen guten Ausgleich zwischen dem Ziel der Schaffung von verdichtetem Wohnen und bestmöglichem Erhalt der stadtklimatischen insbesondere für den Norden von Sondelfingen bedeutsamen Kaltluftabflüsse.

Die Bebauung entwickelt sich um kleine Wohnhöfe herum, die im Sommer attraktive schattierte Aufenthaltsbereiche darstellen. Aus kleinklimatischer Sicht sollte bei einer weiteren Planung auf die ausreichende Durchströmbarkeit dieser Wohnhöfe und auf eine möglichst gute Belichtung und Besonnung auch der Wohnungen in den unteren Geschosslagen im Winter geachtet werden.


Lärm
Das Plangebiet ist insbesondere dem Schienenverkehrslärm der Bahnlinie im Süden ausgesetzt. Dort wird der Lärmpegelbereich VI (DIN 4109 Fassung 2016) erreicht. Darüber hinaus ist - in allerdings in weit geringerem Maße - der Straßenverkehrslärm von der Straße Hinter der Hopfenburg zu beachten. Der vorliegende Entwurf bewältigt den entlang der Bahnlinie erforderlichen Schallschutz einerseits durch die Gebäudestellung in Form von beruhigten Wohnhöfen und andererseits durch die durchdachte Grundrissgestaltung der Wohngebäude entlang der Bahnlinie.

Dort löst der vorliegende Entwurf die anspruchsvolle Schallschutzaufgabe mit einer Anordnung der Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite hin sowie mit Wohnessbereichen mit Wintergärten in Richtung Bahnlinie und Lüftungsmöglichkeiten auf der lärmabgewandten Gebäudeseite.

In einer Fortentwicklung des Entwurfs könnte dieses Schallschutzkonzept auch auf die West- und Ostseiten der Wohnbebauung entlang der Straße Hinter der Hopfenburg und zum bestehenden Hochhaus ausgedehnt werden.