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Einladungswettbewerb | 12/2018

Städtebauliche Entwicklung für das Gebiet „Hinter der Hopfenburg“ in Reutlingen

ein 3. Preis

Preisgeld: 2.500 EUR

Schwille Architektenpartnerschaft mbB

Architektur

Freiraumplanung Sigmund Landschaftsarchitekten GmbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit ist charakterisiert durch eine klare städtebauliche Grunddisposition und eine ebenso klare architektonische Haltung. Die zehn solitären Punkthäuser, streng nach Westen ausgelegt, verteilen sich über das Plangebiet bis nahe an die äußeren Grundstücksgrenzen. Die differenzierten Höhenstufungen der Häuser sowie die Zuschnitte der Freiräume erlauben Durchblicke, Fernsichten, Zugriffe auf nahe Freiflächen sowie Teilhabe an der Landschaft. Auch entstehen qualitätvolle Nachbarschaften. Die Freiflächen mit Spielzonen ermöglichen zusammen mit den Gemeinschaftseinrichtungen in den Erdgeschossen vielfältige Nutzungen.

Die vergleichsweise offene Bauweise mit Solitärgebäuden gewährt eine gewisse Balance zwischen den gegensätzlichen Anforderungen des Schallschutzes und der Durchlüftung des neuen Quartiers.

Der Beitrag beinhaltet die größte Anzahl an Wohneinheiten und den größten Nutzflächenanteil aller Arbeiten, wobei vor allem der vergleichsweise hohe Anteil an Gemeinschafts- und Gewerbeflächen kritisch zu sehen ist. Auch wird die Marktgängigkeit der umfangreichen Gewerbeflächen an diesem Standort hinterfragt.

Das Maß der baulichen Nutzung erscheint dem Standort nicht angemessen. Mit dem nahen Heranrücken von vergleichsweise hohen Häusern an die kleinteilige Bebauung im Norden wird dort ein befriedigender Übergang zum Bestand vermisst. Leider sind viele Wohnungen nach Norden ausgerichtet was die Wohnqualität einschränkt.

Ebenfalls kritisch gesehen wird der Vorschlag, den ruhenden Verkehr in einer einzigen großen Tiefgarage unterzubringen. Dies führt zu erheblichen Erdbewegungen und den damit verbundenen Kosten und macht eine abschnittsweise Realisierung der Wohnbebauung schwierig. Auch sollte der im Süden entlang der Bahnlinie verlaufende Fuß- und Radweg besser nicht für die Erschließung von Parkplätzen ausgebaut werden.

Der Entwurf ist durch ein klares städtebauliches Grundkonzept gekennzeichnet und stellt insofern einen guten Beitrag dar. Er leidet jedoch unter einer zu hohen baulichen Dichte und unter einem überzogenen Anteil an Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen.


Klima
Der Vorschlag zeichnet sich durch einen weitgehend geschlossenen Gebäuderiegel entlang der Bahnlinie, der weite Teile der dahinter liegenden Freiflächen und Gebäude vor Schienenlärm schützt. Dabei sind die 3 Gebäude mit Schallschutzschildern untereinander verbunden.

Dieser Gebäuderiegel mit bis zu 8 geschossiger Bebauung stellt ein ausgedehntes Strömungshindernis dar für die stadtklimatisch für den Reutlinger Norden wertvollen Kaltluftabflüsse von der Achalm und dem Scheibengipfel entlang des Braiklinbaches.

Im Norden des Plangebiets verteilt der Entwurf 7 weitere Punkthäuser gleichmäßig und locker, wobei einzelne Gebäude bis an die Ränder des Plangebietes in die Kaltluftabflussbahn hinausreichen und die Kaltluftabflüsse weiter einengen.

Der Entwurf hat somit einen besonders großen Einfluss auf die stadtklimatisch für den Norden von Sondelfingen wertvollen Kaltluftabflüsse.

Die lockere Anordnung der Baukörper ist kleinklimatisch andererseits sehr vorteilhaft in Bezug auf die Durchlüftung des Plangebietes und die Belichtung und Besonnung auch der geplanten Wohnungen in den unteren Geschosslagen. Der Entwurf richtet allerdings zahlreiche Wohnungen nach Norden aus, was eine Besonnung zumindest stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht. Diese Wohnungsausrichtung wäre im Weiteren zu überdenken.

Lärm
Der Entwurf sieht zum Schallschutz einen weitgehend geschlossenen Gebäuderiegel aus 3 Einzelgebäuden entlang der Bahnlinie vor, der weite Teile der dahinter liegenden Freiflächen und Gebäude vor Schienenlärm schützt. Dabei sind die 3 Einzelgebäude mit Schallschutzschildern untereinander verbunden, die zum wirkungsvollen Schallschutz nach oben erweitert werden sollten.

Die Treppenhäuser sind dort auf der Südseite an der Bahnlinie angeordnet. Zum Schallschutz sind die Wohnungen mit ihren Wohnbereichen nach Norden ausgerichtet. Gleichzeitig sind die Schlafräume dem - insbesondere nachts lästigen Schienenlärm - ausgesetzt. Die Wohnungsgrundrisse sehen dort von jeweils 2 Wohnungen gemeinsam genutzte Wintergärten vor. Die Schlafräume verfügen nur teilweise über fensterunabhängige indirekte Belüftungsmöglichkeiten. Die Schallschutzaufgabe wird nur teilweise gelöst.

Auch zahlreiche Wohnungen in den übrigen Gebäuden sind mit ihren Wohnbereichen nach Norden ausgerichtet und Balkone mit seitlichen Schallschirmen ausgestattet, obwohl dies aus Schallschutzgründen nicht erforderlich wäre.