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Nichtoffener Wettbewerb | 03/2019

Erweiterungsbau Kreishaus Germersheim

Anerkennung

Preisgeld: 13.000 EUR

Gerber Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Verfasser entwickeln eine Blockrandbebauung, mit der klare Raumkanten entlang Luitpoldplatz, Bismarckstraße und Hauptstraße entstehen. Im ersten Bauabschnitt ergibt sich hieraus ein U-förmiger, klar strukturierter Baukörper, der die beiden Flügel mit einer verglasten Verbindungsspange kurzschließt, die im Erdgeschoss als eine auf den Luitpoldplatz orientierte Erschließungsmagistrale ausformuliert ist. Mit dem 2. Bauabschnitt wird diese Baukörperform zu einem geschlossenen Blockrand komplettiert und umschließt dann einen Innenbereich, der durch diese Glasspange zweigeteilt wird.

Der Baukörper ist städtebaulich so gesetzt, dass ein großzügiger Freiraum entlang der Queich entsteht, der sich auf den „durchgesteckten Erschließungsriegel“ zu folgerichtig aufweitet und diesem im Westen so einen attraktiven Endpunkt bietet. Die Gestaltung des Grünraums wird insgesamt positiv hervorgehoben, ebenso die Tatsache, dass das Konzept auch ohne den 2. Bauabschnitt tragfähig ist.

Der Haupteingang ist richtig zum Luitpoldplatz hin orientiert, der Höhenversprung an dieser Stelle in der Vertikalerschließung organisiert; ein großzügigerer räumlicher Zusammenhang mit dem Bürgerservice und dem Café wäre jedoch wünschenswert.

In der inneren Erschließung wird der Entwurf der scheinbar klaren Ringstruktur nicht gerecht, da der westliche Gebäudeteil entlang Bismarckstraße und Queich nicht auf dem Niveau der Erschließungsspange liegt und dort blind endet. Damit ist die Erschließung rückläufig, eine kurze Querverbindung ist nicht möglich, zudem kann diese Verbindung auch nicht als 2. baulicher Rettungsweg herangezogen werden.

Die begrüßenswerte Ansatz in der Fassadengestaltung, die Materialien des Denkmalgebäudes Sandstein und Putz im Neubau zeitgemäß zu interpretieren, wirkt in der Umsetzung jedoch monoton und spannungslos, der Haupteingang findet in dieser Ansicht keine eigenständige Darstellung. Die Materialität des Staffelgeschosses fügt sich mit der Fassadengestaltung nicht zu einem Gesamtkonzept. An der Bismarckstraße erscheint die Fuge zum Altbau dringend notwendig, um die Eigenständigkeit des Denkmals zu bewahren.

Der Glaszylinder im Blockinnenbereich ist formal überinstrumentiert und kontrastiert unangemessen mit der zurückhaltenden Fassadenanmutung. Aufgrund der Baukörperstruktur lässt sich eine einfache Konstruktion und wirtschaftliche Umsetzung erwarten, das Tiefkellergeschoss, das unmittelbar an das Denkmalgebäude angrenzt, wird jedoch unter wirtschaftlichen und konstruktiven Gesichtspunkten infrage gestellt.

Das Preisgericht würdigt die Stärken der Arbeit in der städtebaulichen Gesamtform und Setzung, wie auch in der Ausbildung des Freiraums, in der Durcharbeitung kann die Arbeit nicht vollständig überzeugen.