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Einladungswettbewerb | 03/2019

Grundstück Schlossblick in Ammerbuch-Entringen

Anerkennung

Preisgeld: 3.000 EUR

a+r Architekten

Architektur, Stadtplanung / Städtebau

Beurteilung durch das Preisgericht

Bestimmendes Element des Entwurfs ist ein zentraler Wohnhof, um den sieben Punkthäuser als 2- Spänner und ein 4-Spänner gruppiert werden. Die Verfasser betonen dabei ihre Absicht, hohe Durchlässigkeit zur benachbarten Bebauung und zum Grünraum zu gewährleisten. Nach Norden und Osten bilden Hofhäuser und Modulhäuser einen angemessenen Übergang zur vorhandenen Nachbarschaft. Östlich des Wohnhofs bildet ein „Landschaftsfächer“ entlang eines sich aufweitenden Freiraums mit Wasserelementen den Übergang zur kleinteiligen Bebauung, der nach Süden hin zu einer Landschaftskanzel führt. Diese wird von einem weiteren Punkthaus flankiert. Für die westliche Fläche des Ideenteils wird eine Stellplatzfläche für Friedhofsbesucher und eine Reihenhausbebauung vorgeschlagen.
Das Areal wird hauptsächlich von der Heinrich-Zeller-Straße her und untergeordnet von der Rosengartenstraße her erschlossen. In Ost-West Richtung werden vom Tannenweg und von der Heinrich-Zellerstraße her Spielstraßen als Stiche ins Gebiet geführt. Für den Geschoßwohnungsbau wird eine Tiefgarage unter dem Wohnhof mit Zufahrt von der Heinrich-Zeller-Straße vorgeschlagen. Für Baugruppen werden die drei westlichen Punkthäuser, für die Kreisbau der restliche Wohnhof sowie das Punkthaus an der Landschaftskanzel vorgeschlagen.
Hinsichtlich des Wohnungsangebots bietet der Entwurf im Bereich der kleinteiligen Bebauung interessante Ansätze für zeitgemäße und maßstabsgerechte Haustypen.
Allerdings bietet der Entwurf insgesamt eine zu geringe Ausnutzung und weit unterdurchschnittliche Wohnflächenangebot. Die schematisch entwickelten Punkthäuser wirken in ihrer Viergeschossigkeit zu mächtig. Die mittige Stellung der Gebäude auf den von Hecken umgrenzten Grundstücken mindert die Nutzbarkeit der privaten Gärten. Eine gute Besonnung vor allem der Erdgeschosswohnungen ist nur bedingt gegeben. Die beabsichtigte Durchlässigkeit des Wohnhofs ist auf der Fußgängerebene mit ihren schmalen Durchwegungen nur bedingt gegeben. Die Besetzung der besonderen Stelle an Landschaftskanzel mit einem der seriell entwickelten Punkthäuser ist schwer nachvollziehbar. Die Grundstücksgrößen im Bereich der Modulhäuser scheint zu groß. Lage und Ausdehnung der Tiefgarage sind nicht dargestellt, eine gemeinsame Nutzung durch Baugruppen und Kreisbau scheint problematisch.
Insgesamt stehen den unbestrittenen Qualitäten der Arbeit im Bereich der Wohngrundrisse und - typen erhebliche stadträumliche und funktionale Mängel sowie eine weit unterdurchschnittliche Ausnutzung gegenüber.