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Nichtoffener Wettbewerb | 01/2019

Wohnhochhaus Nordbahnhof Wien - Baufeld 3

1. Preis

synn architekten ZT-OG

Architektur

EGKK Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Positiv gesehen wird die Verschwenkung des Hochhauses an der Taborstraße. Die Sichtachse zum „Schneewittchen“ wird geweitet und durch das Hochhaus nicht eingeschränkt. Zusätzlich entsteht an der Taborstraße ein erweitertes Vorfeld (Stadtbucht). Aus Sicht der Windverhältnisse wird die Anordnung und Konfiguration der Volumina sehr positiv beurteilt. .... Lifte und Stiegenhäuser bilden, mit umlaufenden Gängen, den zentralen Erschließungskern. In jedem Geschoß wird der Gang an die Fassade geführt. Prinzipiell wird die Möglichkeit des Ausblickes positiv beurteilt, allerdings wird teilweise die räumliche Qualität in Frage gestellt. 3 Lifte führen bis ins 13. OG, ab dem 14.OG werden nur mehr 2 Lifte geplant. Diese, in der Auslobung nicht vorgesehene, Maßnahme wird intensiv diskutiert, schlussendlich aber als möglich beurteilt. Die dargestellten Beispielgrundrisse weisen sehr unterschiedliche Qualitäten auf. Zum Teil sind sie sehr gut gelöst. Allerdings werden auch verwinkelte Grundrisse dargestellt, deren Alltagstauglichkeit (Nutzung und Möblierung) in Frage gestellt wird.
Die wohnungsbezogenen Freiräume sind ausschließlich als Loggien geplant. Die Loggien gewährleisten einen windgeschützten Freiraum, was positiv beurteilt wird. Diskutiert wird die mangelnde Privatheit der nebeneinander liegenden Loggien.
Generell verfügen die Wohnungen über sehr gute Orientierungen (keine reinen Nordwohnungen) und Blickbeziehungen. Der vorgegebene Wohnungsmix scheint im Wesentlichen eingehalten. Das äußere Erscheinungsbild wird einstimmig sehr positiv beurteilt. Zur Gliederung der Fassade werden einfache, aber überzeugende Mittel eingesetzt. Der Umgang mit unterschiedlichen Fensterproportionen, sowie die sehr differenzierte Ausformulierung der Loggien, ermöglicht ein lebhaftes, aber auch urbanes Erscheinungsbild, das dem Standort gerecht wird.
Die Gliederung des Baukörpers mittels der zwei „Schattenfugen“ wird prinzipiell positiv gesehen. Sie bilden zwar keine strukturelle Differenzierung in der vertikalen Entwicklung hinsichtlich Tragsystem, Wohntypologie oder Nutzung aus, sind aber wichtige gestalterische Elemente für das positive Gesamtbild.