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Nichtoffener Wettbewerb | 01/2019

Neubau Kinderhaus mit Gemeinschaftsraum in Nürtingen-Neckarhausen

Anerkennung

mvm+starke

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit besticht durch einen eigenständigen städtebaulichen Ansatz, der mit einem zweigeschossigen, rechteckigen Baukörper für Gemeinschaftsnutzungen und Krippenräume und einem in den Hang gebauten dreigeschossigen Körper, der im Wesentlichen die Gruppenräume für die 3- 6-Jährigen enthält, einen gut gefassten gemeinsamen Vorplatz für KiTa und Grundschule bildet.

Vom Haupteingang der KiTa, der sich auf demselben Niveau wie der Schuleingang befindet, erreicht der Besucher ein gut platziertes Foyer, in das sich der angelagerte Bewegungsraum wie gewünscht erweitern lässt. Der Mehrzweckraum/Mensa ist über eine Galerie mit zugehöriger interner Treppe räumlich interessant ebenfalls an dieses Foyer angebunden und befindet sich im EG. Dort liegt der Mehrzwecksaal für eine öffentliche Nutzung gut angeordnet, in gleichem Maße jedoch für die schulische Nutzung als Mensa relativ weit von der Schule entfernt.

Das 1. OG der KiTa nimmt den Krippen- und Essbereich auf und ist insgesamt gut organisiert. Vom Foyer aus, vorbei am Bewegungsraum, erreicht der Besucher eine etwas versteckt liegende Treppe mit Aufzug, über die die beiden Geschosse der Kindergartengruppen erschlossen ist. Diese, der städtebaulichen Disposition geschuldete, Lage der Treppe führt zu einem insgesamt eher zu üppig wirkenden Foyerbereich, der hier auch die räumliche Klarheit vermissen lässt.

Die beiden Kindergartengeschosse werden nur über diese eine Treppe erschlossen, die über die reine Geschossverbindung hinaus, keine räumlichen Qualitäten ermöglicht. Auch auf den Geschossen selbst stehen den Gruppen über ihre Gruppenräume hinaus keine erweiterten Flurflächen oder ähnliches als Spielangebote zur Verfügung. Nachteilig für die Gruppenräume ist die sehr große Raumtiefe, die damit ungünstige Raumproportion und im mittleren Geschoss darüber hinaus die nur einseitig mögliche Belichtung. Insgesamt erscheint in diesem Baukörper das Verhältnis von Nutzfläche und notwendiger Erschließungsfläche sehr ungünstig.

Fassaden und Baukörperfügung sind routiniert entwickelt, auch wenn Maßstäblichkeit und Angemessenheit der Anmutung kontrovers diskutiert werden.

Die Freiflächen zeigen sich nachvollziehbar und logisch, die Größe und Wirkung der Treppenanlage zum Haupteingang wird kritisch hinterfragt.

Die Wohnbebauung auf Teilfläche 1 wird in ihrer Vereinzelung begrüßt, jedoch in ihrer Korngröße als zu mächtig empfunden. Der Beitrag auf Teilfläche 2 ist nachvollziehbar. Die Herstellung der Behindertengerechtigkeit in der Grundschule wirkt unprätentiös durch die einfachen Plattformlifte, zeitigt aber viele kleinteilige Eingriffe im Schulgebäude.

Die Wirtschaftlichkeit liegt im mittleren Bereich.

Insgesamt ein mutiger Beitrag zur Lösung der Aufgabe, dessen Manko die Funktionalität des Kindergartenbereiches und die Tatsache ist, dass die meisten Kinder auf einer gebauten Dachfläche anstatt auf gewachsenem Boden spielen müssen.