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Nichtoffener Wettbewerb | 06/2019

Wohnquartier am Böllberger Weg in Halle (Saale), 2. BA

4. Preis

Preisgeld: 11.000 EUR

roedig . schop architekten

Architektur

TDB LANDSCHAFT

Landschaftsarchitektur

Katrin Helmbold l ArchitekturModellbau

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf, der an die vorhandene Gartenstadttradition im Umfeld anknüpfen will, ist durch eine einfache und klare Struktur gekennzeichnet: 3–5-geschossige Baukörper entlang des Böllberger Wegs schirmen als Riegel den dahinter liegenden Binnenraum ab. In diesem sind 5-geschossige Punkthäuser jeweils um 90 Grad versetzt angeordnet und gliedern so den Freiraum. Im Norden, im Übergang zur teilweise gewerblichen Nutzung, gibt es einen räumlichen Abschluss durch eine 3–4 geschossige Bebauung, die als schützender Rücken gedacht ist. Zum Böllberger Weg hin sind gewerbliche Nutzungen vorgesehen, seine Gliederung ist durch einen Gebäudeversatz und Höhenstaffelung am Anfang und Ende des Riegels beabsichtigt, analog im TG 3.

Durch diese robuste Struktur vermag der Entwurf eine eindeutige Trennung zwischen Innen- und Außenbereich herzustellen und erfüllt damit die qualitativen Erwartungen. Die Orientierung der Grundrisse ist nachvollziehbar nach Innen gerichtet, wobei den Festsetzungen zum Schallschutz nur durch aufwändige Konstruktionen (verglaste Stege) entsprochen werden kann. Das Spiel der Punkthäuser erscheint auf den ersten Blick etwas willkürlich, zeigt aber auch den Spielraum für vertiefende Freiraumgestaltungen auf, den diese städtebauliche Konfiguration zulässt. Die Grundrisse sind geprägt durch kombinierte Wohn- und Küchenräume, die typologiebedingt Erschließungsfunktionen übernehmen müssen.

Dem Gebäuderiegel am Böllberger Weg sind Nebennutzungen wie Gemeinschaftsräume und Fahrradstellplätze zugeordnet. Diese gebäudegleichen Nebenanlagen gliedern die private Vorgartenzone und schaffen damit einen angemessenen Abstand zum Straßenraum, doch wird hierdurch der großstädtische Charakter des Riegels deutlich gebrochen. Ob damit die im B-Plan festgesetzte Baumreihe entlang des Böllberger Weges umsetzbar ist, muss in der weiteren Planung nachgewiesen werden.

Der Freiraum überzeugt durch eine klare Differenzierung zwischen privaten, halböffentlichen und öffentlichen Freiräumen. Der „shared space“ fungiert gekonnt als öffentliche Fuge zum 1. Bauabschnitt sowie zu den, die baulichen Solitäre umspülenden, halböffentlichen und privaten Grünflächen. Durch seine geometrische Ausformung werden baumbestandene Platzbereiche sehr gut integriert, die eine besondere Aufenthaltsqualität erwarten lassen. Die Vorgartenbereiche am Böllberger Weg werden mit notwendigen Nebenfunktionen attributiert, die einer vertieften Ausformulierung bedürfen, um eine klare Adressbildung zu gewährleisten. Positiv wird der Erhalt der südwestlichen Böschungsbegrünung bewertet.

Die Maßgaben des Bebauungsplans werden hinsichtlich der GRZ für Nebenanlagen im TG 3 und hinsichtlich der GFZ im TG 3 und TG 1.4 deutlich überschritten. Die Höhe des westlichen Baukörpers im TG 2 überschreitet die Festsetzungen des B-Plans 170.2. Ebenso ist der nördliche Riegel mit einer Gesamtlänge von 85,4 m nicht passfähig zur Festsetzung einer maximalen Gebäudelänge von nur 25 m im B-Plan 170.1. Auch werden die Abstandsflächen im Norden nicht eingehalten. Diese Punkte wären bei einer weiteren Überarbeitung zu überprüfen, wobei die Robustheit der städtebaulichen Grundstruktur eine Anpassung zu ermöglichen scheint.

Insgesamt kann der Entwurf in seiner grundsätzlichen Anlage überzeugen, muss aber hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen überprüft und ggf. überarbeitet werden