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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2019

Kindergarten, Kinderbetreuung, Wohngebäude, Platzgestaltung, Tiefgarage Kreuzfeld Altach

3. Preis

Preisgeld: 14.600 EUR

Johannes Kaufmann und Partner

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Projekt sieht einen langgestreckten, in großen Teilen zweigeschossigen Baukörper entlang der nördlichen Grundgrenze vor, der erdgeschossig L-förmig in den nördlichsten Zwickel des Perimeters abknickt.

Das zum Erdgeschoß verschobene Obergeschoß wird im westlichen Gebäudebereich als großzügige überdachte Eingangssituation genutzt. Diese Geste löst in idealer Weise die Anforderung einer klaren und eindeutigen Adressbildung des neuen Kinderhauses. Die beidseitigen Abstufungen des Baukörpers von zwei- auf eingeschossig lassen sanfte und vermittelnde Übergänge zu den benachbarten Einfamilienhausgrundstücken entstehen. Der abgewinkelte, erdgeschossige Bauteil des Hauses beinhaltet die Tiefgaragenabfahrt und die Bewegungsräume mit dem zugeordneten, separierten Eingang für die externe Nutzung.

Das Konzept nutzt den nördlichen Grundstücksbereich maximal aus. Alle Gruppenraumbereiche des EG (Kinderbetreuung) sowie des OG (Kindergarten) sind ausnahmslos nach Süden orientiert und werden durch einen nordseitig angeordneten, linearen Gang einhüftig erschlossen.

Das Projekt vermag aufgrund seines schlichten räumlichen und statischen Konzepts zu überzeugen und wird aufgrund seines sparsamen Bodenverbrauchs gelobt. Sehr kritisch wird jedoch die lineare Gangerschließung der Gruppenraumbereiche wahrgenommen. Sie lässt lange Wege, viel Bewegung, sowie eine verminderte Über- und Einsehbarkeit für die Pädagoginnen entstehen und wirkt der von pädagogischer Seite angestrebten gefühlten und gelebten Gemeinschaft im neuen Kinderhaus entgegen. Ebenso wird bemängelt, dass die Orientierung der ganztägig genutzten Gruppenräume, sowie der zugeordneten Außenspielbereiche ausschließlich nach Süden erfolgt. Das als Holzbau konzipierte Gebäude verfügt südseitig über großflächige Verglasungsflächen. Diese lassen eine Vermeidung sommerlicher Überhitzung kaum möglich erscheinen. Es ist davon auszugehen, dass ohne aktive Kühlung bzw. ganztägig konsequentes Schließen des Sonnenschutzes an Sonnentagen das Raumklima nicht im erträglichen Bereich gehalten werden kann.

Die beiden städtebaulich exemplarisch wahrgenommenen L-förmigen Baukörper zur Wohnbaunutzung sind grundrisslich bereits weit durchdacht. Ihre Form und Anordnung stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kinderhaus und es ist zu erwarten, dass auch die weitere Entwicklung der umliegenden Grundstücke nicht in direktem Zusammenspiel (gemeinsame Mitte) mit dem Neubau des Kinderhauses erfolgen wird.