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Nichtoffener Wettbewerb | 09/2019

Steinwache in Dortmund

3. Preis

Preisgeld: 3.750 EUR

Ellertmann Schmitz Architekten BDA

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Ein Ensemble aus rau verputzten Baukörpern stellt die Steinwache in einen differenziert gestalteten städtebaulichen Kontext. Diese Neuinterpretation der historischen Gebäudegruppierung innerhalb der Gefängnismauer erscheint schlüssig. Die Anordnung der Baukörper innerhalb eines nahezu quadratischen Feldes öffnet den Blick auf die Giebelfassade, die sich über einen tiefer liegenden Gartenhof erhebt. Das Oberlicht der Sonderausstellung stülpt sich als neugierweckende Vitrine nach oben und schließt die südliche Kante eines gut proportionierten Ausstellungshofes. Durch diese feinfühlige Setzung aller Elemente wird die alte Steinwache auf dem bisherigen Niveau freigestellt, umrahmt und effektvoll inszeniert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Dimensionierung der Baukörper der umgebenden städtebaulichen Körnung standhalten kann.

Die Position des Eingangsbauwerkes ist richtig gewählt und erlaubt einerseits eine direkte Anbindung der Seminarräume im Untergeschoss und andererseits die geradlinige Erschließung der Steinwache über den Gefängnishof. Eine Aussage zur Barrierefreiheit fehlt hier jedoch. Der Rundgang durch das Gebäude bleibt in der jetzigen Form erhalten. Leider wird die Sonderausstellung nur über das Fluchttreppenhaus erschlossen. Es fehlt der unmittelbare Zugang vom Foyer, der auch die lange Rampe in der Ausstellungsfläche entbehrlich machen würde. Raumproportion und Belichtung der Seminarräume sind gut gelöst, allerdings lassen sich die Räume durch ihre Lage nicht zusammenschalten. Die Büroräume im Erdgeschoss sind sinnvoll angeordnet und über einen Außenzugang separat erschließbar.

Die Kargheit der Architektur transponiert die Rauheit der Gefängniswelt in eine zeitgemäße Inszenierung. Allerdings bleiben die Fassaden des verglasten Verbindungsganges zwischen Foyer und Büros völlig unklar. Das Preisgericht diskutiert kontrovers über die Höhe der Mauer vor dem Gartenhof und die Frage, ob die beiden Bäume der Neuinterpretation eines Gefängnishofes sinnhaft entsprechen.

Die Arbeit liegt mit allen Kennwerten im Durchschnitt der Wirtschaftlichkeit.

Der Entwurf erscheint aus denkmalpflegerischer Sicht erlaubnisfähig. Das Konzept sieht eine freie Nachzeichnung der Nebenbebauung des historischen Gefängnishofes vor. Die niedrige Höhe der Mauer und die Bepflanzung erscheinen einem Gefängnishof nicht angemessen.

Das Gebäudeensemble liefert eine differenziert und sensibel gestaltete Antwort auf die große Herausforderung der Aufgabenstellung und setzt ein bewusstes und angemessenes Zeichen für einen neuen Auftakt dieses Mahnmals.