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Einladungswettbewerb | 09/2019

Neubau eines Fachmarktzentrums mit ergänzender Wohnnutzung an der Kolpingstraße in Rheda

1. Preis

Preisgeld: 18.000 EUR

Kottmair Architekten

Architektur

Erläuterungstext

Das geplante Konzept für die Neubebauung des Areals an der Kolpingstraße wird einen Stadtbaustein bilden, der insbesondere die städtebaulichen Aspekte in den Vordergrund stellt und die erforderliche Stärkung des Einzelhandels in Rheda in die gewachsene Stadt einbindet. Zur Wahrung einer kleinteiligen Bebauungsstruktur wird der Einzelhandel in einen separaten Baukörper untergebracht. Dabei soll die Bebauung zur Kolpingstraße eine nördliche Stadtkante bilden, welche auch die gegenüberliegende Wohnbebauung besser vor den Schallimmissionen der Bahngleise abschirmt. Die erforderlichen Parkplätze sollen nicht als große zusammenhängende Freifläche ausgebildet werden, sondern sich als Erschließungsfläche durch das Areal ziehen.

Zur Umsetzung dieser Konzeption werden für den Einzelhandel drei separate Baukörper ausgebildet. Der großflächige Supermarkt wird im Norden zu den Bahngleisen angeordnet, um so die Bebauung insgesamt einzufassen. Die Drogerie und der Textilmarkt werden in einem gemeinsamen Baukörper die Bebauung im Westen einfassen. Dabei grenzt die Drogerie an den Supermarkt, sodass sich beide einen gemeinsamen Logistikhof teilen können. Dieser wird im rückwärtigen Bereich zum Bestandsgebäude der Telekom angeordnet, so liegt er abgeschirmt von den öffentlichen Bereichen. Durch eine mehr oder weniger geschlossene oder überbaute Ausbildung kann in der weiteren Planung das Nachbarschaftsrecht gewahrt werden. Der Textilmarkt wird zur Kolpingstraße angeordnet, da es hier die Nutzung zulässt, auch großflächigere Schaufenster auszubilden und so eine attraktive Straßenansicht zu schaffen. Ergänzt wird diese Attraktivierung durch eine zusätzliche Gastronomiefläche mit Außenbereich. Dies bildet, vom Bahnhof kommend, den Auftakt der Bebauung, um hier einen durchgängig belebten, fußläufigen Übergang zu erreichen. Das Kleinkaufhaus wird als freistehender Baukörper im Zentrum angeordnet, mit umlaufenden Schaufenstern und Ausstellungsflächen. Zwischen den Gebäuden entstehen differenzierte Freiflächen, auf den die Parkplätze untergebracht werden.

Die Unterteilung der Baukörper bietet die Möglichkeit, die Geschosshöhen optimiert für die jeweiligen Nutzungen auszubilden. Die Gebäuderaster sind entsprechend den Vorgaben so ausgelegt, dass eine Regulierung in beide Richtungen erfolgen kann.

Entlang der Kolpingstraße werden oberhalb des Einzelhandels Wohnungen angeordnet, welche auch von der Kolpingstraße erschlossen werden. Durch eine zweigeschossige Wohnbebauung mit zusätzlichem, ungenutztem Dachraum, wird so eine dreigeschossige Straßenkante ausgebildet. Aus dem Bedarf an innerstädtischen Kleinwohnungen wird eine einseitige Wohnbebauung mit Südausrichtung entwickelt, welche über einen Erschließungsflur an der Nordseite und jeweils ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug, behindertengerecht angebunden werden kann. Angepasst an die kleinteilige Bebauungsstruktur wird die Wohnbebauung zur Kolpingstraße in Einzelbaukörper gegliedert. Der Erschließungsflur auf der Nordseite und die einseitige Ausrichtung der Wohnungen schirmen diese gegen den Schall der Bahnschienen ab. Die einzelnen Baukörper werden durch versetzte, leicht abgewinkelte Giebel noch einmal deutlich separiert. Dadurch entsteht ein Spiel in den Höhen der Traufkanten, als moderne Anlehnung an die differenzierte Bebauung aus Fachwerkhäusern und historisch gewachsener Gebäudestruktur, welche den Charme der Innenstadt von Rheda ausmachen.

Die Wohnbebauung wird im Osten entlang der zukünftigen Wohnstraße, fortgesetzt. Eine quer zur Kolpingstraße ausgerichtete Gebäudezeile begrenzt fasst die Parkplatzflächen ein und separiert diese von der privaten Siedlungsstruktur. Die Erschließung erfolgt über die Wohnstraße. In den vorderen Gebäuden wird dabei das Erdgeschoss, welches an den Parkplatz des Einzelhandels grenzt, für Bewohnerparkplätze genutzt. Im weiteren Verlauf werden auch im Erdgeschoss Wohnungen angeordnet. Die weiteren Stellplätze werden in begrünten Parktaschen angeordnet.

Innerhalb der gesamten Bebauung werden mehrere einzelne Bereiche für Fahrradstellplätze angeordnet. Dies entspricht der kleinteiligen Struktur und attraktiviert die Anbindung. Die gesamten Stellplätze sollen in eine tatsächliche Platzgestaltung eingebunden werden. Es wird eine durchgängige Gestaltung mit Plattenbelag angestrebt, auf der die eigentlichen Parkflächen nur mittels einer farbigen Differenzierung markiert werden. Eine weitere Unterteilung oder eine Abgrenzung der Fahrstreifen ist nicht angedacht. Diese moderne Ausbildung als Shared Space Fläche entspricht dem Planungsgedanken einer beparkten Platzfläche, beruhigt den Verkehrsfluss und schafft eine Gleichberechtigung von PKWs, Fahrrädern und Fußgängern. Die üppige Bepflanzung mit Bäumen ergänzt das Gesamtbild.

Für die Gebäudefassaden ist eine Verkleidung mit grauen Klinkersteinen geplant. Diese wird an den Schaufenstern, Eingängen und Loggien der Wohnungen durch dunkelgraue Metallrahmen akzentuiert. Ziel ist eine moderne und doch zeitlose Gestaltung, als zurückhaltende Basis, um auch mit wenigen Werbeanlagen die ausreichende Sichtbarkeit der Händler zu erreichen. Die Dachflächen des Einzelhandels sind extensiv begrünt geplant.
Das so entstehende Gesamtkonzept für die Neubebauung des Areals an der Kolpingstraße wird aus Sicht des Planers einen Stadtbaustein bilden, welche die erforderliche Stärkung des Einzelhandels in Rheda in die gewachsene Stadt einbindet und ein attraktiver Teil dieser Struktur werden wird.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das geplante Konzept für die Neubebauung des Areals stellt die gewünschten städtebaulichen Aspekte, die Durchmischung von Wohnen und Handel sowie das Ausbilden einer klaren Raum-kante zur Kolpingstraße, in den Vordergrund.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes werden für den Einzelhandel drei separate Baukörper ausge-bildet. Die beiden Baukörper entlang der Kolpingstraße wiederum mit Wohnungen in den Ober-geschossen ergänzt. Durch die Unterteilung in differenzierte Baukörper können die unterschiedli-chen Anforderungen an die Einzelhandelsbausteine, z.B. die Raumhöhen, individuell optimiert werden. So entsteht eine sehr maßstäblich gegliederte, dreigeschossige Bebauung entlang der Kolpingstraße mit einer klaren Zugänglichkeit und Adressbildung der Wohnung von dieser Stra-ße.
Die notwendigen Stellplätze für den Einzelhandel werden in den Zwischenräumen nachgewiesen, die durch die Aufsplitterung der Nutzungen in Einzelbaukörper gebildet wurden. Durch diese Gliederung der Stellplatzfläche wird der Eindruck einer unmaßstäblichen, zusammenhängenden „Parkwüste“ vermieden.
Die Adressbildung und Erkennbarkeit des Einzelhandels ist durch die richtige Setzung der Zu-gänge gegeben. Wünschenswert ist eine Stärkung des öffentlichen Charakters der Kolpingstraße durch weitere Eingänge oder, wenn dies aus funktionaler Sicht nicht möglich ist, zumindest durch Einblicke in den Einzelhandel auch von dieser Seite. Im Sinne einer Stärkung des öffentlichen Charakters der Bebauung entlang der Kolpingstraße liegt die Gastronomie richtig, gleichzeitig erscheint diese Lage aber im Gesamtzusammenhang der Nutzungen zu isoliert.
Die weiteren Wohnnutzungen werden sinnvoll entlang der Hagemannstraße aufgereiht. Deren Orientierung Richtung Süden und Osten sowie die Erschließung über Laubengänge erscheint aufgrund der Lärmimmissionen aus Richtung Norden sinnvoll. Die notwendigen Stellplätze für die Wohnungen werden nicht im ausreichenden Umfang nachgewiesen. Die final notwendige Stell-platzanzahl sollte Gleichzeitigkeitsaspekte und ggf. einen reduzierten Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/Wohnung als zeitgemäßen Ausdruck sich wandelnder Mobilität berücksichtigen.
Die Gliederung der Wohnbebauung in ablesbare Baukörper mit Dachstrukturen und die Fassa-dengestaltung über eine Lochfassade erscheinen für den Ort angemessen und richtig. Die Set-zung (Verteilung, Proportion) und gestalterische Ausformulierung (Material und Farbe der Rah-mungen) der einzelnen Öffnungen sowie die Wahl des Ziegelsteins sind noch nicht überzeugend und sollten überarbeitet werden. Neben einem homogeneren grauen Stein sollten auch ortstypi-sche Ziegelfarben in Erwägung gezogen werden. Die Fassadengestaltungen des im rückwertigen Bereich liegenden Einzelhandels sind nur zur erahnen und sollten in gleicher Qualität und Mate-rialität wie die Bauten an der Kolpingstraße ausgeführt werden.
Insgesamt stellt diese Arbeit eine Lösung dar, die sich angenehm in die gewachsene Stadt ein-bindet und so vielen Wünschen und Anforderungen der Auslobung gerecht wird.