© SEP Architekten | Dröge + Kerck Landschaftsarchitekten
Landschaftsarchitekten
Verfasser
Volkmar Kerck
Mitarbeit
Anna Gruß,
Kai von Luckwald
Preisgeld
10.000 EUR
Erläuterungstext
Im Zuge der Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses entstehen neue Außenanlagen, die wichtige Freiraumqualitäten für die zukünftigen Bewohner schaffen.
Das Gebäude wird von der Lathusenstraße aus für alle Bewohner erschlossen. Der gemeinschaftlich nutzbare Innenhof ist von den Wohnungen, den Treppenhäusern und von den Randbereichen aus gut zu erreichen. Die Zuwegungen zu den Hauseingängen erhalten heckengesäumten Vorbereiche und dienen der fußläufigen Erschließung für die Bewohner. Vor den Eingangsbereichen sind Fahrradbügel für Bewohner und Besucher angeordnet. Weitere Fahrradstellplätze können witterungsgeschützt in der Fahrradeinhausung im Innenhof nachgewiesen werden. Eine praktische Option für diese Fahrradeinhausung ist das Abstellen der Fahrräder in sogenannten Doppelstockparkern – so können auf dem gesamten Grundstück ca. 180 Fahrräder oberirdisch platziert werden. Entlang der nördlichen und der südlichen Grundstücksgrenze sind 44 PKW-Stellplätze (davon 2 behindertengerecht) angeordnet. Diese sind mit Rasenfugenpflaster versickerungsfähig gestaltet. Die PKW-Zufahrten und fußläufigen Zuwegungen werden gepflastert und die Feuerwehrtrassen in den Randbereichen erhalten ebenfalls Rasenfugenpflaster. An den Grundstückszugängen der Lathusenstraße sind für alle Bewohner gut erreichbar zwei Müllschrank-Standorte platziert, um die benötigten Müll-Container zu verorten.
Der Innenhof ist geprägt durch Rasenflächen, die mittig aufbrechen und hier einen zentralen Platz entstehen lassen, der als Ort der Begegnung und Kommunikation aller Bewohner angelegt ist. Ausgestattet mit Sitzmöglichkeiten und Spielflächen soll für Alt und Jung Raum für verschiedene Aktivitäten im Freien geschaffen werden. Im Zentrum steht eine polygonale Fläche, die ein besonderes Spielelement beinhalten kann. Freie Formen fassen die Platzfläche und können auch als Sitz- oder Spielflächen ausdefiniert werden. Holzdecks an den Randbereichen der Rasenflächen ermöglichen zurückgezogene Aufenthaltsmöglichkeiten. Im Innenhof gepflanzte Bäume schaffen durch ihren Schattenwurf ebenfalls, insbesondere an sonnigen Tagen, angenehme Rückzugsorte. Die offenen Rasenflächen können sowohl als Liegewiese oder auch als Spielfläche genutzt werden. Der Anger, welcher östlich von der Fahrradeinhausung gefasst ist, beinhaltet einen offenen Grillplatz mit Tischen und Bänken. Ein Hochbeet kann von den Hausbewohnern zur Anpflanzung von Kräutern und Kleingemüse genutzt werden. Die Erdgeschoss-Wohnungen erhalten nach Südosten ausgerichtet großzügige Sonnen-Terrassen mit einem privaten Grünstreifen zur freien Gestaltung und nach Norden kleinere Terrassen, die zum kurzen Verweilen im Freien genutzt werden können. Die geförderten Wohnungen erhalten nach Westen und zum Innenhof ausgerichtete Terrassen. Als Einfriedung und zum Sichtschutz dienen auf dem gesamten Grundstück vorwiegend geschnittene Hecken. Lediglich die Terrassen im Innenhof der geförderten Wohnungen erhalten bauliche Sichtschutzelemente.
Die Rasenflächen im Innenhof werden von vielfarbigen Frühjahrsblühern durchzogen. Beete an verschiedenen Standorten ermöglichen Pflanzungen mit sowohl sonnen- als auch schattenliebenden Pflanzen unterschiedlicher Blühaspekten. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze wird die Grünfläche mit flachen Mulden modelliert und dient der Regenwasserretention und -versickerung des Oberflächenwassers der Freiflächen. Lockere Pflanzungen aus blühenden Sträuchern, Wildkräutern und -stauden prägen den Grünstreifen. Auf den gesamten Freiflächen können die notwendige Anzahl an standortgerechten und heimischen Anpflanzungen durch Baum-/Strauch- und Heckenpflanzungen realisiert werden.
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Vorgaben des Auslobers sind hinsichtlich des vielfältigen Nutzungsmix und der größtmöglichen Flächenausnutzung durch den Entwurfsverfasser erfüllt worden. Die Grundrisse sind klar strukturiert und rollstuhlgerecht. Die Wohnungen sind durchgesteckt und die Räume sind durch die bodentiefen Fenster lichtdurchflutet. Die Wohnungen verfügen über Balkone zur Straßenseite und zur Hof- und Gartenseite.
Kontrovers diskutierte das Preisgericht die Balkone zur Straßenseite, die mit Brüstungen ohne Sichtschutz dargestellt sind und ein unterschiedliches Nutzerverhalten, wie nachträgliches Verhängen, ermöglichen.
Die durch den gültigen Bebauungsplan möglichen GRZ/ GFZ Flächen wurden überschritten und müssen angepasst werden.
Die Anordnung der Reihenhäuser und Maisonettewohnungen folgen einem interessanten Prinzip, da sie miteinander verschachtelt angeordnet wurden, so dass nur wenig Flächen für die Treppenhäuser genutzt werden müssen.
Kritisch gesehen wurde die Unterschreitung der Flächenangaben im Bereich der Arztpraxis und der Gemeinschaftsräume der Wohngruppe. Die Anordnung der Tiefgarage unterhalb der Wohnbebauung ermöglicht eine optimale Ausnutzung des Innenhofs, da dieser nicht unterbaut wird. Die geplante Tiefgaragenzufahrt ist gut gelöst und erfolgt abgewandt von den schutzbedürftigen Räumen. Jedoch erfolgt die Zufahrt über ein privates Grundstück. Hier ist die Überfahrbarkeit zu klären. Der Entwurf hat eine klare Formensprache. Die Fassade ist modern gestaltet und passt sich durch Traufhöhe und Satteldach gut in die Umgebung ein. Die Fassade öffnet sich nach außen und die Anordnung der Balkone ist symmetrisch strukturiert. Durch die Verwendung von Schindeln auf der Dachfläche ergibt sich eine flächige Optik. Das Wohngebäude ist dreigeschossig und gemäß den Vorgaben der Stadt mit einer Klinkerfassade und einem Satteldach ausgestattet, es fügt sich so städtebaulich in die umgebende Bebauung ein. Die Verfasser liefern einen sehr überzeugenden Beitrag zur gestellten Aufgabe, der auch im Hinblick auf die gewünschte inklusive Nutzungsmischung sehr gut funktioniert.
Die Arbeit zeichnet sich durch eine differenzierte Freiflächengestaltung in einer überzeugenden, expressiven Formsprache aus. Hervorzuheben ist die innovative Anordnung der Mietergärten und der kleinen Terrassen sowohl hof-als auch straßenseitig. Hierdurch sind die Nutzungsmöglichkeiten durch die Bewohner entsprechend individueller Vorlieben sowie nach Sonnenstand etc. besonders gut gelöst. Nicht gelöst wurde hingegen der gewünschte Zugang der Gemeinschaftsräume zum Innenhof - hierdurch wird die Nutzung im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen nicht unerheblich eingeschränkt. Die Umsetzung und Unterhaltung der Freiflächen erscheint technisch unproblematisch. Durch das Unterbleiben einer Unterbauung sind auch Großgehölze und Baumpflanzungen leicht zu realisieren.