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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2019

Neubau Wohn- und Geschäftshaus Baufeld Rheinwiesen II Stadtquartier Zollhafen Mainz

1. Preis

Preisgeld: 12.500 EUR

happarchitecture. JJH Architektengesellschaft mbH

Architektur

Lemon Consult AG

sonstige Fachplanung

Die LandschaftsArchitekten. Bittkau-Bartfelder PartG mbB | Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Besonderes Merkmal des Entwurfs 1044 ist ein deutlicher Materialkontrast in den Fassaden: Während Straßenfassade und Gebäudeflügel mit graugrünen Ziegeln verkleidet sind, setzt sich die rheinseitige Fassade des dazwischen liegenden Gebäuderiegels mit einer reinweiß glasierten Ziegelverkleidung ab. Auch die geschwungenen Balkonbrüstungen sind in diesem Bereich mit reinweißem Ziegeln belegt. Hierdurch entsteht ein sehr markantes und hochwertiges Erscheinungsbild, das durch Terrakotta-Formteile um die Fenster, bronzefarben eloxierte Metallprofile im Bürobereich und sowie Holzfenster für das Wohnen noch unterstützt wird. Die im Bürobereich vorgeschlagenen Kastenfenster sollten hinterfragt werden, da sie aus Schallschutzgründen nicht erforderlich sind. Dabei werden die unterschiedlichen Nutzungsarten innerhalb des Gebäudes (Büro und Wohnen) in der Materialität bewusst überspielt, die sich jedoch in Art, Größe und Proportion der Öffnungen abzeichnen.

Die Gestaltung insgesamt weckt Anklänge an die zwanziger Jahre, aber auch an maritime Architekturen, die von der Jury für diesen Ort als angemessen und passend empfunden werden. Während das Gewerbe sehr großzügig und sehr offen gestaltet wird, wird der südliche Gebäudeflügel in Bezug auf Größe und Orientierung der Fensteröffnungen an der Rheinseite als zu geschlossen angesehen. Die Wahl des Erschließungskonzeptes in Verbindung mit dem Brandschutzkonzept ist prägend für den Entwurf: So werden alle Wohnungen im riegelförmigen Gebäudeteil über einen außen liegenden Sicherheitstreppenraume erschlossen, der über einen vor die Fassade (und Baulinie) springenden offenen Balkonbereich angebunden ist. Eine Genehmigungsfähigkeit dieses Balkons als gestalterisch untergeordnetes Element erscheint denkbar, sollte aber im Rahmen weitere Planungsschritte frühzeitig hinterfragt werden. Die ebenfalls vor die Baulinie verspringenden, rheinseitigen Balkone erscheinen aufgrund ihrer durchgängigen Tiefe nicht mehr als untergeordnetes Bauteil und insofern als nicht genehmigungsfähig. Allerdings sind diese ohnehin unverhältnismäßig groß und könnten bzw. sollten auch vor diesem Hintergrund reduziert werden. Das Motiv der geschwungenen, halbhoch massiven Brüstungen sollte dabei jedoch beibehalten werden.

Insgesamt stellt die Jury eine gewisse Überfülle an Fassadenmotiven und -materialien fest, die in Teilen eine Reduzierung zulassen würde, ohne dass das hochwertige Erscheinungsbild darunter leidet (z. B. abgerundete Ecken an der Süd-Ost-Fassade). Diesbezüglich wird eine Über bis hin zu einer Bemusterung genau überprüft werden, um ein zu unruhiges Erscheinungsbild zu vermeiden.

Die gewählte Erschließung bedingt auch einen hohen Anteil an kleineren, (rh)einseitig orientierten Wohnungen. Dies wird zunächst kontrovers diskutiert, erscheint aber letztlich in dieser besonderen Lage, angesichts der hohen Schallschutzanforderungen der straßenseitigen Fassade und vor dem Hintergrund des angestrebten Wohnungsmixes plausibel. Auch die Nord-Ost- Orientierung dieser Wohnungen ist in dieser speziellen Lage und auch in Bezug auf die Tageslicht- Reflektionen des Flusses kein Nachteil. In einzelnen Geschossen könnten drei Wohnungen im Riegelbau jedoch zu zwei Wohnungen zusammengefasst werden. Im Rahmen der weiteren Planungen sollten die Gebäudeeingänge für das Wohnen noch einmal überprüft werden, die ggfs. etwas mehr Großzügigkeit erfahren könnten. Die Tiefgaragenraume erscheint in ihrer Lage an der Schnittstelle von Gewerbe und Wohnen inhaltlich logisch, kann aber dort zu Konflikten mit den unmittelbar angrenzenden Wohnungen führen. Zudem erscheint die Rampe etwas zu kurz. Darum sollte die Möglichkeit einer Verschiebung der Rampe in den Gewerbeteil geprüft werden. Dies müsste in einer weiteren Bearbeitung überprüft werden. Das Erdgeschoss des Gewerbeteils erscheint etwas zu deutlich überhöht. Dieses könnte zu Gunsten der Obergeschosse in der Höhe reduziert werden.

Das vorgeschlagene Wasserbecken erscheint angesichts der unmittelbaren Rheinnähe überflüssig – hier wären für die Erdgeschosswohnungen nutzbare Außenwohnbereiche sicherlich sinnvoller. Insgesamt beurteilt die Jury den Entwurf als sehr gelungenen Beitrag, der mit seiner ungewöhnlichen Gestaltung der besonderen Lage als rheinseitiger Auftakt des Wohnens am Zollhafen gerecht wird.