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Nichtoffener Wettbewerb | 11/2019

Umgestaltung der Wallstraße in Ahaus

Anerkennung

Preisgeld: 6.000 EUR

Planorama Landschaftsarchitektur – Maik Böhmer

Landschaftsarchitektur

Octagon Architekturkollektiv

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Entwurfsverfasser stellen einen räumlichen Bezug zwischen der Wallstraße und der querenden Schloßstraße her. Die Raumfolge vom Schloßplatz über den Oldenkottplatz bis zu einem neu zu schaffenden roten Platz, mittig auf der Wallstraße wird sinnfällig abgeleitet. Entsprechend wird die Wallstraße spiegelsymetrisch gestaltet, mit gut platzierten Gebäuden als Raumabschluss zum Rathausplatz im Süden und zur Straße »Markt« im Norden. In beiden Gebäuden lassen sich mittelgroße Einzelhandelsnutzungen, wie in der Auslobung gefordert, unterbringen.

Positiv wird die Haltung der Entwurfsverfasser beurteilt, einen Großteil der vorhandenen Platanen zu erhalten. In den Plänen ist jedoch erkennbar, dass nicht alle Standorte mit der neuen Lage von Fußwegen und ggf. auch Fahrbahnen zu vereinbaren sind.

Kontrovers diskutiert das Preisgericht über die beiden zentralen zweigeschossigen Baukörper. Mit diesen Baukörpern würde der zusammenhängende Raumeindruck der Wallstraße massiv gestört. Ohne die beiden Baukörper, wie in der Alternative dargestellt, würde der mittige Platz leider nur unzureichend mit wirkungslosen Rasenflächen eingefasst. Die Ersatzpflanzung auf diesem Platz mit drei Blühgehölzen gegenüber den drei vorhandenen Platanen überzeugt nicht. Bemängelt wird auch die geringe Größe und die Platzierung von Spielflächen abseits der eigentlichen Platzes.

Positiv beurteilt das Preisgericht die klare, ordnende Gestaltung der Platzränder, ebenso wie die des breiten, rot gepflasterten, mittigen Bandes. Besondere Anerkennung wird der östlichen Promenade zugesprochen. Die qualitätsvolle Begrenzung durch ein lineares Wasserbecken und die angemessene Breite lassen einen attraktiven Stadtraum erwarten.

Das Verkehrskonzept läßt eine Pkw-Durchfahrung von Süden nach Norden zu und verhindert den Durchgangsverkehr über die Wallstraße leider nicht.

Kritisch und wenig zeitgemäß beurteilt das Preisgericht die beiden übergewichteten, zentralen Parkplatzanlagen und die vollständige Versiegelung der Wallstraßenfläche. In Zeiten des Klimawandels und der eingeleiteten Verkehrswende erwartet das Preisgericht für die Umsetzung eine andere Grundhaltung.