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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2019

Wohnbebauung Kallhardtstraße in Pforzheim

3. Preis

Preisgeld: 9.000 EUR

Peter W. Schmidt Architekten

Architektur

LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Arbeit eröffnet ihre Qualitäten erst auf den zweiten Blick. Die reduzierte
Darstellungstechnik in Verbindung mit der Ausarbeitungstiefe stellen den Entwurf als sehr
dicht, nicht dem Ort angemessen und spröde dar.
Die Diskussion hierüber erfolgte kontrovers. Der Städtebau reagiert in Kubatur und
Höhenentwicklung auf die Blockstrukturen der Kallhardtstrasse und verschwenkt die
Baukörper L- bzw. S-förmig Richtung Stadtgarten. Die Geschossigkeit staffelt sich
entsprechend ab. Den hierdurch entstehenden Freiräumen wird eine gewisse Qualität
zugestanden, wobei Aussagen zur Nutzung vermisst werden.
Die an den Quartierswegen angesiedelten gemeinschaftlichen Räume sind glaubwürdig,
die Hemmschwelle zur Nutzung gering eingestuft.
Die Kita ist richtig nördlich des „Kupferdächle“ verortet. Grundrissstruktur und Fassade
lassen eine intensive Auseinandersetzung mit der Lärmproblematik erkennen. Die
darüberliegende Wohnnutzung sollte hiernach jedoch nochmals überdacht werden.
Sowohl der angebotene Wohnungsmix als auch die angebotenen Grundrise lassen ein
hohes Mass an Qualität erkennen. Die Clusterwohnungen konnten hier besonders
überzeugen. Die Anzahl der Maisonettewohnungen sollte im Sinne der Barrierefreiheit
reduziert werden.
Der öffentliche Platz auf der Nordseite des Grundstücks überzeugt in Lage und Aus-
gestaltung.
Insgesamt bieten die Verfasser/innen einen interessanten Beitrag, die Durcharbeitung des
Entwurfs lässt allerdings einige Fragen unbeantwortet.
Freiraum: Die Bebauung mit ihrem „Freiraum-Innenleben“ soll als westliche Fassung des
Stadtgartens, entsprechend dem historischen Vorbild wirken, was gut nachvollziehbar ist.
Kontrovers diskutiert wurde die Idee, die städtebaulichen Achsen der Raben- und untere
Rodstrasse zwar aufzugreifen, jedoch dann umzulenken und damit den direkten visuellen
Zusammenhang zum Stadtgarten zu unterbrechen.
Die gewählte Gebäudekonfiguration schafft sowohl im Norden, als auch im Süden
angemessen dimensionierte Freiräume.
Ebenfalls kontrovers diskutiert wird die Qualität der innen liegenden, schmalen, Nord-
Südorientierten Freiräume.
Bedauert wird darüber hinaus, dass nur sehr wenige markante Baumstrukturen das
Gebäudeensemble „auf Augenhöhe“ ergänzen, was insbesondere für die westlich
angrenzende Wohnbebauung eine verbindliche Geste gewesen wäre.
Schallschutz: Leider berücksichtigt der Entwurf die Anforderungen des Schallschutzes
gegenüber dem südlich ausgerichteten Jugendzentrums „Kupferdächle“ nur unzureichend:
Eine Vielzahl von schutzbedürftigen Räumen sind zum Jugendzentrum ausgerichtet. Um die gesetzlichen Anforderungen des Schallschutzes gegenüber des Jugendzentrums zu erfüllen, müssten schutzbedürftige Räume auf der Süd- und der Westfassade des südlichen Baukörpers mit technischen Lüftungseinrichtungen versehen werden. Öffenbare Fenster wären dort nicht zulässig.