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Einladungswettbewerb | 06/2019

Wohnbebauung Dieterichsstraße 33-35 in Hannover

1. Preis

Preisgeld: 10.000 EUR

pape+pape architekten

Architektur

DREWES + SPETH Beratende Ingenieure im Bauwesen Partnerschaftsgesellschaft mbB

Tragwerksplanung

modellwerk weimar | Architekturmodelle, Modellbau, Frässervice, Laserservice

Modellbau

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Jury würdigt das klare Bild und die architektonische Setzung des Entwurfs. Das nördliche Kopfhaus nimmt die Dach- und Fassadenflucht der straßenbegleitenden Bebauung auf. Das zurückspringende Langhaus vermittelt in seiner Bauflucht zum Eckgebäude an der Marienstraße. Die an den beiden markanten Eckpunkten aus den schrägen Giebelflächen heraus entwickelten Erker setzen Akzente an den stadträumlich richtigen Stellen und geben dem Gesamtbaukörper ein adressbildendes Alleinstellungsmerkmal. Der Bezug auf die unaufgeregte Nachbarschaft der 50er- Jahre Nachkriegsarchitektur gelingt ohne Verzicht auf das einem Neubau zustehende Selbstbewusstsein. Kopf- und Langhaus werden durch ein in Ziegel gefasstes Plateau miteinander verbunden, das sich fugenlos aus dem Kopfbau entwickelt und das Ensemble in Verbindung mit der horizontalen Fassadengliederung des Langbaus zu einem kraftvollen Ganzen verbindet. Die plastische Eingangssituation des Kopfbaus und die vertikalen Eingangsportale des Langbaus sind angemessen und gut gestaltet. Insgesamt überzeugt die Setzung und Proportionierung der Fenster in Verbindung mit der plastischen Ausgestaltung des Ziegelmauerwerks als zeitgemäßer Beitrag zur hannoverschen Bautradition. Das Satteldach wird durch Einschnitte für Dachterrassen gegliedert und behält eine ruhige Geometrie, die nicht in Konkurrenz zu den Erkern an den Eckpunkten tritt. Die Abstandsflächen sind bis auf kleine Überschreitungen der gartenseitigen Abstandsflächenbaulast (C) und der Grenze zum südlichen Nachbarn Marienstraße 51 eingehalten.
Die Erschließung erfolgt über drei Treppenhäuser an der Ostfassade, die jeweils über ein großzügiges Foyer an die Dieterichsstraße angebunden sind. Das Kopfhaus als 3-Spänner und das Langhaus mit zwei Erschließungskernen jeweils als 4-5-Spänner sind unter wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten gut konzipiert. Der Wohnungsmix und die reduzierten Wohnungsgrößen entsprechen der Auslobung und den Zielen der Ausloberin. Die Wohnungen im 3. OG und im DG sind von der Straße aus mit dem Rettungsfahrzeug der Feuerwehr anleiterbar, bei vier Wohnungen (4.2, 4.6, 4.10 und 5.2) stören dabei die vorhandenen Straßenbäume.
Das Erdgeschoss ist ca. 0,75m gegenüber dem Straßenraum erhöht. Die barrierefreie Erschließung erfolgt über die gartenseitigen Zugänge zum Treppenhaus, die über eine Rampe erreichbar sind.
Die Aufzüge entsprechen nicht der NBauO, die ab 12,25m OKFF (vorhanden 12,40m OKFF) Aufzüge für Krankentragen fordert. Eine Vergrößerung der Aufzüge ist durch eine Umorganisation der Treppenhäuser ohne Verlust an Wohnfläche möglich (2-läufige Treppe neben Aufzug).

Die Aufteilung der insgesamt 53 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 3070 m² auf 15 Wohnungen im nördlichen Kopfhaus und 38 Wohnungen im Langhaus entspricht den Anforderungen der Ausloberin. Die Bildung eines 2.BA zum nördlichen Nachbarn ist nachgewiesen. Die als 3-Spänner organisierte Grenzbebauung lässt sich im 1.BA als 2-Spänner realisieren. Es entfallen 6 Wohnungen. Damit wären nur 9 von 13 zu realisierenden geförderten Wohnungen im 1.BA im Kopfhaus nachzuweisen. Das Kellergeschoss ist gut organisiert und im 1.BA vollständig zu errichten. Die in der Planung umgesetzte Anordnung der geförderten Wohnungen im südlichen Teil des Langhauses ist eine Variante, bei der die Auloberin 20 Wohneinheiten als Mietwohnungen und davon die 13 geförderten Mietwohnungen errichten muss. Die Errichtung aller 53 Wohnungen in einem Bauabschnitt ist das Ziel der Ausloberin.
Der straßenseitige Freiraum ist als Vorgarten und distanzbildende Zone zum öffentlichen Straßenraum erhöht und zur Nutzung durch die Erdgeschosswohnungen vorgesehen. Die private Nutzung wird von der Jury kritisch gesehen. Die gartenseitige Zuordnung von heckengefassten Freibereichen zwischen Weg und Gebäude zu den Erdgeschosswohnungen wird positiv bewertet. Die Organisation eines kleinen Hofes zum Hinterhaus Nr. 31 und der durch den Baumbestand geprägte Gemeinschaftsgarten sind gut dimensioniert. Zu den Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen gestalterische Aussagen. Der Müllstandort als Unterflursystem vor dem Südgiebel ist für aha anfahrbar und gut positioniert. Die Zufahrt zur Tiefgarage im südlichen Kopfgebäude über den Gemeinschaftshof ist gut positioniert.

Die platzsparende Erschließung über einen Autoaufzug wird unter dem Aspekt der Wartezeiten und des notwendigen Stauraums kritisch gesehen. Eine Anbindung der Tiefgarage unter dem Ärztehaus Nr. 35B über den Autoaufzug ist nicht darstellbar. Die vom Verfasser vorgeschlagene gemeinsame Rampe zwischen Langhaus und Ärztehaus ist ein nachvollziehbarer Vorschlag zur gemeinsamen Erschließung beider Tiefgaragen. Die Notwendigkeit einer Einhausung und einer Ampelsteuerung ist zu überprüfen.

Es werden 24 PKW-Stellplätze nachgewiesen, was einem Stellplatzschlüssel von 0,4 entspricht. An den Hauseingängen und in den Freianlagen rund um das Haus wird eine große Zahl von Fahrradstellplätzen (130 F.Stp.) angeboten. Der Verzicht auf Fahrradstellplätze im Untergeschoss ist aufgrund der beengten Grundstückssituation nachvollziehbar.
Konzept

Konzept

Lageplan

Lageplan

Erdgeschoss

Erdgeschoss

Obergeschoss

Obergeschoss