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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2020

Errichtung eines neuen Wohnquartiers am Böllberger Weg in Halle – 3. BA

Gesamtansicht

Gesamtansicht

4. Preis

Preisgeld: 5.400 EUR

Gerber Architekten GmbH

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf gliedert sich in die drei vorgegebenen Baukörper in jeweils sehr unterschiedlicher architektonischer Ausprägung mit dem Mühlenhof als klarem Mittel- und Bezugspunkt. Die Introvertiertheit des Hofes wird durch ein zusätzliches nördliches Tor in Verlängerung des Kontorhauses noch verstärkt. Dieser Eingriff lässt das Speichergebäude eher dem städtebaulichen Kontext des durch Solitäre geprägten nördlichen Baufeldes zugehörig erscheinen als dem alten Mühlenensemble. Dadurch wird eine unerwartete, aber logische Verbindung zwischen dem 2. und 3. Bauabschnitt hergestellt. Entsprechend konsequent wird das Speichergebäude auch als Solitär ausgebildet. Zwischen dem Bestandsdenkmal des Sockels und dem darüber schwebenden Neubau wird eine Zwischenebene eingefügt. Der Neubaukörper gliedert sich in jeweils zwei Baukörper unterschiedlicher Höhe, um zwischen der Villa und dem Speichergebäude zu vermitteln. Dabei wird die durch den Bebauungsplan vorgegebene Höhe durch den nördlichen Baukörper überschritten. Die Angaben im Plan und die nachzumessenden Größen sind widersprüchlich, so dass eine Überschreitung zwischen 0,8 m und 2,0 m festzustellen ist. Die Auflösung des Baukörpers schafft zwar eine bessere Belichtung der gelungenen Wohngrundrisse, steht aber im Kontrast zu der wünschenswerten Privatheit der sich gegenüberliegenden Wohnungen. Das A/VVerhältnis wird sowohl durch Auflösung des Baukörpers wie durch das schwebende Zwischengeschoss deutlich verschlechtert. Ebenso werden die Wirtschaftlichkeitskennwerte zwischen BGF und Nutzungsfläche negativ beeinflusst und sind dementsprechend unterdurchschnittlich. Das Wohnhaus wird in einer vergleichbaren Art und Weise hinter der historischen Hoffassade organisiert. Durch das Aufgliedern des Gebäudes ab dem 3. Geschoss wird zwar die Nutzfläche verringert, dafür entstehen aber funktionale und gut belichtete Grundrisse. Die Grundrisse und die Nutzungen der Villa sind funktional und nachvollziehbar. Die Erschließung des Speichergebäudes erfolgt durch zwei nicht miteinander verbundene Parkebenen, deren Zufahrten sowohl über die Bestandsstraße wie über den flussseitigen öffentlichen Geh/Radweg mit seinen Konfliktpunkten zur öffentlichen Nutzung führen. Der Stellplatzbedarf wird nur für die Wohnungen, jedoch nicht für die gewerblichen Nutzungen nachgewiesen. Der fußläufige und barrierefreie Hauptzugang für das Speichergebäude soll über eine geschwungene Brücke erfolgen, die über dem Landschaftspark schwebt und auf die Zwischenebene führt. Diese Anbindung in das 2. OG bildet ein starkes Element. Die Anbindung in die Freianlage wirkt jedoch unentschlossen. Die östliche Anbindung der Villa an den Freiraum Freianlage greift in den Baumbestand ein. Am Friedhofsweg entfallen ebenfalls mehrere Bäume. Der Radweg wird angenehm zurückhaltend über den Mühlenhof geführt. Auch die Wegeverbindung vom Hof zum Garten zwischen Villa und Wohnhaus wird zurückhaltend und offen geführt. Nach Auffassung der Denkmalpflege wird die Wirkung des historischen Ensembles durch die Trennung der neu zu errichtenden Teile des Speichers und des Wohnhauses in jeweils zwei eigenständige Gebäudeabschnitte erheblich geschmälert. Die Silhouette des Speichergebäudes wird durch einen ahistorischen Höhenversprung verunklärt. Die Brücke zwischen dem 2. Obergeschoss des Speichers und dem Garten schafft eine völlig neue und dem historischen Zeugniswert der Anlage nicht entsprechende Verbindung. Die historische Fassade des Wohnhauses erscheint lediglich als Versatzstück an dem Neubau und ohne sinnvolle Anbindung an diesen. In Gänze handelt es sich hier um einen sehr eigenständigen Beitrag, der durch die Gestaltung des Speichergebäudes und des Wohnhauses im Verhältnis zu dem Denkmalbestand und seine städtebauliche Gesamtwirkung jedoch Fragen aufwirft, die der Entwurf nicht ausreichend beantworten kann.