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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2007

Gestaltung Domplatz

lage

lage

1. Rang

lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Beitrag verfolgt den Ansatz, die überkommene Platzsituation grundsätzlich zu bewahren und zu stärken. Konsequent werden störende Niveauveränderungen der jüngeren Vergangenheit wie die Sandsteinrampe an der Domnordseite, die Fußwege und Borde beseitigt. Damit wird der Entwurfsansatz überzeugend durchgehalten.

Die Entwässerungslösung scheint sorgfältig durchgearbeitet zu sein, es sind keine reliefbedingten Eingriffe in archäologische Befunde zu erwarten. Die geforderten Funktionen wie Busandienung, Hotelvorfahrt, Behinder¬tenstellplätze etc. werden erfüllt. Der vorgeschlagene Ort für Open-Air-Veranstaltungen ist mit Bedacht ausge¬wählt und wohl auch akustisch günstig. Die vorgeschlagenen schweren Einzelstühle als eingeschränkt mobile Möblierungselemente könnten sich jedoch als vandalismusgefährdet herausstellen.

Der Brunnenblock als „Quellstein“ an historischem Ort der Zisterne hat als Blickfang hohe Bedeutung. In der Durcharbeitung müsste abgewogen werden, ob ein Eindrehen des Brunnenblocks zur Fürstenkapelle die räumliche Situation beruhigen könnte oder aber eine nichtgewollte Symmetrie erzeugen würde. Die Bemühungen, die Beleuchtung gegenüber der heutigen Situation weiter zu verbessern werden gewürdigt. Allerdings bestehen erhebliche Bedenken, ob der vorgeschlagene zusätzliche Kranz von den Dom umgebenden, historisierenden Mastleuchten dieser Aufgabe in Anbetracht der räumlich exponierten Situation gerecht werden kann. Die geforderte Verbesserung der Erkennbarkeit wichtiger Zugänge wird mit einfachen Mitteln – drei Fahnen vor der Brandwand der Albrechtsburg sowie zum Domeingang hinführende Fahnen geschickt gelöst.

Aus Sicht des Denkmalschutzes bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen den Entwurf. Die „blühenden Gärten“ als neues Gestaltelement vor dem gründerzeitlichen Verbindungsbau sind als grüne Einstellung und Aufenthaltsbereiche gut vorstellbar. Die Absicht der Verfasser, das vorhandene Pflaster nur punktuell neu zu verlegen, erscheint einerseits angesichts der Anforderungen an die Behindertenfreundlichkeit, andererseits auf Grund der geänderten Entwässerungslösung nicht glaubhaft zu sein.
Bei der Neuverlegung muss das Pflaster so eingebaut werden, dass die glatten Seiten oben liegen und eine bessere Gehfreundlichkeit erreicht wird. Die dem Entwurf zu Grunde liegende Strategie der größtmöglichen Zurückhaltung wird dem historischen Ort in besonderer Weise gerecht.