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Nichtoffener Wettbewerb | 04/2010

Neubau des Justizzentrums - Generalplanung

Anerkennung

stars von Alvensleben, Keller & Partner

Architektur

B4-Plan Ingenieurgesellschaft mbH

TGA-Fachplanung

Erläuterungstext

Funktionierende, unabhängige und ausschließlich den parlamentarisch erlassenen Gesetzen verpflichtete Gerichte, sind wesentliche Errungenschaften der Demokratie. Das Gericht/Gerichtsgebäude sollte entsprechend in das städtebauliche Umfeld und damit auch in das Bewusstsein der Bevölkerung eingebettet sein. Für den Entwurf des Justizzentrums in Gelsenkirchen haben wir die "Agora" als Vorbild gewählt. Die Agora war im antiken Griechenland ein großer Versammlungsplatz oder Markt im Zentrum der Stadt. Nach Homer ist das Fehlen einer Agora Anzeichen für Recht- und Gesetzlosigkeit. Sie war eine bedeutende gesellschaftliche Institution und als solche auch ein kennzeichnendes Merkmal der griechischen Polis. Unser Entwurf folgt städtebaulich/architektonisch diesem Gedanken. Das Gebäude wird in das städtebauliche Umfeld eingebettet und formuliert zusammen mit den Bestandsgebäuden einen neuen Stadtplatz. Über den offenen Eingangsbereich wir der Platz bis in den Foyerbereich des Justizzentrums eingeleitet. Stadtplatz und Foyer bilden die Agora. Im Gebäude sind die Verhandlungssäle um einen halböffentlichen Bereich angeordnet. Durch großzügige Glasfassaden sind Einblicke in das und Ausblicke aus dem Foyer des Justizzentrums möglich.

Ziel des Entwurfs ist ein hohes Maß an Transparenz und Aufenthaltsqualität im Gebäude. Dabei muss die notwendige Vertraulichkeit der Gerichtssäle und anderer Funktionsräume gewahrt bleiben. Das Haus ist eine demokratische Weiterentwicklung des tradierten Konzeptes von Gerichtsgebäuden, welches seinen Ursprung in der Kaiserzeit hat (wie z. B. das Bestandsgebäude an der Bochumer Straße). Bei diesen Gerichtsgebäuden werden nicht selten um eine innen liegende Erschließungszone über mehr oder weniger dunkle Gänge die Gerichtssäle und Büros erschlossen. Die Gebäude sind in hohem Maße introvertiert. Nach Außen stellen sie sich in einem Spektrum von repräsentativ bis abweisend dar. Eine Transparenz der Institution Gericht ist in der architektonischen Konzeption nicht vorgesehen. Mit unserem Entwurf bewahren wir das Grundprinzip von Nutzungsbereichen mit vorgelagerten Erschließungszonen, klappen jedoch das Gebäude gleichsam auf. Die halböffentlichen Bereiche erhalten so eine Transparenz. Die Gerichtssäle bewahren die notwendige Konzentration und Vertraulichkeit.

Mitarbeiter: Nick Nordmann, Jens Küchler, Lars Bauer