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Konkurrierendes städtebauliches Gutachterverfahren | 09/2009

Ostkreuz – An der Mole

Gewinner

AFF Architekten

Architektur

Erläuterungstext

Das Ostkreuz ist Bestandteil des S-Bahn-Ringes, welcher in relativ konstantem Um-kreis zum Berliner Zentrum wichtige Unterzentren verbindet. Als Bestandteil übergeordneter Planungen wurden im Planungsgebiet dominante Baukörper vorgesehen.

Auch wenn sich das Maß der baulichen Nutzung mit den jetzt erfolgenden Planungsschritten relativiert, sind aus unserer Sicht an dieser Stelle eine hohe Dichte und eine Betonung im Anschluss an das Ostkreuz erforderlich.

Die Notwendigkeit klarer Raumkanten entlang der Straßenräume der Kynast- und Hauptstraße ist unstrittig. Ebenso erscheint ein Vorplatz direkt im Anschluss an den Bahnhof Ostkreuz selbstverständlich. Bei diesem Platz ist darauf zu achten, dass er entsprechend der Bedeutung als Bahnhofsvorplatz einer Regional- bzw. S-Bahnstation eine überschaubare Größe wahrt.

Innerhalb der Entwicklungen rings um den Rummelsburger See dominiert eine Zeilenbebauung. Zum Wasser hin offene Zeilen prägen weitgehend das Bild. So ergeben sich zum Ufer hin aufgelöste Kanten, welche wir in unserem Entwurf aufgegriffen haben. Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens werden eine Verbindung von der Uferpromenade mit dem Bahnhofsplatz und die Sichtbeziehung zwischen dem See und dem Wasserturm für den gesamten Entwurf gestaltbestimmend. Die rings um die Bucht entstehende Konstellation kann als eine Abfolge von größeren Freiräumen mit dichteren Baugebieten gelesen werden, wobei ein zentrales Element der Baufelder immer eine zentrale Alle oder Achse ist, welche mit den größeren parkähnlichen Grünflächen abwechselt. Die Aufnahme dieses Motivs erscheint uns zwingend.

Ziel der Überlegungen war es, eine hohe Ausnutzung von ca. 95.000 m² GF zu erreichen. Wenn der öffentliche Raum (und Grünraum) einen dem Standort adäquaten Flächenanteil einnehmen soll, ist dies auf den verbleibenden Bauflächen nur unter Ausschöpfung der gemäß §17 der BauNVO für Kerngebiete zulässigen Geschossflächenzahl von 3,0 möglich.
Im Interesse der Erreichbarkeit des gestalterisch wünschenswerten Zieles einer hohen Dichte macht unser Vorschlag Angebote von Baugrundstücken, für welche eine hohe Marktgängigkeit zu vermuten ist. Dabei wird den Grundstücken entlang der Hauptstraßen eine höhere Verwertung zugestanden, weil diese Bebauung erst den Immissionsschutz für die Bebauung in Nähe des Sees leistet. Insgesamt wurde auf eine gute Sichtbeziehung zum See und eine sinnvolle Belichtung und Besonnung viel Wert gelegt.

Der Vorschlag orientiert sich an der nutzungsstrukturellen Zielsetzung, welche in der Aufgabenstellung des Verfahrens enthalten ist. Mit der weiteren Entwicklung rund um den Rummelsburger See steigt natürlich die Kaufkraft im Einzugsbereich des Bearbeitungsgebietes. Anschluss- und Gelegenheitskäufe von Fahrgästen der S-Bahn und Regionalbahn lassen zusätzlich erwarten, dass die Einordnung von Einzelhandelsflächen als Konzept trägt. Dem begrenzten Stellplatzangebot steht hier eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gegenüber. Insofern erscheinen solche Einrichtungen sinnvoll, bei denen die Kunden ihre Einkäufe nicht mit dem Auto erledigen. Damit sind SB-Märkte bis zu einer Größe von 500 m² vorstellbar, vor allem aber kleine Spezialgeschäfte bis zu Fachmärkten (z.B. für Elektronik) mit bis zu 1.000 m² Verkaufsfläche.
Büroflächen sollten arrondierend eingeordnet werden, wobei vor allem von kleineren Büroeinheiten ausgegangen wird. Die überwiegende Nutzung stellt aber das Wohnen dar. Ziel der Planung ist ein möglichst großes Angebot an unterschiedlichen Wohnformen. Von kleineren, kostengünstigen Wohnungen entlang der Hauptstraßen über Geschosswohnungsbau und „Urban Villas“ bis hin zu städtischen Formen des Einfamilienhauses soll das Angebot reichen.

Dementsprechend wurden im Sinne eines „Baukastensystems“ drei Gebäudetypen als städtebauliche Bausteine vorgesehen:

1. Wohn- und Geschäftshäuser entlang der Hauptstraßen und am Bahnhofsplatz
2. Geschosswohnungsbau oder „Berlin terraces”
3. Urban Villas

Es ist festzustellen, dass innerhalb des Bearbeitungsgebietes am Ufer vor allem im südlichen Bereich naturnahe Vegetationszonen vorzufinden sind, im nördlichen Bereich dagegen eher parkartig gefasste Grünräume vorherrschen. Von dieser Feststellung ausgehend, werden drei verschiedene Freiraumarten vorgeschlagen. Der südliche Uferbereich soll möglichst naturnah belassen werden. Hier wird nur die Wegeführung angepasst. Ausgehend von der bereits vorhandenen Vegetation soll durch Renaturierung angrenzender Flächen dieser Bereich nach Nordwesten hin noch ausgedehnt werden.
Die Sequenz Promenade – Hafen – Esplanade – Platz erhält im Wesentlichen befestigte Flächen, in welchen Großgrün in Baumscheiben oder kleineren Rasenflächen eingeordnet ist. Die Anzahl der parallelen Baumreihen unterstreicht jeweils die Bedeutung des jeweiligen öffentlichen Raumes. Die Gestaltung der privaten Grünflächen bleibt weit gehend den jeweiligen Eigentümern überlassen. Für die Flächen um die „Urban Villas“ im Anschluss an den naturbelassenen Freiraum soll allerdings ein hoher Durchgrünungsgrad und die Einordnung von Großgrün vorgeschrieben werden.