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Nichtoffener Wettbewerb | 03/2011

Bebauung Dom-Römer-Areal in Frankfurt am Main

1. Preis / Markt 11

von Ey Architektur PartG mbB

Architektur

Erläuterungstext

Das Haus Markt 13 verfügt über eine im Vergleich mit seinen Gebäudenachbarn auffallend breit gelagerte Straßenfassade am Markt. Zugleich bildet das Haus mit einem Großteil seiner Fassade die südliche Platzkante des Hühnermarktes. Der Entwurf reduziert das Thema der überformten Fachwerkhausfassade des Vorgängerbaus auf wenige gestalterische Maßnahmen in zeitgemäßer Sprache. Die horizontale Lagerung wird durch die klare Unterscheidung von steinernem Sockelgeschoss und geputzter Lochfassade sowie durch gesimsartige Fensterbänke betont.

Im Sockelgeschoss sind die original erhaltenen Rokoko-Schlusssteine in ihrer ursprünglichen Funktion integriert. Sie bestimmen Aufbau und Gliederung der Sockelfassade mit ihren doppelten Segmentbögen über den Schaufensteranlagen und ihrem feingliedrigen Fugenbild. Die Verkleidung aus rotem Naturstein reicht über den Geschossversprung hinaus bis zur Brüstung der Fenster im 1. OG, um die Massivität der Sockelzone zu betonen.

Im Kontrast hierzu ist die Putzfassade der Obergeschosse konzipiert. Durch Reduzierung der äußeren Fensterleibungstiefe auf 7 cm wird ein flaches Fassadenprofil ähnlich der ursprünglichen, überputzten Fachwerkfassade erzeugt. Neue gestalterische Elemente stärken die Adressbildung des Hauses: Die zu Gesimsen zusammengezogenen Fensterbänke rhythmisieren die Fassade horizontal, laufen jedoch nicht über die gesamte Fassadenbreite, um die obere Zone wie eine zwischen die leicht vorspringenden Nachbarhäuser gespannte Fassadenhaut erscheinen zu lassen. Plastisch hervortretende Blumenkörbe dienen als Schmuckelemente und als Absturzsicherungen für die hohen Fenster. Der Dacherker wird zugunsten der Betonung der Horizontalität als orthogonaler Körper mit durchlaufender Dachtraufe und zurückhaltendem Schiefer-Pultdach ausgebildet.

Nebenräume und Erschließung der Wohnungen liegen an der rückwärtigen Brandwand, so dass eine großzügige Grundrissdisposition im vorderen straßenseitigen Bereich gewährleistet ist.