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einstufiger Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs | 09/2005

Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Nordtor“

3. Preis

töpfer.bertuleit architekten

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht


Die vorgeschlagene Lösung für den Eingangsbereich zur Altstadt wird sowohl stadträumlich wie baukörperlich bzw. architektonisch positiv bewertet. Auch in der Gegenrichtung findet der Straßenraum der Innenstadt auf diese Weise einen harmonischen Abschluss. Besonders positiv gesehen wird die unsymmetrische Ausbildung der Eingangssituation mit einem querliegenden hofartigen Eingangsplatz.

Durch den Erhalt des Gebäudes „Schützen“ entsteht eine gabelförmige bzw. kreuzförmige Führung der Straßen, welche gegenüber dem derzeitigen Zustand für den Verkehr in Richtung Rheinstraße keine Verbesserung bringt. Ähnliches gilt in Richtung Grabenstraße. Hingegen wird die Fortführung der Hauptstraße durch den angedeuteten Belagwechsel in Zusammenhang mit der Oberfläche des Eingangsplatzes als ein guter Vorschlag angesehen. Im Planungsbereich nördlich der Rheinstraße werden die relativ großen Gebäudeabstände zwischen den querliegenden Gebäudezeilen kritisiert.

Die vorgeschlagenen stadthausartigen Haustypen bei der Wohnbebauung nördlich der Grabenstraße werden als dieser Situation am unmittelbaren Rand der Altstadt von Bühl angemessen betrachtet.

Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der baukörperlichen und räumlichen Anordnung der Gebäude. Durch die freie Anordnung der Baukörper ohne Berücksichtigung des Verlaufs der Grabenstraße entsteht ein mehr oder minder diffuses freiräumliches Gebilde ohne erkennbare sinnvolle inhaltliche Widmung dieser Freiflächen.

Positiv gesehen wird die vorgeschlagene nördlich gelegene Verbindung zwischen Hauptstraße und Hugo-Fischer-Weg mit begleitenden Parkständen. Angesichts der geringen Fahrbreite der Straße ist allerdings dort nur Einbahnverkehr möglich.

Die Gliederung der Baukörper und die architektonische Ausbildung der Fassaden hat hohes Niveau. Anzumerken ist allerdings, dass der hohe Anteil von Fassadenflächen mit horizontaler lamellenartiger Verkleidung zwangsläufig einen gewissen Pflegeaufwand nach sich ziehen wird.

Die Realisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich möglich.

Die vorgeschlagenen Nutzungen der EG-Zonen erscheinen sinnvoll im Bereich der kleinen oder mittelgroßen Läden bzw. gastronomischen Einrichtungen. Allerdings erscheint der vorgeschlagene Ladenkomplex im Bereich der Gebäudegruppe südlich der Rheinstraße mit 2 x ca. 300 m² Nutzfläche als zu klein für mögliche Interessenten wie Discounter o.ä..

Der Verfasser schlägt ausschließlich ebenerdige Stellplätze für den öffentlichen und privaten Parkraum vor. Leider hat dieser an sich positive Vorschlag zur Konsequenz, dass die geforderte Stellplatzzahl lediglich zu 50% erfüllt wird. Korrekterweise muss allerdings angemerkt werden, dass diesem Defizit auf einfache Weise schon dadurch abgeholfen werden könnte, wenn der Verfasser ähnlich wie nahezu alle anderen Vorschläge im Verfahren ausreichenden zusätzlichen Parkraum in Tiefgaragen vorgeschlagen hätte.

Zur Wirtschaftlichkeit ist anzumerken, dass die erreichten 6,629 m² BGF mit zu den geringsten erreichten Ausnutzungen im Verfahren gehören.

Schlussbemerkung: Wie bereits angesprochen, liegt die Qualität der Arbeit vor allem in der stadträumlichen und architektonischen Ausbildung der Eingangssituation zur Altstadt.